Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Migrationsleistungen für Betrieb des sIDP-Gesamtsystems

788078-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Migrationsleistungen für Betrieb des sIDP-Gesamtsystems
OJ S 249/2024 23/12/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBITMARCK Service GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMigrationsleistungen für Betrieb des sIDP-Gesamtsystems
BeschreibungDie BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: "RISE") am 29. Juli 2021 einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr zuvor bereits überlassenen Identity Access Management System für die elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA-IAM") zu einem einheitlichen und anwendungsübergreifenden Standard-IAM (nachfolgend: "bitIAM") geschlossen. Dieser EVB-IT Systemvertrag ist am 31. Oktober 2023 durch den Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung eines Gesamtsystems "Sektoraler Identity Provider" (nachfolgend: "sIDP") ersetzt worden (nachfolgend: "sIDP-Vertrag"), weil das Produkt bitIAM aufgrund geänderter Regulatorik der gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt und als Produkt sIDP dann zur Zulassung durch die gematik gebracht werden muss. Die gematik hat die Anbieterzulassung für den von BITMARCK betriebenen sIDP mit Nebenbestimmungen zur Georedundanz versehen. Zur Erfüllung dieser Nebenbestimmungen beabsichtigt BITMARCK, den Applikationsbetrieb für sämtliche sIDP-Umgebungen (interne Testumgebungen, gematik Testumgebungen, Produktionsumgebung) an RISE auszulagern. Mit der hier vorliegenden Auftragsänderung sollen vorbereitend sIDP-Umgebungen in die Rechenzentren von RISE migriert werden (nachfolgend: "Migrationsleistungen"). Die Migrationsleistungen beinhalten alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Betriebsbereitschaft des sIDP in RISE-Rechenzentren herzustellen und zukünftig durch RISE betreiben zu lassen.
Kennung des Verfahrens2e97f606-2dea-46bd-80de-d5a7a453aef2
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Migrationsleistungen für Betrieb des sIDP-Gesamtsystems
Beschreibung: Die BITMARCK hat mit der RISE am 29. Juli 2021 einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr zuvor bereits überlassenen ePA-IAM zum bitIAM geschlossen. Dieser EVB-IT Systemvertrag ist am 31. Oktober 2023 durch den Abschluss des sIDP-Vertrags ersetzt worden, weil das Produkt bitIAM aufgrund geänderter Regulatorik der gematik grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt und als Produkt sIDP dann zur Zulassung durch die gematik gebracht werden muss. Die gematik hat die Anbieterzulassung für den von BITMARCK betriebenen sIDP mit Nebenbestimmungen zur Georedundanz versehen. Zur Erfüllung dieser Nebenbestimmungen beabsichtigt BITMARCK, den Applikationsbetrieb für sämtliche sIDP-Umgebungen an RISE auszulagern. Mit der hier vorliegenden Auftragsänderung sollen vorbereitend sIDP-Umgebungen in die Rechenzentren von RISE migriert werden. Die Migrationsleistungen beinhalten alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Betriebsbereitschaft des sIDP in RISE-Rechenzentren herzustellen und zukünftig durch RISE betreiben zu lassen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv und sollen lediglich deutlich machen, dass der EU-Schwellenwert überschritten ist. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §135 Abs. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBITMARCK Service GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBITMARCK Service GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBITMARCK Service GmbH
TED eSenderPublications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge221 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungResearch Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsCON-001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung221 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses18/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBITMARCK Service GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung663460-2023
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungDie gematik hat die Anbieterzulassung für den von der BITMARCK betriebenen sIDP mit Nebenbestimmungen zur Georedundanz versehen. Zur Erfüllung dieser Nebenbestimmung beabsichtigt BITMARCK zukünftig den Applikationsbetrieb für sämtliche sIDP-Umgebungen an RISE auszulagern. Vorbereitend hierzu und Gegenstand der vorliegenden Auftragsänderung ist die Erbringung von Migrationsleistungen durch RISE, durch die sIDP-Umgebungen in die Rechenzentren von RISE migriert werden. Die mit dieser Auftragsänderung beauftragten zusätzlichen Leistungen sind zwingend erforderlich, um den Zweck des sIDP-Vertrags erreichen zu können. Sofern BITMARCK bis spätestens zum 31.03.2025 keine Georedudanz herstellt, darf der sIDP den bei den Kunden der BITMARCK Versicherten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Erreichung des Vertragszwecks - Bereitstellung eines sIDP für die bei den Kunden der BITMARCK Versicherten - hängt somit von der Einhaltung der gematik-Vorgaben zur Georedundanz ab. Zum Zeitpunkt der Verhandlung des sIDP-Vertrags