Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Planungsleistungen Mieterausbau Bonn (Lose 1 bis 4)

792957-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Planungsleistungen Mieterausbau Bonn (Lose 1 bis 4)
OJ S 250/2024 24/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanungsleistungen Mieterausbau Bonn (Lose 1 bis 4)
BeschreibungDie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat für die Unterbringung einer Bundesbehörde aus dem IT- und Sicherheitsbereich einen Mietvertrag abgeschlossen. Ziel ist die Unterbringung der Beschäftigten am Standort Bonn auf einer maximalen Bruttogrundfläche von 85.198 m². Dieser beinhaltet die Anmietung eines vorhandenen Bürogebäudes der Vermieterin in Bonn, dass derzeitig an ein Telekommunikationsunternehmen vermietet ist. Gegenstand des Mietvertrages ist ein zeitnah freiwerdendes Bestandsgebäude, welches in den 90er Jahren errichtet und seitdem ununterbrochen an denselben Mieter vermietet wurde. Es handelt sich um ein klassisches Bürogebäude mit Tiefgarage in zentraler Lage in Bonn. Gegenstand dieser Ausschreibung sind zu erbringende Planungsleistungen für den Mieterausbau, für den die BImA als Mieterin und Auftraggeberin hinsichtlich der Planungs- und Bauleistungen verantwortlich ist. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Leistungen: Dabei legt die Auftraggeberin besonderen Wert auf nachhaltige Konzepte und Techniken, sowohl beim Bau als auch beim Betrieb. Dabei erfolgen Planung und Errichtung im Rahmen der Neuen RBBau und der damit notwendigen und verbundenen Leistungen. Das gesamte Gebäude unterliegt erhöhten baulichen und betrieblichen Geheimschutz- und Sicherheitsanforderungen. In allen Obergeschossen werden im Verantwortungsbereich der BImA als Mieterin nutzerspezifische Anlagen in dem vom Vermieter auf „Bürostandard“ hergerichteten Bereich nachgerüstet. Im Wesentlichen werden folgende Leistungen durchgeführt, die Leistung der Planungsaufträge werden: - Pfortenbereich - Ggf. Einbau einer flächendeckenden Sprachalarmierungsanlage - Erweiterung der vorhandenen BMA in nutzerspezifischen Ausbaubereichen (z.B. Sicherheitsschleusen) - Einbau einer EMA - Wächterkontrollanlagen (ca. 500 Kontrollpunkte) - Einhaltung der Technischen Leitlinien des BSI, Übermittlung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Die Planungsleistungen werden in 4 Losen ausgeschrieben. Diese beziehen sich auf folgende Lose: - Los 1: Objektplanung - Los 2: Planung Technische Ausrüstung - Los 3: Planung Rechenzentrum - Los 4: Planung Geheimschutz und Sicherheit Die jeweiligen Leistungsumfänge je Los bestimmen sich gemäß der anliegenden Anlage 5 „Projektbeschreibung“. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der späteren Verhandlungsphase den Leistungsumfang weiter zu konkretisieren/modifizieren. Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen je Los in einem agilen Prozess entsprechend der auftraggeberseitigen Notwendigkeiten in einzelnen Leistungsstufen und Leistungsphasen abzurufen. Ein Anspruch des späteren Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Umfangs besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere auch vor, einzelne Leistungen auch anderweitig zu vergeben, selbst auszuführen oder auf den Vermieter zu übertragen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren festgelegt. Es ist zulässig sich als Bieter-/Bewerber(gemeinschaft) für ein oder mehrere Los(e) zu bewerben. Eine Beschränkung der Losanzahl je Bieter-/Bewerber(gemeinschaft) erfolgt nicht. Es darf kein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers der oben bezeichneten Lose am Vergabeverfahren für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.
