1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Kreis
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“)
Beschreibung: Der Rhein-Erft-Kreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen und zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007. Er beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 2 i) VO 1370/2007 für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen in Form eines Dienstleistungsauftrags gemäß § 108 Abs. 1 GWB an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG). Dazu soll der bestehende und derzeit noch bis 31.12.2028 geltende öffentliche Dienstleistungsauftrag der REVG frühzeitig durch einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 1 der VO 1370/2007 ersetzt werden. Der neue öffentliche Dienstleistungsauftrag soll unverzüglich nach Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt werden. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beginnt somit frühestens ein Jahr nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, spätestens jedoch am 30.12.2024. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt zehn Jahre. Der derzeit bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag wird mit Inkrafttreten des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag aufgehoben werden. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG, Art. 7 (2) VO 1370/2007 nach.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007, § 108 Abs. 1 GWB -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“)
Beschreibung: Der geografische Geltungsbereich des öffentlichen Dienstleistungsauftrags entspricht dem Kreisgebiet zzgl. der abgehenden Linien in andere Zuständigkeitsbereiche und abzüglich einbrechender Linien von benachbarten Aufgabenträgern. Erfasst sind nachfolgend gelistete Linien, die als Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG vergeben werden: 783 – AST-Verkehr Frechen; 784 – AST-Verkehr Elsdorf; 785 - AST-Verkehr Bedburg; 788 – AST-Verkehr Kerpen, On-Demand-Angebot mobie Pulheim, On-Demand-Angebot Kraftraum-Shuttle/mobie Bergheim, On-Demand-Angebot mobie Erftstadt; 925 – Bürgerbus Fliesteden; 905 – Bedburg Bf - Bedburg Bf - (Kirdorf); 910 – Frechen Rathaus - Hürth Mitte (ZOB); 911 – Brüggen, Am Alten Bf - Sindorf (S); 915 – Neu-Etzweiler - Ichendorf Bf; 920 – Erftstadt Bf - Horrem Bf; 921– Ringlinie Sindorf; 922 – Bergheim Bf - Kerpen; 923 – Schülerverkehr Bergheim; 924 – Bergheim, Niederaußem - Industriegebiet Mühlenerft; 930 – (Brühl-Badorf) - Brühl Mitte - Wesseling Mitte (Stadtbahn) – (Wesseling Hunsrückstraße); 931 – Königsdorf Widderstraße - Frechen Rathaus; 933 – Schülerverkehr Kerpen (Manheim - Buir - Blatzheim - Kerpen - Sindorf); 935 – Brühl Mitte (Stadtbahn) - Hürth-Hermülheim (Stadtbahn); 937 – Schülerverkehr Elsdorf - Bergheim; 941 – Elsdorf Busbf - Horrem Bf; 944 – Schülerverkehr Kerpen; 945 – Bergheim Bf - Gewerbepark Paffendorf W.-Messerschmitt-Str.; 949 – Köln-Weiden Zentrum (Stadtbahn) – Abtei Brauweiler; 950 – Köln-Weiden Zentrum (Stadtbahn) - Lechenich Markt; 957 – Schülerverkehr Frechen; 960 – Bergheim Kreishaus - Hermülheim (Stadtbahn); 961 – Bergheim Bf - Weiden West (S); 962 – Köln Bocklemünd (Stadtbahn) - Königsdorf Bf; 964 – Kerpen, Lörsfelder Busch - Frechen Rathaus; 965 – Frechen Grube Carl - Weiden West (S); 966 – Schülerverkehr Kerpen; 967 – Schülerverkehr Pulheim; 968 – Schülerverkehr Frechen; 969 – Bergheim Bf - Quadrath Ichendorf Bf; 970 – Bocklemünd (Stadtbahn) - Bergheim Bahnhof (- Quadrath Ichendorf Bf ); 971 – Bergheim Bf - Rommerskirchen Bf; 972 – Bergheim – Weiden; 974 – Schülerverkehr Erftstadt; 975 – (Grevenbroich Bergheimer Straße - Laach - Gustorf Bf) - Kaster Rathaus - Horrem Bf; 976 – Frechen Euro Park/Briefzentrum - Buir Bf; 977 – Frechen Rathaus - Erftstadt Bf; 978 – Köln Breslauer Platz/Hbf - Berrenrath Wendelinusplatz; 979 – Hermülheim (Stadtbahn) – Adenauerplatz; 980 – Worringen (S) - Frechen Rathaus; 987 – Schülerverkehr Bedburg; 988 – Elsdorf Gut Desdorf - Bedburg Bf; 990 – Brühl Mitte - Herrig Peter-Mörs-Platz; SB 91 – Dormagen Bf - Brühl Bf; SB 92 – Elsdorf Busbf - Kerpen; SB 93 – Kerpen Wesseling (Stadtbahn). Einzelheiten zu den Linienverläufen und Qualitäts- und Bedienungsstandards der Linien ergeben sich aus dem aktuell geltenden Nahverkehrsplan (NVP), der auf der Internetseite des Aufgabenträgers unter [URL] abrufbar ist. Die dort enthaltenen Qualitäts- und Bedienungsstandards sind zu beachten und gelten gemäß § 8a Abs. 2 S. 5 PBefG zugleich als Anforderungen der