1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Rechtsform der zuständigen Behörde: Gruppe öffentlicher Stellen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Wuppertal mit Schwebebahnen und Kraftfahrzeugen (inkl. abgehender Linienabschnitte)
Beschreibung: Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Wuppertal wie im aktuellen Nahverkehrsplan Wuppertal für das sog. Szenario 0 beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW, sowie mit Schwebebahnen im Gebiet der Stadt Wuppertal einschließlich der in die Stadt Solingen, den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Stadt Remscheid und den Kreis Mettmann führenden Linienabschnitte. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, insbesondere auch der Anlagen und Einrichtungen der Schwebebahn, wie auch Infrastruktur für emissionsfreie Fahrzeuge. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Verkehrsbund Rhein-Ruhr. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe auch 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C. dieses Formulars) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn zum 01.01.2027 voraussichtlich auf ca. 13,83 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 0,22 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr in bedarfsabhängigen Verkehren. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Weisung der Stadt Wuppertal an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne der (mit-)bedienten Aufgabenträger in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.
Interne Kennung: Direktvergabe Stadtverkehr Wuppertal
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Art der Transportdienstleistungen: Sonstige Beförderungsdienste
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird im Wege der Direktvergabe an einen internen Betreiber nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 vergeben. Der Grund dafür, den ÖDA nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 und deshalb ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung i.S.d. GWB zu vergeben, liegt darin, dass der ÖDA als Verwaltungsakt und außerdem als Dienstleistungskonzession gestaltet wird und daher nicht in den Anwendungsbereich der RL 2014/24/EU fällt. Die beabsichtigte Vergabe erfolgt durch den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Wuppertal sowie für die mitbedienten Gebietskörperschaften Stadt Solingen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Stadt Remscheid und Kreis Mettmann. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) wird durch Verwaltungsakt erteilt und als Dienstleistungskonzession ausgestaltet. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 ist daher anzuwenden. Der VRR und seine Mitglieder bilden nach § 5 Abs. 3a ÖPNVG und Zweckverbandssatzung eine Gruppe von Behörden, die integrierte Verkehrsdienste i.S.v. Art. 2 lit. m) VO 1370/2007 sicherstellt. Die Gruppe von Behörden beabsichtigt die Direktvergabe des ÖDA an die WSW mobil GmbH (Bromberger Straße 39, 42281 Wuppertal). Der VRR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelt dabei als Gruppe von Behörden i.S.v. Art. 2 lit. b) VO 1370/2007 zugleich für die Stadt Wuppertal, die die WSW mobil GmbH kontrolliert, sowie für die o.g. mitbedienten Gebietskörperschaften. Die Voraussetzungen einer Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die WSW mobil GmbH liegen vor. Die Stadt Wuppertal als Mitglied der Gruppe von Behörden beherrscht die WSW mobil GmbH mittelbar über die WSW Wuppertal Stadtwerke GmbH wie eine eigene Dienststelle. Die WSW mobil GmbH als interner Betreiber erbringt ihre öffentlichen Personenverkehrsdienste nur innerhalb des Zuständigkeitsgebiets der Gruppe von Behörden und nimmt nicht an wettbewerblichen Vergabeverfahren für öffentliche Personenverkehrsdienste außerhalb dieses Gebiets teil. Die WSW mobil GmbH erbringt den überwiegenden Teil der Verkehrsdienste selbst. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Abs. 2 S. 2 PBefG): Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Die Frist wird durch diese Vorinformation für die von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste (Linienverkehre) ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linien ist zum 01.01.2027 aufzunehmen. Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Personenverkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste war bislang nicht kostendeckend möglich. Die Gruppe von Behörden geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Gruppe von Behörden möglich ist. Aus Sicht der Gruppe von Behörden bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Personenverkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste: Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG), weitere Modalitäten werden unten unter 5.1 beschrieben. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument (einschl. Anlagen 1-3) zu dieser Vorinformation angegeben. Das Ergänzende Dokument (einschließlich dessen Anlagen 1-3) steht als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://www.wuppertal.de/vv/produkte/Finanzen/Beteiligungsmanagement.php. Das Ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert die Stadt Wuppertal, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihr einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. D. Vergabe als Gesamtleistung: Die von der Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste bilden ein integriertes Gesamtnetz, dessen Einzelverkehre verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Die Vergabe ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. E. Weitere Hinweise: Die Gruppe von Behörden kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007). F. Infrastruktur: Ein Verkehrsunternehmen ist im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags verpflichtet, auch den Betrieb der Schwebebahnlinie zu übernehmen. Die Betriebspflicht ergibt sich aus der Genehmigung (vgl. § 9 Abs.1 Nr. 1 PBefG). Die für den Betrieb der Schwebebahn erforderliche Infrastruktur befindet sich teils im Eigentum der Stadt Wuppertal und teils im Eigentum der WSW mobil GmbH. Um diese Infrastruktur nutzen zu können, muss mit diesen eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Das Verkehrsunternehmen hat ein Nutzungsentgelt zu Vollkosten zu entrichten. G. Nachprüfungsverfahren: Gegen die geplante Vergabe kann binnen eines Jahres (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.04.2020, VII-Verg 27/19) ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln, Zeughausstraße 2-10, Tel.: +49 221-147-3055, Fax.: +49 221-147-2889, vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de) gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Wuppertal
Beschreibung: Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Wuppertal wie im aktuellen Nahverkehrsplan Wuppertal für das sog. Szenario 0 beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW, sowie mit Schwebebahnen im Gebiet der Stadt Wuppertal einschließlich der in die Stadt Solingen, den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Stadt Remscheid und den Kreis Mettmann führenden Linienabschnitte. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, insbesondere auch der Anlagen und Einrichtungen der Schwebebahn, wie auch Infrastruktur für emissionsfreie Fahrzeuge. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Verkehrsbund Rhein-Ruhr. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe auch 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C. dieses Formulars) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn zum 01.01.2027 voraussichtlich auf ca. 13,83 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 0,22 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr in bedarfsabhängigen Verkehren. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Weisung der Stadt Wuppertal an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne der (mit-)bedienten Aufgabenträger in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.
Interne Kennung: Direktvergabe Stadtverkehr Wuppertal
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Walter-Scheel-Platz 1
Stadt: Solingen
Postleitzahl: 42651
Land, Gliederung (NUTS): Solingen, Kreisfreie Stadt (DEA19)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Düsseldorfer Straße 26
Stadt: Kreis Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 1
Stadt: Remscheid
Postleitzahl: 42853
Land, Gliederung (NUTS): Remscheid, Kreisfreie Stadt (DEA18)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 92
Stadt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 120 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
TED eSender: Publications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Registrierungsnummer: 05513-39001-32
Abteilung: Finanzierung ÖPNV
Postanschrift: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Augustastr. 1
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45879
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VRR AöR
Telefon: +49 20915840
Fax: +49 2091584123
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4c1ba12a-6374-405c-b30b-b1cd7086f536 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 09:48:04 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 21030-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2025