1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Neuss GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von 4 Stück Diesel-Gelenkomnibussen in Niederflurausführung
Beschreibung: Es ist beabsichtigt in diesem Verfahren bis zu 22 Omnibusse in Niederflurausführung mit konventionellem Dieselmotor zu beschaffen. Die Beschaffung soll in drei (3) Losen erfolgen und in dem Zeitraum bis 2026 durchgeführt werden. Die Lose 2 und 3 stellen Optionen dar, die bei entsprechender Angebotslegung im Jahr 2025 gezogen werden sollen.
Kennung des Verfahrens: 70412f01-8db9-4541-a8cc-d4d3523be380
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121400 Niederflurbusse, 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtwerke Neuss GmbH Moselstraße 25-27
Stadt: Neuss
Postleitzahl: 41464
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei der in der Rubrik "Ergebnis" unter "Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge" gemachten Angabe handelt es sich um einen fiktiven Wert. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 38 Abs. 6 Nr. 3 SektVO verzichtet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von vier (4) Gelenkomnibussen in Niederflurausführung
Beschreibung: Lieferung von vier (4) Gelenkomnibussen in Niederflurausführung mit konventionellem Dieselmotor
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse, 34121400 Niederflurbusse
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Bieter, der den niedrigsten Preis (netto) abgegeben hat, wird am höchsten bewertet. Die Bieter, deren Preis (netto) höher als der des besten Bieters liegt, werden im Verhältnis ihres Abstandes zum besten Bieter geringer bewertet. Hier wird gradlinig interpoliert. Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Fester Wert (insgesamt): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Erfüllungsgrad bei der Beantwortung in der Leistungsbeschreibung wird mit der entsprechenden Gewichtung bewertet. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt zum Ausschluss. Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Fester Wert (insgesamt): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Lieferzeit gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 1) oder eine kürzere Lieferzeit erhält die höchste Punktzahl (3 Punkte) und wird anschließend mit einer Gewichtung in die Gesamtwertung übernommen. Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Fester Wert (insgesamt): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Neuss GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Optionale Lieferung von acht (8) Gelenkomnibussen und zwei (2) Standardomnibussen (12m) in Niederflurausführung.
Beschreibung: Optionale Lieferung von acht (8) Gelenkomnibussen und zwei (2) Standardomnibussen (12m) in Niederflurausführung mit konventionellem Dieselmotor.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121400 Niederflurbusse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse, 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Auftragnehmer auf der Grundlage der Vergabeunterlagen sowie seines letztverbindlichen Angebotes mit der Lieferung betriebsbereiter Niederfluromnibusse wie folgt zu beauftragen: Für das Los 2: maximal 8 Stück Gelenkomnibusse und 2 Stück Standardomnibusse (12m); Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Bieter, der den niedrigsten Preis (netto) abgegeben hat, wird am höchsten bewertet. Die Bieter, deren Preis (netto) höher als der des besten Bieters liegt, werden im Verhältnis ihres Abstandes zum besten Bieter geringer bewertet. Hier wird gradlinig interpoliert. Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Fester Wert (insgesamt): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Erfüllungsgrad bei der Beantwortung in der Leistungsbeschreibung wird mit der entsprechenden Gewichtung bewertet. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt zum Ausschluss. Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Fester Wert (insgesamt): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Lieferzeit gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 1) oder eine kürzere Lieferzeit erhält die höchste Punktzahl (3 Punkte) und wird anschließend mit einer Gewichtung in die Gesamtwertung übernommen. Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Fester Wert (insgesamt): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Neuss GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Optionale Lieferung von acht (8) Gelenkomnibussen in Niederflurausführung.
Beschreibung: Optionale Lieferung von acht (8) Gelenkomnibussen in Niederflurausführung mit konventionellem Dieselmotor.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121400 Niederflurbusse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse, 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Auftragnehmer auf der Grundlage der Vergabeunterlagen sowie seines letztverbindlichen Angebotes mit der Lieferung betriebsbereiter Niederfluromnibusse wie folgt zu beauftragen: Für das Los 3: maximal 8 Stück Gelenkomnibusse; Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Bieter, der den niedrigsten Preis (netto) abgegeben hat, wird am höchsten bewertet. Die Bieter, deren Preis (netto) höher als der des besten Bieters liegt, werden im Verhältnis ihres Abstandes zum besten Bieter geringer bewertet. Hier wird gradlinig interpoliert. Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Fester Wert (insgesamt): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Erfüllungsgrad bei der Beantwortung in der Leistungsbeschreibung wird mit der entsprechenden Gewichtung bewertet. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt zum Ausschluss. Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Fester Wert (insgesamt): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Lieferzeit gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 1) oder eine kürzere Lieferzeit erhält die höchste Punktzahl (3 Punkte) und wird anschließend mit einer Gewichtung in die Gesamtwertung übernommen. Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Fester Wert (insgesamt): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Neuss GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Neuss GmbH
Registrierungsnummer: DE120685036
Postanschrift: Moselstraße 25-27
Stadt: Neuss
Postleitzahl: 41464
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Telefon: 02131 5310331
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 0221 147 28 89
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e6dfac6e-5de0-42b6-b42e-bf7acb9269cd - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2024 08:40:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 795180-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 251/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/12/2024