1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: IGA 2027 Metropole Ruhr gGmbH
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: freiwillige ex-ante-Auftragsbekanntmachung nach § 135 Abs.3 S. 1 GWB
    
    
     Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt einen Kooperationsvertrag mit dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. zu schließen. In Nordrhein Westfalen kann mit Blick auf die Marketingstrategie der IGA 2027 kein anderer Anbieter und kein anderer Sportverband ein vergleichbares Gesamtangebot mit einer Kombination aus Inszenierungsmöglichkeiten mit zielgruppenaffinen wie reichweitenstarken Sportformaten inkl. medialer Begleitung, einer hohen regionalen Abdeckung sowie begleitende Marketingaktivierungen unterstützt durch ein professionelles Vermarktungsteam anbieten. Alle oben genannten für die IGA relevanten Kriterien hinsichtlich der Leistungserbringung werden ausschließlich vom FLVW erfüllt. Es bestehen keine vernünftigen Alternativen für eine Ersatzlösung. Die Definition der Kriterien für die Partnerschaft als Beschaffungsbedarf ist aus nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogenen Gründen sachlich gerechtfertigt und diskriminiert keinen Wettbewerber des FLVW. Die IGA ist daher nach eingehender technischer und rechtlicher Prüfung der Auffassung, dass die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerbs mit lediglich einem Teilnehmer nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV unter Berücksichtigung ihres vergaberechtlichen Leistungsbestimmungsrechts zulässig ist.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 528b22e7-6417-4485-9b88-4d11136656a8
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 79342100 Direktmarketing
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Essen
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Kooperationsvertrag
    
    
     Beschreibung: Kooperationsvertrag über Marketingleistungen im Rahmen der Leistungen des Bieters
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 79342100 Direktmarketing
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Zusätzliche Informationen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: IGA 2027 Metropole Ruhr gGmbH
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: IGA 2027 Metropole Ruhr gGmbH
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
     
     
      TED eSender: Publications Office of the European Union
     
     
    
   
    
     Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 275 000,00 EUR
    
    
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
    
    
     Sonstige Begründung: Mit Blick auf die Marketingstrategie der IGA 2027 erfüllt das Gesamtangebot des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e.V. (folgend FLVW genannt) die besonderen Ansprüche der IGA 2027 gGmbH idealtypisch. Diese Maßnahmen können in dieser Form und innerhalb des IGA-Gebietes nur vom FLVW angeboten werden. 2.1 Die relevanten Stärken des FLVW für die Arbeit der IGA 2027 • Verbandsgröße: der FLVW ist der zweitgrößte Landesverband im Deutschen Fußball-Bund (DFB) und zugleich zweitgrößter Landesverband im Deutschen Leichtathletik Verband (DLV) • Hohe Anzahl an Mitgliedern: Beim FLVW sind über eine Million Mitglieder sowie 2.500 Sportvereine registriert • Reichweitenstarke Marketingkanäle: über seine eigenen Marketing- und Kommunikationskanäle, seine Mediakooperationen mit der regionalen Presse sowie seine Werbedisplays im attraktiven Werbeumfeld des SportCentrum Kaiserau hat der FLVW eine jährliche Reichweite von ca. 5 Mio. Bruttokontakten • Hohe regionale Abdeckung: Mit seinen 29 Kreisen deckt der FLVW das Gebiet der Regierungsbezirke Detmold, Münster und Arnsberg ab • Netzwerkstärke Ehrenamt: der FLVW verfügt über ein Netzwerk von über 230.000 Ehrenämtlern • Starkes Sponsorennetzwerk: der FLVW verfügt über ein für einen regionalen Sportverband überdurchschnittlich großes Sponsorennetzwerk, die ebenfalls potentielle Partner der IGA 2027 sein können bzw. größere Eintrittskartenkontingente für Mitarbeiter und Kunden erwerben könnten 2.2. Die Einzigartigkeit des Kooperationsangebots des FLVWSs für die Marketingstrategie der IGA 2027 • Emotionale Wettbewerbsformte mit hohem Zielgruppenfit: die vom FLVW angebotenen Wettbewerbs- und Marketingformate Landesliga Westfalen (Fußball), Krombacher Westfalenpokalfinale (Fußball), Westfälische Meisterschaften (Leichtathletik) und Laufrouten FLVW Fitnesspark (Breitensport) stellen bzgl. Reichweite, emotionaler Zielgruppenansprache und effizientem Budgeteinsatz ideale Inszenierungsmöglichkeiten für die IGA 2027 gGmbH dar • Die o.g. Formate werden exklusiv vom FLVW vermarktet. Kein anderer Sportverband, keine Agentur und kein anderes vermittelndes Unternehmen haben Zugriff auf diese Wettbewerbs-/Marketingformate • Einzigartigkeit der Konfiguration des Gesamtangebotes: Die o.g. Wettbewerbs-/Marketingformate inkl. der verknüpften kommunikativen Begleitung durch den FLVW bieten für den Markenaufbau der IGA 2027 eine einzigartige Kombination aus hoher Reichweite bzw. hoher regionaler Abdeckung sowie einer idealen emotionalen Ansprache der IGA 2027 Kernzielgruppen junge Erwachsene und Familien • Besondere Exklusivleistungen: Neben der werblichen Inszenierung zu den o.g. Formaten erhöhen exklusive, begleitende Aktivierungsmaßnahmen (z.B. Durchführung von Laufveranstaltungen, Integration der IGA 2027 in Preisverleihungen bei Wettbewerben) die Werbewirksamkeit der Gesamtinszenierung enorm • Professionelle Betreuung: Im Rahmen der Inszenierung mit den o.g. Wettbewerbsformaten steuert der FLVW mit einem professionellen Vermarktungs- und Marketingteam sämtliche Werbemaßnahmen, Aktivitäten und Aktivierungen für die IGA 2027. Dies steigert Effektivität wie Effizienz der werblichen Inszenierungen für die IGA 2027. • Starke Netzwerksynergien: Die IGA 2027 gGmbH profitiert darüber hinaus von dem Netzwerk des FLVW - insbesondere in den Bereichen Sponsoring und Ehrenamt Alle oben genannten für die IGA relevanten Kriterien hinsichtlich der Leistungserbringung werden ausschließlich vom FLVW erfüllt. Diese Maßnahmen können in dieser Form und innerhalb des IGA-Gebietes nur vom FLVW angeboten werden. Es bestehen keine vernünftigen Alternativen für eine Ersatzlösung. Die Definition der Kriterien für die Partnerschaft als Beschaffungsbedarf ist aus nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogenen Gründen sachlich gerechtfertigt und diskriminiert keinen Wettbewerber des FLVW. Die IGA ist daher nach eingehender technischer und rechtlicher Prüfung der Auffassung, dass die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerbs mit lediglich einem Teilnehmer nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV unter Berücksichtigung ihres vergaberechtlichen Leistungsbestimmungsrechts zulässig ist
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: FLVW Marketing GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: Kooperationsangebot
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
     
     
      Wert der Ausschreibung: 275 000,00 EUR
     
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: Kooperarationsvertrag
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: IGA 2027 Metropole Ruhr gGmbH
    
    
     Stadt: Huyssenallee 82 - 88
    
    
     Postleitzahl: 45128
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 0201 565 769 12
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: FLVW Marketing GmbH
    
    
     Stadt: Jahnstraße 76-78
    
    
     Postleitzahl: 59174
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
    
    
     Postanschrift: Zeughausstraße 2-8  
    
    
     Stadt: Köln
    
    
     Postleitzahl: 50667
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
    
    
     Registrierungsnummer: PUBL
    
    
     Stadt: Luxembourg
    
    
     Postleitzahl: 2417
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
    
    
     Land: Luxemburg
    
    
    
     Telefon: +352 29291
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c6cca2fd-a347-44e1-b5d4-3f21b46dbcd8  - 01
    
    
     Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
    
    
     Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 25
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 17:21:02 (UTC)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 790525-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 249/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024