1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Calw
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Linienbündel 10 „Südliches Heckengäu“ Los 2
Beschreibung: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Linienbündel 10 „Südliches Heckengäu“ Los 2
Kennung des Verfahrens: 94f2af4d-9581-4b9c-af33-8209900c66ce
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Die Auftraggeber haben den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt aber nach Durchführung eines Wettbewerbs vergeben, weil die Anforderungen des Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 erfüllt sind. Die Auftraggeber haben eine Dienstleistungskonzession vergeben, deren Kilometervolumen unter den gesetzlichen Schwellenwerten bleibt. 2) Glaubt sich ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt, so kann es bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Die Vergabekammer kann dann nach § 135 Abs.1 GWB die Unwirksamkeit des Auftrags feststellen. Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 GWB. Diese lauten wie folgt: "(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ 3) Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Baden-Württemberg (Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe), Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Telefon: +49 721 926-8730, Fax: +49 721 9263985). 4) Bei der Angabe des Wertes unter Ziffer 6.1.2 handelt es sich nicht um den tatsächlichen Angebotswert. Der Eintrag erfolgte nur, weil das Formular hier einen Eintrag erfordert.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Linienbündel 10 "Südliches Heckengäu", Los 2
Beschreibung: Es handelt sich um eine Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien: Linie 773 Herrenberg – Deckenpfronn - Calw Linie 773 A Herrenberg – Deckenpfronn (Schülerverkehr) Linie N 77 Gärtringen – Rohrau – Herrenberg – Affstätt – Kuppingen – Oberjesingen – Deckenpfronn Gärtringen In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 528.922 Nutzwagenkilometer.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46
Stadt: Calw
Land, Gliederung (NUTS): Calw (DE12A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien Linie 773 Herrenberg – Deckenpfronn - Calw Linie 773 A Herrenberg – Deckenpfronn (Schülerverkehr) Linie N 77 Gärtringen – Rohrau – Herrenberg – Affstätt – Kuppingen – Oberjesingen – Deckenpfronn Gärtringen. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 528.922 Nutzwagenkilometer.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Böblingen
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.13.
Bedingungen für den Auftrag
Auftragsbedingungen – Code: exc-right, Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind. Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Zuteilung der Einnahmen: 100
5.1.14.
Qualitätsziele
Qualitätsziel – Code: other Vertragliche Regelungen
Strafgebühren und Preise – Code: Vertragliche Sanktionsrechte
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Beschaffungsamt des Bundes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Däuble Reisen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Öffentliche Personenverkehrsdienste in km: 528 922
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 04/12/2024
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Registrierungsnummer: 070316631202
Postanschrift: Landratsamt Böblingen, zu Händen Herrn Kämmerer, Parkstraße 16
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7031 6631202
Fax: +49 70316631962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Calw
Registrierungsnummer: 070511600
Postanschrift: Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46
Stadt: Calw
Postleitzahl: 75365
Land, Gliederung (NUTS): Calw (DE12A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7051 1600
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Däuble Reisen GmbH
Registrierungsnummer: 0705692880
Stadt: Deckenpfronn
Postleitzahl: 75392
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des Bundes
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228996100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1196fddb-4e3e-4d3f-945f-c43d316e3fa0 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge für öffentliche Personenverkehrsdienste
Unterart der Bekanntmachung: T02
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 785791-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/12/2024