2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUEYYMYTD6E8FPU a) Eignungsunterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. b) Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. c) Das Angebot muss vom Bieter unterzeichnet bis zum Schlusstermin für die Einreichung von Angeboten unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes "Angebot" mit allen mit dem Angebot vorzulegenden Angebotsbestandteilen in elektronischer Form über die Plattform eingereicht werden. d) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahrens; Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse; Verfahren der Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit, Verstöße entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Korruption: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr entsprechend § 229 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern entsprechend § 108 e StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB; Vorteilsgewährung und Bestechung jeweils auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten entsprechend §§ 333, 334 und 335 a StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr gemäß Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland entsprechend § 129 uns § 129 b StGB und § 123 Abs 1 Nr. 1 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken entsprechend § 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Chemikalienrecht und Genehmigungsrecht sowie Kreislaufwirtschaftsgesetz oder entsprechenden Regelungen, die zu einer Geldbuße geführt haben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte entsprechend § 261 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB; Terrorismusfinanzierung oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach oder entsprechend § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen entsprechend § 89 c StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Betrugsbekämpfung: Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel entsprechend §§ 232 und 233 StGB; Förderung des Menschenhandels entsprechend § 233 a StGB, beide entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften oder Regelungen entsprechend § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 21 LkSG, die nach nationalem Recht zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat bzw. mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurde.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahrens; Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse; Verfahren der Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit, Verstöße entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: im Vergabeverfahren unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Verstoß gegen Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Wenn Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: wenn ein früherer Auftrag wegen mangelhafter Erfüllung frühzeitig beendet wurde
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
Entrichtung von Steuern: Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bildung terroristischer Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland, entsprechend § 129 a und § 129 b StGB und § 123 GWB