Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Erweiterte Sicherheitsanalyse des Quantum Machine Learning (QML-ESA)

784871-2024 - Ergebnis
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Erweiterte Sicherheitsanalyse des Quantum Machine Learning (QML-ESA)
OJ S 248/2024 20/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErweiterte Sicherheitsanalyse des Quantum Machine Learning (QML-ESA)
BeschreibungDas grundsätzliche Ziel des Projektes QML-ESA besteht darin, den aktuellen Forschungsstand zur Sicherheit des QML mittels praktischer Analysen und der Konzeptionierung und Erprobung innovativer Ansätze maßgeblich zu erweitern. Gemäß einer repräsentativ und anhand des aktuellen Standes der Technik getroffen Auswahl von QML-Methoden und –Modellen werden dazu bekannte sowie neuartige ML- bzw. QML-spezifische Bedrohungsszenarien betrachtet, um zugehörige Angriffe und Verteidigungen hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit, Wirksamkeit und potentiellen Relevanz in der Praxis zu bewerten. Das Projekt besteht insgesamt aus einer Planungs-, einer Durchführungs- und einer Schreibphase. Während der Planungsphase werden zunächst geeignete Forschungsfragen und –inhalte erarbeitet sowie entsprechende Experimente zu deren Beantwortung bzw. Umsetzung entworfen. Die Experimente werden anschließend fachgerecht implementiert, durchgeführt und ausgewertet, um präzise Aussagen nach wissenschaftlichen Standards abzuleiten. Nach Abschluss der Experimentierphase werden die jeweiligen Ergebnisse im Rahmen eines detaillierten empirischen Befundes aufgearbeitet, dokumentiert und diskutiert. Das abschließende Studiendokument wird in englischer Sprache verfasst und durch das BSI veröffentlicht. Neben der wissenschaftlichen Arbeitsweise sind auch die sprachliche Qualität der Ergebnisse und die Qualität des Quellcodes der Versuche entscheidend für den Erfolg des Projektes. Der Quellcode wird dem BSI nach entsprechender Aufbereitung (vgl. mit den Anforderungen in Kapitel 2.3) gemäß den Bestimmungen des Projektvertrags zur Verfügung gestellt.
Kennung des Verfahrens9102c949-c968-4afc-b6c5-c1e220636f81
Interne KennungP671 - QML-ESA
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Erweiterte Sicherheitsanalyse des Quantum Machine Learning (QML-ESA)
Beschreibung: Das grundsätzliche Ziel des Projektes QML-ESA besteht darin, den aktuellen Forschungsstand zur Sicherheit des QML mittels praktischer Analysen und der Konzeptionierung und Erprobung innovativer Ansätze maßgeblich zu erweitern. Gemäß einer repräsentativ und anhand des aktuellen Standes der Technik getroffen Auswahl von QML-Methoden und –Modellen werden dazu bekannte sowie neuartige ML- bzw. QML-spezifische Bedrohungsszenarien betrachtet, um zugehörige Angriffe und Verteidigungen hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit, Wirksamkeit und potentiellen Relevanz in der Praxis zu bewerten. Das Projekt besteht insgesamt aus einer Planungs-, einer Durchführungs- und einer Schreibphase. Während der Planungsphase werden zunächst geeignete Forschungsfragen und –inhalte erarbeitet sowie entsprechende Experimente zu deren Beantwortung bzw. Umsetzung entworfen. Die Experimente werden anschließend fachgerecht implementiert, durchgeführt und ausgewertet, um präzise Aussagen nach wissenschaftlichen Standards abzuleiten. Nach Abschluss der Experimentierphase werden die jeweiligen Ergebnisse im Rahmen eines detaillierten empirischen Befundes aufgearbeitet, dokumentiert und diskutiert. Das abschließende Studiendokument wird in englischer Sprache verfasst und durch das BSI veröffentlicht. Neben der wissenschaftlichen Arbeitsweise sind auch die sprachliche Qualität der Ergebnisse und die Qualität des Quellcodes der Versuche entscheidend für den Erfolg des Projektes. Der Quellcode wird dem BSI nach entsprechender Aufbereitung (vgl. mit den Anforderungen in Kapitel 2.3) gemäß den Bestimmungen des Projektvertrags zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung: P671 - QML-ESA
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge390 635,97 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungd-fine GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsP671
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsP671
Datum des Vertragsabschlusses17/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Postfach 200363  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bsi.bund.de
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499400
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: d-fine GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE813483155
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6092d89b-6b43-4875-97f4-f72f1bc1b3e7 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 784871-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/12/2024

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