1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Thiebauthschule in Ettlingen - Umbau des Lehrschwimmbeckens zu Betreuungsräumen
Beschreibung: Die derzeitig dreizügige Thiebauthschule benötigt insgesamt vier Räume für die Verlässliche Grundschule und fünf Räume für den Hort. Die bestehenden Hort-Gruppenräume im Altbau werden in die derzeitig als Archiv genutzte Lehrschwimmhalle verlegt. Hierfür ist ein umfänglicher Umbau der Halle notwendig, im Zuge dessen der gesamte Boden um 70 cm angehoben wird und ein Tiefhof zugunsten der Belichtung und Erschließung hergestellt wird. Er ermöglicht nicht nur einen direkten und qualitativen Außenraumbezug, sondern zusätzlich eine potenzielle räumliche Erweiterung des Betreuungsangebots. Statistischen Erhebungen nach ist perspektivisch ein ansteigender Bedarf zu erwarten. Die Anlage eines tiefergelegten Aufenthaltsbereichs neben dem Gebäude und die damit verbundene Neuordnung der Zufahrtssituation (Feuerwehrzufahrt, Tiefgarage) führt zu einer Erweiterung des nutzbaren Schulhofbereichs um die momentan als Parkplatz genutzte Fläche. Vom Tiefhof aus soll der erweiterte Schulhofbereich zugänglich gemacht werden. Vorhandener Baumbestand ist so weit wie möglich zu schützen und zu erhalten. Der Tiefhof ist im Zuge der Entwurfsplanung entsprechend anzupassen. Das automatisch gesteuerte Einfahrtstor ist an die Grenze zum Straßenraum zu verlegen und die Einfriedung entsprechend anzupassen. Die Entwässerung dieses Außenbereiches ist ebenfalls Gegenstand der Außenanlagenplanung. Dabei ist die Starkregengefahrenkarte (s. Anlage 4 zur Projektbeschreibung) zu berücksichtigen. Im Altbau entstehen durch die Verlegung der Hort-Gruppenräume neue große Klassenräume, deren Notwendigkeit in der ansteigenden Schülerzahl begründet liegt. Das Essensangebot am Mittag wird nach wie vor in der Stadthalle sichergestellt, wo auch ein Teil der Verlässlichen Grundschule verortet wird. Insgesamt fallen geschätzte Kosten von ca. 3,51 Mio. € an. Diese berücksichtigen den Umbau von insgesamt ca. 700 m² Bruttogeschossfläche (BGF), darunter den der Lehrschwimmhalle, und die Herstellung des Tiefhofs mit ca. 280 m² Außenfläche (AF). Darüber hinaus werden insgesamt vier Räume im Altbau mit ca. 310 m² BGF modernisiert. Förderfähig sind die Baukosten für den Umbau der Lehrschwimmhalle und der Herstellung des Tiefhofes in Höhe von ca. 2,18 Mio. €. Diese Kosten entstehen im Zuge des Ausbaus ganztätiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter an Grundschulen in Ettlingen und sind damit förderfähig. Voraussichtlich werden 70% der förderfähigen Baukosten vom Land bezuschusst. Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung (vgl. Ziff. 3): • Zur Realisierung des Bauvorhabens wird für die Leistungsphasen 3 – 9 ein leistungsfähiges Architekturbüro gesucht, das die Planung der Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI fortführt. - Ingenieurleistungen nach § 49 ff HOAI Tragwerksplanung – LPH 1 – 6 - Ingenieurleistungen nach § 53 ff HOAI Technische Gebäudeausrüstung Abwasser, Wasser, Wärmeversorgung, Lufttechnische Anlagen und Automatisierungseinrichtungen, (HLS) – LPH 1 – 9 - Ingenieurleistungen nach § 53 ff HOAI Technische Gebäudeausrüstung Starkstromanlagen und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Automationsmanagement und besondere Ausstattung (E) LPH 1 – 9 und - Landschaftsarchitekt nach § 37 ff HOAI Freianlagen – LPH 3 – 9
Kennung des Verfahrens: 4cb337f0-b940-4db9-a40a-6e999b843e76
Interne Kennung: Vergabe Nr. 2024-060
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Objektplanung Gebäude
Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI, Leistungsphasen 3 – 9 (stufenweise Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphase 3, Stufe 2 Leistungsphasen 4 bis 9) Der Auftraggeber geht bei der Vergabe für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Das Honorar ist nach HOAI 2021 zu berechnen. Vertragsgrundlage ist die HOAI 2021. Gebäudeklasse: V, Sonderbau; Honorarzone: III; Honorarsatz: Mindestsatz; Anrechenbare Kosten § 34 HOAI: 2.000.000,00 € netto (KG 300/400); (als Kalkulationsgrundlage; gemäß Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch zu erstellenden Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs. 2 HOAI und § 36 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot auszuweisen. Die Vorgaben der HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht mehr bindend. Daher ist es den Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar anzubieten (siehe Honorarblatt). Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar beziehen sich nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen Honorare. Die Nebenkosten (§ 14 HOAI) sind als prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem Auftragnehmer zustehende Honorar im Angebot auszuweisen.
