Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Digitalisierungsprojekt der NRW.Global Business: Dynamics 365, Digital Workplace 2.0, eAkte - Los 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365

791534-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Digitalisierungsprojekt der NRW.Global Business: Dynamics 365, Digital Workplace 2.0, eAkte - Los 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365
OJ S 249/2024 23/12/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNRW.Global Business GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDigitalisierungsprojekt der NRW.Global Business: Dynamics 365, Digital Workplace 2.0, eAkte - Los 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365
BeschreibungIm Rahmen des Digitalisierungsprojekts der NRW.Global Business GmbH wurden drei Aufträge vergeben: Los 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365; Los 2: Digital Workplace 2.0; Los 3: Erstellung Konzept und Ausschreibungsunterlagen zur Einführung einer eAkte. Die hiesige ex post Bekanntmachung gemäß § 132 Abs. 5 GWB betrifft das Los 1. Im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB wurden zusätzliche Leistungen beauftragt.
Kennung des Verfahrensb71d6263-904f-4ef0-b17f-3877153acca8
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDüsseldorf
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365 - Auftragsänderung
Beschreibung: Im Rahmen des Digitalisierungsprojekts der NRW.Global Business GmbH wurden drei Aufträge vergeben: Los 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365; Los 2: Digital Workplace 2.0; Los 3: Erstellung Konzept und Ausschreibungsunterlagen zur Einführung einer eAkte. Die hiesige ex post Bekanntmachung gemäß § 132 Abs. 5 GWB betrifft das Los 1. Im Rahmen der hiesigen Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB wurden die folgenden Leistungen zusätzlich beauftragt: a. Künftige Fortführung des Projektmanagements Los 1, b. Erweiterung der Portalfunktionalitäten für die Zielgruppe Wirtschaftsförderungen (bzgl. Flächenangebote), c. Betrieb und Support für Portalfunktionalitäten für die Zielgruppe Wirtschaftsförderungen (bzgl. Flächenangebote), d. Smart Invoice Schnittstelle: Herstellung einer Verbindung des CRM (Microsoft Dynamics) zur smart invoice Lösung (d.velop) der NRW.Global Business, um Kreditoreninformationen automatisch zu übernehmen, e. Einbindung E-Signatur MmM: Für die bereits umgesetzte digitale Antragstellung auf Förderung im Rahmen des "Messe meets Mittelstand" Programms soll die Einbindung der digitalen Signatur realisiert werden (die voraussichtlich mit d.velop sign eingeführt wird). Ggfs. Rückbau bisheriger Prozesse.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetNRW.Global Business GmbH
TED eSenderPublications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAdesso SE
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365 - Auftragsänderung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung1,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365 - Auftragsänderung
TitelNachtrag zum EVB-IT Erstellungsvertrag zum Los 1 "Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365" zum Vergabeverfahren "Digitalisierungsprojekt der NRW.Global Business: Dynamics 365, Digital Workplace 2.0, eAkte", ELViS-ID: E58675646
Datum der Auswahl des Gewinners13/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses12/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetNRW.Global Business GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung409816-2022
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungAufgrund des zusätzlichen Mehr- bzw. Restbedarfs musste im Los 1 das beauftragte Budget im rechtlich zulässigen Rahmen angehoben werden. Der zusätzliche Bedarf im Los 1 konnte gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beauftragt werden, da die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 GWB diesbezüglich erfüllt sind: (1) Zusätzliche Dienstleistungen: Siehe dazu die in der hiesigen Bekanntmachung unter Abschn. 5.1 "Beschreibung" sowie unter Abschn. 7.1.1 "Beschreibung der Änderungen" angeführten Leistungen, die von der Auftragsänderung umfasst sind. Bei den Leistungen handelt es sich teils um Leistungen, die ihrer Art nach im bisherigen Leistungsprogramm schon vorgesehen waren, die aber nach Ausmaß und Menge zu „erweitern“ sind. Bei den übrigen im Rahmen der Auftragsänderung beauftragten Leistungen handelt es sich um Leistungen, die ihrer Art nach nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und somit zusätzlich beauftragt werden müssen. Diese Leistungen sind somit jeweils als zusätzliche Dienstleistungen im Sinne von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB einzuordnen. (2) Die zusätzliche Beauftragung der oben unter (1) in Bezug genommenen Leistungen ist gegenständlich erforderlich, um das Gesamtsystem kompatibel zu halten und mithin die Nutzbarkeit der im ursprünglichen Vergabeverfahren beschafften Leistungen sicherzustellen. (3) Die Einschaltung eines anderen Auftragnehmers für die zusätzlichen Leistungen würde in der Durchführung des Hauptauftrags mit daraus resultierenden weiteren technischen Schwierigkeiten, möglicherweise zu Sicherheitsrisiken und Inkompatibilitäten, sowie ferner zu komplexen technischen Anpassungsarbeiten und Mehrkosten führen, die ersichtlich in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Demnach sind auch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. b GWB hier erfüllt. (4) Die 50%-Grenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist bzgl. der auf § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB gestützten Auftragsänderung für das Los 1 nicht überschritten. Der in der hiesigen Bekanntmachung angegebene Wert der Änderungen mit 1 € erfolgte lediglich aus technischen Gründen, der echte Wert der Änderungen ist Geschäftsgeheimnis der Parteien.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenIm Rahmen des Digitalisierungsprojekts der NRW.Global Business GmbH wurden drei Aufträge vergeben: Los 1: Weiterentwicklung und Betrieb Dynamics 365; Los 2: Digital Workplace 2.0; Los 3: Erstellung Konzept und Ausschreibungsunterlagen zur Einführung einer eAkte. Die hiesige ex post Bekanntmachung gemäß § 132 Abs. 5 GWB betrifft das Los 1. Im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB wurden die folgenden Leistungen zusätzlich beauftragt: a. Künftige Fortführung des Projektmanagements Los 1, b. Erweiterung der Portalfunktionalitäten für die Zielgruppe Wirtschaftsförderungen (bzgl. Flächenangebote), c. Betrieb und Support für Portalfunktionalitäten für die Zielgruppe Wirtschaftsförderungen (bzgl. Flächenangebote), d. Smart Invoice Schnittstelle: Herstellung einer Verbindung des CRM Dynamics (Microsoft) zur smart invoice Lösung (d.velop) der NRW.Global Business, um Kreditoreninformationen automatisch zu übernehmen, e. Einbindung E-Signatur MmM: Für die bereits umgesetzte digitale Antragstellung auf Förderung im Rahmen des "Messe meets Mittelstand" Programms soll die Einbindung der digitalen Signatur realisiert werden (die voraussichtlich mit d.velop sign eingeführt wird). Ggfs. Rückbau bisheriger Prozesse.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TPA-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.Global Business GmbH
Registrierungsnummer: DE811720545
Postanschrift: Völklinger Straße 4  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 211 13000-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
Telefon: +49 221 147-3045
Fax: +49 221 147-2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Adesso SE
Registrierungsnummer: DE208318527
Postanschrift: Adessoplatz 1  
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
E-Mail: info@adesso.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e5f1c2d4-1fff-49d6-bca8-85b37483c1d4 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 09:22:59 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 791534-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024

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