Kennung des Verfahrens591b9101-4360-47db-8c6c-69726b260ec9
Interne KennungVOEK 363-24
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBonn
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBonn
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Objektplanung
Beschreibung: Objektplanung
Interne Kennung: VOEK 363-24 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragslaufzeit des jeweiligen Loses kann sich ggf. im Rahmen der Inbetriebnahme des Gebäudes um die Erweiterung der Leistungsphase 9 verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit06/05/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen je Los in einem agilen Prozess entsprechend der auftraggeberseitigen Notwendigkeiten in einzelnen Leistungsstufen und Leistungsphasen abzurufen. Ein Anspruch des späteren Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Umfangs besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere auch vor, einzelne Leistungen bzw. Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen auch anderweitig zu vergeben, selbst auszuführen oder auf den Vermieter zu übertragen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren festgelegt. Nur die im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens abschließend definierten Leistungen je Los sind vom Auftragnehmer zu erbringen, die anderen - dort als optional gekennzeichneten - Leistungen sind vom jeweiligen Auftragnehmer des jeweiligen Loses nur dann zu erbringen, wenn die Auftraggeberin dazu optiert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Teilnahmeanträge können nur in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden: — Teilnahmeanträge in Textform Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrags (Anlage 0) Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel. Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde. — elektronische Teilnahmeanträge mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschritte-nem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) — elektronische Teilnahmeanträge mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) Hinweis zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese wer-den über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selbst und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Planung Technische Ausrüstung
Beschreibung: Planung Technische Ausrüstung
Interne Kennung: VOEK 363-24 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragslaufzeit des jeweiligen Loses kann sich ggf. im Rahmen der Inbetriebnahme des Gebäudes um die Erweiterung der Leistungsphase 9 verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit06/05/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen je Los in einem agilen Prozess entsprechend der auftraggeberseitigen Notwendigkeiten in einzelnen Leistungsstufen und Leistungsphasen abzurufen. Ein Anspruch des späteren Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Umfangs besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere auch vor, einzelne Leistungen bzw. Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen auch anderweitig zu vergeben, selbst auszuführen oder auf den Vermieter zu übertragen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren festgelegt. Nur die im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens abschließend definierten Leistungen je Los sind vom Auftragnehmer zu erbringen, die anderen – dort als optional gekennzeichneten - Leistungen sind vom jeweiligen Auftragnehmer des jeweiligen Loses nur dann zu erbringen, wenn die Auftraggeberin dazu optiert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Teilnahmeanträge können nur in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden: — Teilnahmeanträge in Textform Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrags (Anlage 0) Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel. Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde. — elektronische Teilnahmeanträge mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschritte-nem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) — elektronische Teilnahmeanträge mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elekt-ronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) Hinweis zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese wer-den über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektroni-sche Signaturen sowie die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selbst und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Planung Rechenzentrum
Beschreibung: Planung Rechenzentrum
Interne Kennung: VOEK 363-24 - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragslaufzeit des jeweiligen Loses kann sich ggf. im Rahmen der Inbetriebnahme des Gebäudes um die Erweiterung der Leistungsphase 9 verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit06/05/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen je Los in einem agilen Prozess entsprechend der auftrag-geberseitigen Notwendigkeiten in einzelnen Leistungsstufen und Leistungsphasen abzurufen. Ein Anspruch des späteren Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Umfangs besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere auch vor, einzelne Leistungen bzw. Leistungsstufen bzw. Leis-tungsphasen auch anderweitig zu vergeben, selbst auszuführen oder auf den Vermieter zu übertragen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren festgelegt. Nur die im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens abschließend definierten Leistungen je Los sind vom Auftragnehmer zu erbringen, die anderen – dort als optional gekennzeichneten - Leistungen sind vom jeweiligen Auftragnehmer des jeweiligen Loses nur dann zu erbringen, wenn die Auftraggeberin dazu optiert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Teilnahmeanträge können nur in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden: — Teilnahmeanträge in Textform Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrags (Anlage 0) Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel. Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde. — elektronische Teilnahmeanträge mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) — elektronische Teilnahmeanträge mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) Hinweis zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektroni-sche Signaturen sowie die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selbst und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Planung Geheimschutz und Sicherheit
Beschreibung: Planung Geheimschutz und Sicherheit
Interne Kennung: VOEK 363-24 - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragslaufzeit des jeweiligen Loses kann sich ggf. im Rahmen der Inbetriebnahme des Gebäudes um die Erweiterung der Leistungsphase 9 verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit06/05/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen je Los in einem agilen Prozess entsprechend der auftraggeberseitigen Notwendigkeiten in einzelnen Leistungsstufen und Leistungsphasen abzurufen. Ein An-spruch des späteren Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Umfangs besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere auch vor, einzelne Leistungen bzw. Leistungsstufen bzw. Leis-tungsphasen auch anderweitig zu vergeben, selbst auszuführen oder auf den Vermieter zu übertragen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren festgelegt. Nur die im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens abschließend definierten Leistungen je Los sind vom Auftragnehmer zu erbringen, die anderen – dort als optional gekennzeichneten - Leistungen sind vom jeweiligen Auftragnehmer des jeweiligen Loses nur dann zu erbringen, wenn die Auftraggeberin dazu optiert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Teilnahmeanträge können nur in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden: — Teilnahmeanträge in Textform Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrags (Anlage 0) Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel. Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde. — elektronische Teilnahmeanträge mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) — elektronische Teilnahmeanträge mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) Hinweis zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese wer-den über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selbst und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge14 354 518,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPB TGA GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot von PB TGA GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 363-24 Los 2
Datum des Vertragsabschlusses23/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPB TGA GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot von PB TGA GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 363-24 Los 3
Datum des Vertragsabschlusses23/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: PB TGA GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 103908 (AG Köln)
Stadt: Hürth
Postleitzahl: 50354
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
E-Mail: info@pb-tga.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d15c732a-6687-4cdb-a762-21ea04b454bb - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung31
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 792957-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 250/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/12/2024

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Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
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