Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – gkvi 2020 - make IT better - Verlängerung Kombinationslos 4

781726-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – gkvi 2020 - make IT better - Verlängerung Kombinationslos 4
OJ S 247/2024 19/12/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnunggkv informatik eGbR
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titelgkvi 2020 - make IT better - Verlängerung Kombinationslos 4
BeschreibungVerlängerung des im Jahr 2018 im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ("gkvi 2020 – make IT better"; OJ S 14/2019 21/01/2019) an die T-Systems International GmbH vergebenen Vertrags über die Bereitstellung und Betrieb eines Verbunds aus zwei Rechenzentren inkl. RZ Grundfunktionen (Klima, Energie, Zugang, Sicherheit, RZ-Netze, etc.), PKI-Services, Netzwerkservices, sowie Server- und Storagemanagement über das derzeitige Vertragsende (31.12.2026) hinaus bis zum 31.12.2029. Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf der 10-Tages-Frist gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu schließen. Arbeitsplatzleistungen, Printservices und Collaboration-Services aus dem bestehenden Vertrag sollen nicht verlängert, sondern neu ausgeschrieben werde
Kennung des Verfahrensc44f6929-96e5-4a48-864d-9a3046b0bc6c
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: gkvi 2020 - make IT better - Verlängerung Kombinationslos 4
Beschreibung: Verlängerung des im Jahr 2018 im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ("gkvi 2020 – make IT better"; OJ S 14/2019 21/01/2019) an die T-Systems International GmbH vergebenen Vertrags (Kombinationslos 4) über die Bereitstellung und Betrieb eines Verbunds aus zwei Rechenzentren inkl. RZ Grundfunktionen (Klima, Energie, Zugang, Sicherheit, RZ-Netze, etc.), PKI-Services, Netzwerkservices, sowie Server- und Storagemanagement über das derzeitige Vertragsende (31.12.2026) hinaus bis zum 31.12.2029. Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf der 10-Tages-Frist gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu schließen. Arbeitsplatzleistungen, Printservices und Collaboration-Services aus dem bestehenden Vertrag sollen nicht verlängert, sondern neu ausgeschrieben werden.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen: § 135 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderPublications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Die gkv informatik und T-Systems International haben im Jahr 2018 im Anschluss an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ("gkvi 2020 – make IT better", OJ S 14/2019 21/01/2019) einen Vertrag über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie für die Lose 1 und 2 (Kombinationslos 4) mit einer Laufzeit von 72 Monaten mit einer Verlängerungsoption von 24 Monaten abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde im Rahmen der Verlängerungsoption bis zum 31.12.2026 verlängert. Der Vertrag soll nunmehr bis zum 31.12.2029 erneut verlängert werden (im Folgenden „Vertragsverlängerung“), wobei einzelne Leistungsinhalte ausgeklammert werden, die voraussichtlich im Jahr 2025 neu ausgeschrieben werden. Die beabsichtigte Vertragsverlängerung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne erneutes wettbewerbliches Vergabeverfahren zulässig, weil sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die die gkv informatik im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und der Gesamtcharakter des Auftrags sich aufgrund der Vertragsverlängerung nicht verändert. 1. Ziel der gkv informatik ist eine wirtschaftliche Leistungsbeschaffung unter Einsatz der dem Stand der Technik im vertragsgegenständlichen Leistungsbereich entsprechenden und hierfür wesentlichen Cloud-Technologie. Im Zeitpunkt der Vorbereitung des Vergabeverfahrens zum Projekt „gkvi 2020 – make IT better“ und auch im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption war nicht vorhersehbar, mit welcher Geschwindigkeit sich der Stand der Technik mit Blick auf die Cloud-Technologie - im Unterschied zur allg. IT-Entwicklung - und insb. die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Cloud-Technologie im Rahmen der Sozialdatenverarbeitung entwickeln würden. Im Zeitpunkt des Auslaufens der Vertragsverlängerungsoption (Ende Jahr 2026) käme eine Neuausschreibung zur „Unzeit“, da diese Neuausschreibung aufgrund der Komplexität bereits im Jahr 2025 vorbereitet und im Jahr 2026 durchgeführt werden müsste. Eine Ausschreibung wäre einerseits zu früh, um die Cloud-Technologie und deren Rechtsrahmen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinreichend abbilden zu können, andererseits aber zu spät, um einen neuen öffentlichen Auftrag auf Basis des bisherigen Stands der Technik – ohne Einbeziehung der Cloud-Technologie – mit einer wirtschaftlich sinnvollen Laufzeit zu vergeben. Dieser derzeit ungewisse Zustand wird aber nur ein vorübergehender sein: Die gkv informatik geht davon aus, dass aufgrund der laufenden Abstimmungen insb. mit den Aufsichts- und Datenschutzbehörden voraussichtlich in den kommenden 18 bis 24 Monaten Klarheit zu den rechtlichen Möglichkeiten der Cloud-Nutzung im Bereich des Sozialdatenschutzes bestehen wird, die Grundlage verlässlicher Mengenschätzungen für eine Neuausschreibung sein können. Die Vertragsverlängerung dient der Überbrückung dieses Übergangszeitraums bis zur geplanten Neuausschreibung. 2. Eine Neuausschreibung des Auftrags mit dem bisherigen Leistungsumfang, also ohne Nutzung sozialdatenschutzrechtlich ungeklärter Cloud-Technologie, für den Übergangszeitraum bis zu der erwarteten Klärung der regulatorischen Rahmenbedingungen, also für die Jahre 2027 bis 2029, wäre nach der aktuell durchgeführten Markterkundung unwirtschaftlich. Bei einer Neuausschreibung ist aufgrund der weltwirtschaftlichen Unsicherheiten mit erheblichen Preissteigerungen zu rechnen. Einmalige Investitionen, wie etwa die Kosten einer Migration werden sich bei einer derart kurzen Vertragslaufzeit nicht amortisieren. Mit diesen Kosten ist erneut zu rechnen, wenn bei der zum späteren Zeitpunkt der geplanten Neuausschreibung inklusive der Nutzung von Cloud-Technologien eine erneute Migration erforderlich wird. Hinzu kommen in jedem Fall die technischen Unsicherheiten bei der dann ggf. notwendigen zweifachen Migration innerhalb von drei Jahren und Kosten, die auf Seiten der gkv informatik im Zusammenhang mit der Betreuung dieser Migrationen anfallen. 3. Die Vertragsverlängerung lässt den Gesamtcharakter des Vertrags unberührt. 4. Die Höchstgrenze des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB, wonach die Erhöhung nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts (einschließlich der bereits ausgeübten vertraglichen Verlängerungsoption) betragen darf, ist eingehalten.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungT-Systems International GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot T-Systems International GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftragsgkvi 2020 - make IT better - Kombinationslos 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: gkv informatik eGbR
Registrierungsnummer: GsR 310
Postanschrift: Luisenstr. 64  
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42103
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: T-Systems International GmbH
Registrierungsnummer: HRB 55933
Postanschrift: Hahnstraße 43 d  
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
E-Mail: info@telekom.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3794a35d-62cf-45ec-9721-fdf449008052  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2024 16:21:50 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 781726-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2024

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