Interne Kennung: 2024-060
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Philosophie des Bieters bei der baulichen Umsetzung des vorhandenen Entwurfs
Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 1 das Zuschlagskriterium: „Philosophie des Bieters bei der baulichen Umsetzung des vorhandenen Entwurfs“. Ein zeitgemäßes Verständnis des Begriffs „Entwurf“ bleibt aus Sicht des Auftraggebers nicht bei der Leistungsphase 3 stehen. Gerade bei der Umsetzung der planerischen Idee in die Ausführungsplanung und letztlich in die gebaute Form wird architektonisches Geschick verlangt, um die planerische Idee zu verwirklichen. Die Entwurfsidee muss durch die gebaute Realität überzeugend vermittelt werden. Dabei sind aber auch nicht minder wichtige Dinge wie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik während der Bauausführung sowie der Termine und der Kosten in besonderer Weise vom Auftragnehmer in den Blick zu nehmen. Vor diesem Hintergrund möchte sich der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren einen Eindruck von der Philosophie des Bieters bei der baulichen Umsetzung eines in den Leistungsphasen 1 – 2 schon vorliegenden Entwurfs verschaffen. Zu diesem Zweck ist der Bieter aufgefordert, mit seinem Angebot eine Beschreibung einzureichen. Der Bieter soll auf die oben genannten Aspekte eingehen und erläutern, worin seine „planerische Philosophie“ bei der baulichen Umsetzung eines bereits vorhandenen Entwurfs besteht. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Der Auftraggeber wird ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die Beschreibung zu verifizieren. Bei der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder Images, die darlegen oder visualisieren, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von Plänen (ingenieurtechnischen oder architektonischen), Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Architekten- oder Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts, umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen. In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl. Präsentation ein. In die Wertung geht die schriftliche Darstellung des Bieters ein. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden sich über die Angebote beraten und sodann – einzeln für sich – Punkte von 5 bis 1 vergeben. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 6 multipliziert. Die vom Gremium zu vergebenden Punkte stehen für folgende Erfüllungsgrade: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine durchschnittliche Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Umsetzung des vorhandenen Entwurfs aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung zur Bauleitung
Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 1 das Zuschlagskriterium „Darstellung zur Bauleitung“. Die Ausführung der Bauleistungen ist aus mehreren Gründen terminkritisch. Der Sicherstellung des Fertigstellungstermins misst der Auftraggeber daher höchste Priorität zu. Zu beachten sind dabei folgende Schwierigkeiten, die sich bei der Realisierung des Bauvorhabens ergeben können: - Ein evtl. Parallelbetrieb der Thiebauthschule während der Bauphase muss gewährleistet sein - Positive Teilhabe der Bürger an der Gesamtmaßnahme (notwendige Flächen zur Sperrung und Abgrenzung der Baustelle zur Kommunikation nutzen, z. B. Planen mit visualisierenden Darstellungen der Modernisierung) und ... - Ein Erleben des Baufortschrittes ermöglichen (z. B. Gucklöcher in Baufeldbegrenzungen, ...) Vor diesem Hintergrund legt der Auftraggeber im Rahmen der Leistungsphase 8 (Bauleitung) einen hohen Stellenwert auf eine qualitätsvolle Bauüberwachung sowie auf eine sichere, terminorientierte und auf die Besonderheiten des Bauvorhabens abgestimmte Bauleitung. Mit seinem Angebot soll der Bieter seine Herangehensweise an die Bauleitung aufzeigen und Ansatzpunkte vorstellen, die aus seiner Sicht sicherstellen, dass der Fertigstellungstermin eingehalten wird. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich und erwünscht. Darstellung, Art und Umfang der Beschreibung sind dem Bieter überlassen. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine Sicherstellung mit hoher Sicherheit erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine Sicherstellung des Fertigstellungstermines erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine Sicherstellung des Fertigstellungstermines nur mit Einschränkungen erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die eine Sicherstellung des Fertigstellungstermines mit geringer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Sicherstellung des Fertigstellungstermines kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 6 multipliziert. Für das Zuschlagskriterium werden somit maximal 30 Punkte vergeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium „Honorar“ werden maximal 40 Punkte vergeben. Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fa¬chen des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem Faktor 8 in die Wertung ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Tragwerksplanung
Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 (stufenweise Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2 Leistungsphasen 4 bis 6) Der Auftraggeber geht bei der Vergabe für die Ingenieurleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Das Honorar ist nach HOAI 2021 zu berechnen. Vertragsgrundlage ist die HOAI 2021. Gebäudeklasse: V, Sonderbau; Honorarzone: II; Honorarsatz: Mindestsatz; anrechenbare Kosten § 50 HOAI: 1.500.000,00 € netto (KG 300/400); (als Kalkulationsgrundlage; gemäß Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch zu erstellenden Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs. 2 HOAI und § 36 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot auszuweisen. Die Vorgaben der HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht mehr bindend. Daher ist es den Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar anzubieten (siehe Honorarblatt). Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar beziehen sich nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen Honorare. Die Nebenkosten (§ 14 HOAI) sind als prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem Auftragnehmer zustehende Honorar im Angebot auszuweisen.
Interne Kennung: 2024-060
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Tragwerksplanerische Philosophie des Bieters
Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 2 das Zuschlagskriterium „Tragwerksplanerische Philosophie des Bieters“. Am Anfang steht die architektonische Idee. Aber ohne ein durchdachtes statisches Konzept kann auch die beste architektonische Idee nicht Wirklichkeit werden. Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, damit aus einer guten architektonischen Idee auch ein bautechnisch und wirtschaftlich optimiertes Tragwerk entsteht: Standsicherheit, Funktionalität, Ästhetik, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Daher reicht es nicht aus, eine Statik „nur zu rechnen“. Vielmehr sind auch Kreativität, Weiterentwicklung und ständiges Hinterfragen erreichter Lösungen für einen guten Tragwerksplaner unverzichtbar. Bei dem hiesigen Bauvorhaben hat der Auftragnehmer zahlreiche Herausforderungen zu lösen. Das Gebäude ist an die heutigen Bedürfnisse eines Schulgebäudes anzupassen, insbesondere sind Durchbrüche, Brandschutz und neue Lastenanforderungen zu berücksichtigen. All dies wird vom Auftragnehmer nach Vertragsabschluss planerisch umzusetzen sein. Der Auftraggeber möchte sich in diesem Vergabeverfahren einen Eindruck von der tragwerksplanerischen Philosophie des Bieters verschaffen. Zu diesem Zweck ist der Bieter aufgefordert, mit seinem Angebot eine Beschreibung einzureichen. In dieser Beschreibung soll der Bieter erläutern, wie er in seinem planerischen Schaffen die Elemente Standsicherheit, Funktionalität, Ästhetik, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu einer harmonischen Tragwerksplanung vereint. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Der Auftraggeber wird ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die Beschreibung zu verifizieren. Bei der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder Images, die darlegen oder veranschaulichen, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von Plänen (ingenieurtechnischen oder architektonischen), Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Architekten- oder Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl. Präsentation ein. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts, umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden – jeweils für sich – das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine durchschnittliche Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Umsetzung des vorhandenen Entwurfs aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 12 multipliziert. Für das Zuschlagskriterium werden somit maximal 60 Punkte vergeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium „Honorar“ werden maximal 40 Punkte vergeben. Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fa¬chen des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem Faktor 8 in die Wertung ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Technische Anlagenplanung HLS - Planung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik
Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Ingenieurleistungen nach § 53 ff HOAI Technische Gebäudeausrüstung für Abwasser, Wasser, Wärmeversorgung, Lufttechnische Anlagen und Automatisierungseinrichtungen, (HLS) – Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2 Leistungsphasen 4 bis 9). Besonderer Wert wird auf die Nutzung und den Einsatz alternativer Energien gelegt. So soll das Gesamtobjekt nachhaltig über einen Energiemix versorgt und dieser dann effizient verteilt werden. Besondere Leistungen: - Entwässerungsgesuch mit Überflutungsnachweis im Hinblick auf Starkregenereignisse Die Grundleistungen sind nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Stufe 1 Leistungsphasen 1-3, Stufe 2 Leistungsphasen 4-9 Aufgrund der zeitlich begrenzten Durchführung innerhalb des Objektes wird ein hoher Anspruch an Bauablaufkoordination und Kostensicherheit gestellt. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Planung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Gebäudeklasse: V, Sonderbau; Honorarzone: II ; Honorarsatz: je Mindestsatz; anrechenbare Kosten § 54 HOAI: 212.400,00 € netto (KG 410, 420, 430, 480, 490); (als Kalkulationsgrundlage; gemäß Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch zu erstellenden Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs. 2 HOAI und § 56 Abs. 5 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot auszuweisen. Die Vorgaben der HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht mehr bindend. Daher ist es den Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar anzubieten (siehe Honorarblatt). Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar beziehen sich nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen Honorare. Die besonderen Leistungen sind als Pauschalhonorare anzubieten. Die Nebenkosten (§ 14 HOAI) sind als prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem Auftragnehmer zustehende Honorar im Angebot auszuweisen.
Interne Kennung: 2024-060
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ideen für eine Steigerung der Energieeffizienz
Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 3 das Zuschlagskriterium „Ideen für eine Steigerung der Energieeffizienz“ (60 Punkte). Mit dem Bauvorhaben möchte der Bauherr insbesondere bei der Energieeffizienz Kostenoptimierungspotenziale berücksichtigen. Insbesondere soll die HLS-Technik eine hohe Energieeffizienz aufweisen, die über konventionelle Ansätze hinausgeht. Bitte legen Sie mit dem Angebot dar, welche Ansatzpunkte Sie für die Steigerung der Energieeffizienz in den Verteilersystemen Klima, Heizung, Lüftung und Wassererwärmung/Wasseraufbereitung sehen. Der Auftraggeber wird ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die Beschreibung zu verifizieren. Bei der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder Images, die darlegen oder veranschaulichen, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von Plänen, (ingenieurtechnischen oder architektonischen) Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Architekten- oder Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl. Präsentation ein. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts, umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden – jeweils für sich – das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine Steigerung der Energieeffizienz mit hoher Sicherheit erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine Steigerung der Energieeffizienz erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine Steigerung der Energieeffizienz nur mit Einschränkungen erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die eine Steigerung der Energieeffizienz mit geringer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Steigerung der Energieeffizienz kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 12 multipliziert. Für das Zuschlagskriterium werden somit maximal 60 Punkte vergeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium „Honorar“ werden maximal 40 Punkte vergeben. Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fa¬chen des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem Faktor 8 in die Wertung ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Technische Anlagenplanung Elektro
Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Ingenieurleistungen nach § 53 ff HOAI Technische Gebäudeausrüstung für Starkstromanlagen und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Automationsmanagement und besondere Ausstattung (E), Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2 Leistungsphasen 5 bis 9), sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Besonderer Wert wird auf die Funktionalität und Energieeffizienz gelegt. Der Einsatz alternativer Energien wird gewünscht. So soll das Gesamtobjekt nachhaltig über einen Energiemix versorgt und dieser dann effizient verteilt werden. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe für die Leistung der Elektroplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Das Honorar ist nach HOAI 2021 zu berechnen. Vertragsgrundlage ist die HOAI 2021. Gebäudeklasse: V, Sonderbau; Honorarzone: II; Honorarsatz: Mindestsatz; anrechenbare Kosten § 54 HOAI: 187.600,00 € netto (KG 440, 450, 470, 460); (als Kalkulationsgrundlage; gemäß Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch zu erstellenden Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs. 2 HOAI und § 36 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot auszuweisen. Die Vorgaben der HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht mehr bindend. Daher ist es den Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar anzubieten (siehe Honorarblatt). Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar beziehen sich nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen Honorare. Die besonderen Leistun¬gen sind als Pauschalhonorare anzubieten. Die Nebenkosten (§ 14 HOAI) sind als prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem Auftrag¬nehmer zustehende Honorar im Angebot auszuweisen.
Interne Kennung: 2024-060
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept für den Einsatz alternativer Energien
Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 4 das Zuschlagskriterium „Konzept für Funktionalität, Energieeffizienz und Kostenoptimierung“ (60 Punkte). Mit dem Bauvorhaben möchte der Bauherr insbesondere bei der Energietechnik Kostenoptimierungspotenziale berücksichtigen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf Funktionalität und Energieeffizienz. Bitte legen Sie mit dem Angebot Ihre Ideen dar, wie die Elektrotechnik des Bauvorhabens möglichst nachhaltig mit Fokus auf Funktionalität, Energieeffizienz, Kostenoptimierung und alternative Energien gestaltet werden könnte. Der Auftraggeber wird ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die Beschreibung zu verifizieren. Bei der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder Images, die darlegen oder veranschaulichen, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von Plänen (ingenieurtechnischen oder architektonischen), Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Architekten- oder Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl. Präsentation ein. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts, umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden – jeweils für sich – das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine nachhaltige Planung mit hoher Sicherheit erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine nachhaltige Planung erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine nachhaltige Planung nur mit Einschränkungen erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die eine nachhaltige Planung mit geringer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine nachhaltige Planung kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 12 multipliziert. Für das Zuschlagskriterium werden somit maximal 60 Punkte vergeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium „Honorar“ werden maximal 40 Punkte vergeben. Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fa¬chen des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem Faktor 8 in die Wertung ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 ff HOAI Leistungsphasen 3 – 9 (stufenweise Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphase 3, Stufe 2 Leistungsphasen 4 bis 9). Besondere Leistungen: • baumschutzfachlichen Baubegleitung; • Erstellen eines Überflutungsnachweises. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe für die Landschaftsarchitektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Das Honorar ist nach HOAI 2021 zu berechnen. Vertragsgrundlage ist die HOAI 2021. Honorarzone: IV; Honorarsatz: Mindestsatz; Anrechenbare Kosten § 38 HOAI: 305.000,00 € netto (KG 500); (als Kalkulationsgrundlage; gemäß Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch zu erstellenden Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs. 2 HOAI und § 36 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot auszuweisen. Die Vorgaben der HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht mehr bindend. Daher ist es den Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar anzubieten (siehe Honorarblatt). Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar beziehen sich nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen Honorare. Die besonderen Leistungen sind als Pauschalhonorare anzubieten. Die Nebenkosten (§ 14 HOAI) sind als prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem Auftragnehmer zustehende Honorar im Angebot auszuweisen.
Interne Kennung: 2024-060
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gestalterische bzw. planerische Philosophie des Bieters in der Leistungsphase 5 Ausführungsplanung
Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 5 das Zuschlagskriterium „Gestalterische bzw. planerische Philosophie des Bieters in der Leistungsphase 5 Ausführungsplanung“ (60 %). Der Auftraggeber wünscht eine ganzheitliche Betrachtung der Freianlagen zusammen mit dem Schulgebäude. Gebäude, Räume und Freiräume bzw. Freianlagen müssen miteinander interagieren und in Beziehung zueinanderstehen. Faktoren, die eine moderne Freianlagen prägen, sind beispielsweise Qualitäten (Pflanzqualitäten, Materialqualitäten, Farbqualitäten usw.), Mensch und Natur (Bauen für und mit dem Menschen im Kontext mit der Natur) und Zeit (Witterungseinflüsse, Alterung von Materialien, Pflanzenwachstum). Der Auftraggeber legt Wert auf die Verwendung von nachhaltigen Materialien. Gleichzeitig soll die Freianlage einen möglichst geringen Pflegeaufwand erfordern. All dies wird der zu findende Auftragnehmer vor allem im Rahmen der Leistungsphase 5 umzusetzen haben. Der Auftraggeber möchte sich vor diesem Hintergrund in dem Vergabeverfahren einen Eindruck von der gestalterischen bzw. planerischen Philosophie des Bieters im Rahmen der Leistungsphase 5 verschaffen. Zu diesem Zweck ist der Bieter aufgefordert, mit seinem Angebot eine Beschreibung einzureichen. Der Bieter soll auf die oben genannten Aspekte eingehen und erläutern, worin seine spezielle „planerische Philosophie“ in der Leistungsphase 5 besteht. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Der Auftraggeber wird ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die Beschreibung zu verifizieren. Bei der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder Images, die darlegen oder veranschaulichen, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von Plänen (ingenieurtechnischen oder architektonischen), Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Architekten- oder Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl. Präsentation ein. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts, umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden – jeweils für sich – das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine qualitätsvolle Ausführung mit hoher Sicherheit erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine qualitätsvolle Ausführung erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine qualitätsvolle Ausführung nur mit Einschränkungen erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die eine qualitätsvolle Ausführung mit geringer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine qualitätsvolle Ausführung kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 12 multipliziert. Für das Zuschlagskriterium werden somit maximal 60 Punkte vergeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium „Honorar“ werden maximal 40 Punkte vergeben. Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem Faktor 8 in die Wertung ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bau4 Architekten GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 259 824,21 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-060 Thiebauthschule, Umbau Lehrschwimmbecken - Los 1 - Objektplanung Gebäude
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 18/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MSIng GmbH Matthaei Schotte Muck
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 69 784,10 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-060 Thiebauthschule, Umbau Lehrschwimmbecken - Los 2 - Tragwerksplanung
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 18/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Planungsgesellschaft mbH Schaaf
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 88 613,60 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-060 Thiebauthschule, Umbau Lehrschwimmbecken - Los 3 - Technische Anlagenplanung HLS
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 18/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Planungsgesellschaft mbH Schaaf
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 74 364,39 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-060 Thiebauthschule, Umbau Lehrschwimmbecken - Los 4 - Technische Anlagenplanung Elektro
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 18/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: helleckes Landschaftsarchitektur
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 94 456,33 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-060 Thiebauthschule, Umbau Lehrschwimmbecken - Los 5 - Objektplanung Freianlagen
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 18/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000891
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +497243-101-8922
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bau4 Architekten GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID DE295811008
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +490721-628889-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Bau4 Architekten GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: MSIng GmbH Matthaei Schotte Muck
Registrierungsnummer: USt-ID 9913200512
Stadt: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +497243-5299-11
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: MSIng GmbH Matthaei Schotte Muck
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Planungsgesellschaft mbH Schaaf
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: USt-ID DE209720782
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721-950-940
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Planungsgesellschaft mbH Schaaf
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: helleckes Landschaftsarchitektur
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: USt-ID DE 205763954
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721-920-2041
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: helleckes Landschaftsarchitektur
Gewinner dieser Lose: LOT-0005
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eae5c58e-a7f0-4593-b877-eab052a3da9d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/12/2024 12:13:53 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 774569-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/12/2024