sind die Vertragsparteien davon ausgegangen, dass ein Hosting durch BITMARCK erfolgen kann. Herstellerspezifikationen der gematik zur Georedundanz lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Erst aus Testergebnissen hinsichtlich etwaiger Latenzen – und damit nach Vertragsschluss – war die Notwendigkeit der Auslagerung des Hostings ersichtlich. Weder BITMARCK noch ein Dritter sind in der Lage, die Anforderungen vollumfänglich rechtzeitig zu erfüllen. Denn BITMARCK verfügt nur über Rechenzentren in Essen und Hamburg (RISE hingegen über wesentlich weniger weit voneinander entfernte Rechenzentren in Nürnberg und München). Durch die Entfernung dieser Standorte voneinander bedingte Latenzen haben sich als problematisch erwiesen, weil hierdurch die Synchronität der Datenbanken an beiden Standorten nicht gewährleistet werden kann und zur Behebung der sich aus den Latenzen ergebenen Fehlerzustände in den Datenbanken zusätzliche aufwendige Datenbank-Synchronisationsmechanismen erforderlich wären, über die das sIDP-System nicht verfügt. Ein Dritter würde zwingend ein tiefgehendes Know-How zur Migration und zum Betrieb sowie zum Produkt sIDP benötigen, das RISE laut eigener, dokumentierter Aussage keinem Konkurrenzunternehmen zur Verfügung stellen wird. Um die Betriebsleistungen erbringen zu können, müsste ein Dritter Änderungen im Quellcode des sIDP durchführen. RISE wird laut eigener, dokumentierter Aussage mit keinem Konkurrenten Know-How, welches ein Dritter für die Migration und den Betrieb bräuchte, teilen. Überdies muss ein Betreiber angesichts der erwarteten stark steigenden Nutzerzahlen des sIDP im Jahr 2025 den Betrieb des sIDP skalieren können, wozu dieser zusätzliche Vertrauenswürdige Ausführungsumgebungen (nachfolgend: "VAU") benötigt. Auf absehbare Zeit ist nur RISE dazu in der Lage, mit dem sIDP kompatible VAUs herzustellen (RISE würde diese laut eigener, dokumentierter Aussage auch nicht an ein Konkurrenzunternehmen veräußern). Selbst wenn ein Dritter beauftragt würde, wäre stark zu befürchten, dass die Georedundanz nicht wie vorgegeben am 31.03.2025 hergestellt werden könnte. Ein Dritter bräuchte mindestens ca. 21 Monate bis zur erfolgreichen Aufnahme des Betriebs (Erlangung Anbieterzulassung/technische Umsetzung Erprobrung Migration/Migration weiterer Umgebungen). Eine zeitliche Verzögerung würde zudem Strafzahlungen der BITMARCK gegenüber der gematik nach sich ziehen. Der BITMARCK würde ihre Anbieterzulassung entzogen. Überdies würde die Erbringung der Migrationsleistungen durch einen Dritten erhebliche technische Unwägbarkeiten mit sich bringen. Es sind Fehlfunktionen sowie Kompatibilitäts- und Schnittstellenprobleme zu erwarten; selbst wenn sich diese vermeiden lassen würden, verbliebe ein gesteigerter Testbedarf im Vergleich zum Hosting bei RISE. Zudem bestünde ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, wenn ein Dritter Zugriff auf das System benötigt und Komponenten für ein System entwickelt, mit dem er nicht in gleicher Weise wie ein Hersteller vertraut ist. Zuletzt würde die Beauftragung eines Dritten zu beträchtlichen Zusatzaufwänden/kosten für BITMARCK führen aufgrund fehlender Synergieeffekte, fehlendem Know-How zum Produkt und Betrieb (müsste BITMARCK selbst leisten oder entsprechende Beratungsleistungen bei RISE beschaffen) sowie durch die Anbieterzulassung (Kosten würde Dritter wohl auf BITMARCK umlegen) und einem aus der Erfahrung der BITMARCK bekannten erhöhten Koordinierungsaufwand (unklar, bei welchem Anbieter etwaige Störungen anzusiedeln sind, ressourcenaufwändige Ursachenforschung). Der Wert der Auftragsänderung liegt unterhalb von 50 % des ursprünglichen Auftragswerts und es ändert sich hierdurch nicht der Gesamtcharakter des Auftrags.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenBeschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen, nämlich Migrationsleistungen bezüglich der sIDP-Umgebung, d.h. alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Betriebsbereitschaft des sIDP in RISE Rechenzentren herzustellen und zukünftig durch RISE betreiben zu lassen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Service GmbH
Registrierungsnummer: HRB 16863
Postanschrift: Kruppstraße 64  
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Benjamin Wübbelt; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Telefon: +49 21120056224
Fax: +49 21120056011
Internetadresse: https://www.bitmarck.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Registrierungsnummer: t: +43 19049007
Postanschrift: Concorde Business Park F  
Stadt: Schwechat
Postleitzahl: 2320
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Südteil (AT127)
Land: Österreich
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 1 5057473
Internetadresse: www.rise-world.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 94 99-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c5b27f52-810d-408e-84eb-82cded909715 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 11:15:16 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 788078-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024

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