5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufen- und abschnittsweise Beauftragung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mörsch
Postleitzahl: 76287
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise (zunächst Leistungsphasen 1 und 2) und abschnittsweise Beauftragung (auch von Teilbauabschnitten) vor.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung: Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt oder gleichwertige Qualifikation
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforde-rungen erfüllen. Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung: Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt oder gleichwertige Qualifikation Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähi-gungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Be-rufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jahreshonorarumsatz (EUR netto)
Beschreibung: durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 / 2022 / 2023): < 0,2 Mio.: 1 Punkt > 0,2 bis 0,4 Mio.: 3 Punkte > 0,4 Mio.: 5 Punkte Gemeinsam mit dem Punkt "technische Leistungsfähigkeit" muß die Mindestpunktzahl von 6 Punkten erreicht werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 6
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter
Beschreibung: durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (Landschaftsarchitekt oder gleichwertige Qualifikation) der letzten 3 Geschäftsjahre (2021 / 2022 / 2023) bis 2 MA: 1 Punkt 3 bis 4 MA: 3 Punkte über 4 MA: 5 Punkte Gemeinsam mit dem Punkt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" muß die Mindestpunktzahl von 6 Punkten erreicht werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 6
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen
Beschreibung: 3.1 Referenzprojekt 1 „Neugestaltung oder Sanierung Freianlagen Schul-. Institutsgebäude oder Bildungsbau“ → unmittelbar vergleichbares Projekt Freianlagenplanung - Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4, Genehmigungsplanung kann übersprungen werden) - Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI - Baukosten KG 500: mindestens 200 TEUR netto - Übergabe Freianlage an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 30.11.2014 bis 30.11.2024 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) 1 Projekt: 5 Punkte 2 Projekte: 10 Punkte (max. 10 Pkte.) 3.2 Referenzprojekt „Neugestaltung oder Sanierung Freianlagen allgemein“ mit öffentlichem Auftraggeber (es gelten auch kirchliche Träger) - Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4, Genehmigungsplanung kann übersprungen werden) - Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI - Baukosten KG 500: mindestens 200 TEUR netto - Übergabe Freianlage an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 30.11.2014 bis 30.11.2024 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) 1 Projekt: 4 Punkte 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Pkte.) 3.3 Referenzprojekt „Neugestaltung oder Sanierung Freianlagen allgemein“ - Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4, Genehmigungsplanung kann übersprungen werden) - Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI - Baukosten KG 500: mindestens 200 TEUR netto - Übergabe Freianlage an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 30.11.2014 bis 30.11.2024 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) 1 Projekt: 3 Punkte 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Pkte.) Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln. Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei mehreren Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf dem letzten Rang entscheidet das Los.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 10
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 40%
Beschreibung: Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 50%
Beschreibung: Arbeitsstruktur und Methodik
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 10%
Beschreibung: Honorarparameter
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die fristgerechte Abgabe der Unterlagen ist erforderlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)