2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34114100 Notfallwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144200 Notfalleinsatzfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDY1TQ9Q16U Dem Angebot soll eine detaillierte Fahrzeugbeschreibung in deutscher Sprache sowie eine vorläufige Energie- und Gewichtsbilanz beigefügt werden. Termine für Konstruktionsgespräch, Rohbauabnahme und Gebrauchsabnahme sind rechtzeitig zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Folgende Fristen sind zu berücksichtigen: - Konstruktionsgespräch: Terminabstimmung mindestens vier Wochen vorher - Rohbauabnahme: Terminabstimmung mindestens drei Wochen vorher - Gebrauchsabnahme: Terminabstimmung mindestens drei Wochen vorher Zu dem Konstruktionsgespräch und der Rohbauabnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Protokolle sind auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (Positionsnummer) zu erstellen. Die jeweiligen Protokolle werden dem Auftraggeber innerhalb einer Woche zugestellt. Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt vor der Auslieferung am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme durch die Abnahmekommission der Feuerwehr Bielefeld. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme ggf. festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mit der Terminankündigung ist auch die detaillierte Gewichtsbilanz zu übersenden. Die Kosten, die für den/die Beauftragten des Auftraggebers beim Konstruktionsgespräch, der Rohbau- sowie Gebrauchsabnahme (diese incl. Einweisung in die Fahrzeug- und Aufbautechnik) entstehen, gehen zunächst zu Lasten der/des Auftragnehmer/s: Unterbringung in einem Mittelklasse-Hotel und gutbürgerlicher Verpflegung; ggf. über mehrere Tage (z. B. bei der Fahrzeugübernahme/-Abholung), sowie die Kosten für die Einweisung in die Fahrzeug- und Pumpentechnik am Sitz des Auftraggebers für mindestens 12 Personen. Diese Kosten werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Gesamtrechnung erstattet. Die Kosten für die An-/Abreise (0,35 EUR pro km bei Anreise mit PKW, 1 Fahrzeug für max. 5 Personen), die dem Auftraggeber entstehen, werden im Rahmen der Gesamtrechnung verrechnet. Diese Kosten sind daher als Bestandteil des Angebotes kenntlich zu machen. Im Angebot (Bewertungsmatrix Teil 1 und 2 - Lieferzeit fertiggestellte Fahrzeuge -) ist eine verbindliche Lieferzeit in Monaten ab Datum der Auftragserteilung zu nennen. Es wird eine maximale Lieferzeit von 24 Monaten akzeptiert. Die Auslieferung muss im Jahr 2026 erfolgen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Der ggf. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Folgende Unterlagen/Nachweise sollen außerdem mit dem Angebot vorgelegt werden: - Eigenerklärung Einsatz von Nachunternehmern (s. Angebotsformular) - vorläufige Energiebilanz (s. Ziff. I. 12. der Leistungsbeschreibung) - Nachweis Entflammbarkeit (s. Pos. 2.14 LV technischer Teil) - Angaben über Material und Ausführung (s. Pos. 2.40 LV technischer Teil) - Beschreibung des angebotenen Produkts zu Pos. 2.121 LV technischer Teil
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Korruption: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Betrugsbekämpfung: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Zahlungsunfähigkeit: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Entrichtung von Steuern: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: s. §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV