1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanung Straßenbahn-Abstellanlage in Heidelberg "Berufsschule"
Beschreibung: Auftragserweiterung durch neue Anforderungen: Ermittlung der CO2-Emissionen, Erstellung von Planunterlagen und Berechnungen durch einen Vermesser für die Planfeststellungsunterlagen entsprechend dem Bauantrag, Ermittlung der Energiebilanzierung und Aufstellung eines GEG-Nachweises und Erweiterung und Umplanung der Mittelspannungsanlage im GUW Berufsschule und Abstellanlage.
Kennung des Verfahrens: 48226a88-62c9-401c-bd4e-66a6c24540ff
Interne Kennung: 288-22-EK7
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Generalplanung Straßenbahn-Abstellanlage in Heidelberg "Berufsschule"
Beschreibung: Auftragserweiterung durch neue Anforderungen: Ermittlung der CO2-Emissionen, Erstellung von Planunterlagen und Berechnungen durch einen Vermesser für die Planfeststellungsunterlagen entsprechend dem Bauantrag, Ermittlung der Energiebilanzierung und Aufstellung eines GEG-Nachweises und Erweiterung und Umplanung der Mittelspannungsanlage im GUW Berufsschule und Abstellanlage.
Interne Kennung: 288-22-EK7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 74 416,97 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: NA 8-11
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 74 416,97 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NA 8-11
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 16/12/2024
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: NA 8-11
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 74 416,97 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NA 8-11
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 16/12/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 750404-2024
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die Berechnung der Treibhausgasemissionen ist untrennbar mit der Erstellung der Entwurfsplanung verbunden und kann durch den Planer selbst erstellt werden. Eine eventuelle Berechnung durch einen vom AG beauftragten externen Anbieter führt zu Zusatzkosten und zusätzlichen Schwierigkeiten, die wirtschaftlich nicht abbildbar sind, da die Gesamtplanung aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen an einen Generalunternehmer vergeben wurden. Die Pläne und Berechnungen sind notwendige Bestandteile zur Erststellung der Genehmigungsunterlagen, die von der zuständigen Genehmigungsbehörde im laufenden Planungsprozess für das Planfeststellungsverfahren gefordert wurden. Die Unterlagen (Bauantrag) werden vom Planer erstellt und zusammen gestellt. Für die Unterlagenerstellung entsprechend eines Bauantrages ist die Ermittlung der Energiebilanz und die Aufstellung eines GEG-Nachweises eine unabdingbare Voraussetzung zur Leistungserbringung und kann nur von dem bestehenden AN durchgeführt werden. Die Anpassung der Planung der Mittelspannungsanlage entstammt den Forderungen des städtischen Stromnetzbetreibers und waren zum Zeitpunkt der Vergabe noch nicht ersichtlich. Die Anpassung kann nur vom Planer auf Basis der bisherigen Beauftragung durchgeführt werden. Die Leistungsvergabe des AG an den Generalplaner/AN erfolgte aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen. Für alle vorgenannten Änderungen gilt, dass sie notwendige und nachträgliche Ergänzungen des bisherigen Planungsauftrages an den Generalplaner darstellen. Ein Wechsel des Generalplaners kann dadurch nicht abgeleitet werden. Jegliche Abweichung von der bisherigen Beauftragung führt zu Zusatzkosten, die für den AG wirtschaftlich nicht abbildbar sind. Aus diesem Grund wird die Leistung gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 a und b GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens vergeben.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Auftragserweiterung durch neue Anforderungen: Ermittlung der CO2-Emissionen, Erstellung von Planunterlagen und Berechnungen durch einen Vermesser für die Planfeststellungsunterlagen entsprechend dem Bauantrag, Ermittlung der Energiebilanzierung und Aufstellung eines GEG-Nachweises und Erweiterung und Umplanung der Mittelspannungsanlage im GUW Berufsschule und Abstellanlage.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE330928290
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 895799-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9ebff1c0-34bd-4109-a3c5-82d2a2d1cfdb - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 776256-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/12/2024