Vorabbekanntmachung gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 PBefG. Ergänzend sind auch die unter 5.1.2 in dieser Bekanntmachung enthaltenen zusätzlichen Anforderungen zu beachten. [Optionen] Verschiedene weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Rhein-Erft-Kreis können optional vom Aufgabenträger bei der REVG beauftragt werden. Diese werden im geltenden NVP aufgeführt. Umfasst ist die untenstehende Auflistung sowie alle weiteren im NVP in den Liniensteckbriefen beinhalteten Maßnahmen, wie Taktverdichtungen, Taktlücken-Schließungen auf den oben genannten Linien (Linie – Linienverlauf): 910 – Änderung Linienführung: Anbindung Weiden West und Marsdorf; 911–Verlängerung der bisherigen Linie nach Hürth ZOB über Knapsack (Mo-Fr); 921–Durchbindung Sindorf - Kerpen – Brüggen: Stündliche Durchbindung der Linie als umsteigefreie Weiterfahrt nach Kerpen; 930–Linienverlängerung: Wesseling-Sechtem; 935 – Option A: Integration der Linie ins KVB-Netz im Abschnitt Meschenich - Kalscheuren über Linie 192 und Abschnitt Meschenich - Brühl über Verlängerung einer bestehenden Linie in Meschenich, Option B: Anbindung Ostseite Bahnhof Kalscheuren als neuer Start- und Endpunkt, Entfall Kalscheuren-Hermülheim; 941–Verlängerung Linie: Rödingen – Elsdorf; 949–Anpassung Linienweg: Von Lövenich und Brauweiler weiter nach Dansweiler und Glessen. Weitere Verlängerung der Linie von Glessen über Fliesteden, Ingendorf und Stommeln nach Stommelerbusch sowie alternierend nach Nieder- und Oberaußem; 950–Wegfall Abschnitt Rödingen-Elsdorf (Linienübertragung auf 941); 955/1–Brechung der Linie: Horrem - Türnich - Brüggen - Kierdorf - Liblar - Erftstadt Bf; 955/2–Brechung der Linie: Erftstadt Bf - Bliesheim – Lechenich; 960–Linienverlängerung: Hermülheim-Kalscheuren; 964/1–Brechung der Linie: Frechen - Grefrath - Habbelrath - Horrem (mit Ortserschließung); 964/2–Brechung der Linie: Horrem - Götzenkirchen - Kerpen - Lörsfelder Busch – (Buir); 975/1–Brechung der Linie: Bedburg - Bergheim - Quadrath-Ichendorf – Horrem; 975/2–Brechung der Linie: Grevenbroich - Kaster - Bedburg; 976/1–Brechung der Linie: Frechen EuroPark - Grefrath - Habbelrath – Horrem; 976/2–Brechung der Linie: Horrem - Kerpen - Manheim - Blatzheim – Buir; 977–Neustrukturierung der Linie; 980–Angebotsausbau Sinnersdorf-Worringen bei Entfall der Schnellbusbedienung in Sinnersdorf; 990–Verlängerung der Linie nach Nörvenich; 9XX–Neue Linie zur ÖPNV-Anbindung des neuen Gewerbegebiets BEB 61 als Vorlauf zum SB 94; 9XX–Neue Linie zur Anbindung des Gewerbegebiets Knapsack an Hürth, Hermülheim und Brühl; 9XX –Verbesserte Anbindung des Gewerbegebiets Brauweiler an S-Bahn und Stadtbahn; 9XX – Neue Linie zur Anbindung Forum Terra Nova, Wüllenrath, Heppendorf, Sindorf Karl-Ferdinand-Braun-Str; 9XX – Einführung eines Ortsbussystems in Erftstadt; 9XX – Verbesserte Anbindung "Phantasialand"; 9XX – Anpassung des Busangebots im Bereich Pulheim, Stommeln und Rommerskirchen an das neue SPNV-Fahrtenangebot [Weiter unter Ziff. 5.1.2]
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 9XX – Erschließung der zukünftigen Gewerbegebiete Niederaußem Digitalpark, INKA :terra nova sowie des interkommunalen Gewerbegebiets Kerpen/Elsdorf; 9XX – Erschließung der zukünftigen Wohn- und Gewerbegebiete RHENANIA West, RHENANIA Ost sowie Grube Carl in Frechen; SB 91 – Anpassung des Linienwegs zwischen Pulheim Rathaus und Worringen mit zukünftiger Bedienung des Kölner Stadtteils Esch statt Sinnersdorf; SB 92/93 – Einführung eines neuen Linienabschnitts von Elsdorf nach Jülich Bahnhof; SB 94 – Einführung einer neuen Schnellbuslinie SB 94 zwischen Bedburg, Titz und Erkelenz; SB XX – Einführung eines Schnellbusangebotes zwischen Kerpen und Köln (-Lindenthal); SB XX – Einführung einer Schnellbuslinie Bergheim-Rommerskirchen-Neuss [Ende Ergänzung zu Ziff. 5.1]. Zusätzlich zu den in 5.1. dieser Bekanntmachung bereits aufgestellten Anforderungen sowie dem NVP hinaus gelten auch die nachfolgenden Anforderungen. Bei Widersprüchen zum Nahverkehrsplan geht diese Bekanntmachung vor: (1) Fahrzeugstandards: Fahrzeuge für den ganztägigen Einsatz auf den Taktkursen der Achsen mit hoher Tagesfahrleistung (Fahrzeugtyp A) dürfen maximal 14 Jahre alt sein (Alter von 20 Jahren nach Relaunch ist zulässig). Fahrzeuge, die den Spitzenbedarf abdecken, vornehmlich Verstärker- und Verdichterfahrten im Schülerverkehr mit geringer bis sehr geringer Tagesfahrleistung dürfen maximal 25 Jahre alt sein. Es ist eine vollständige Verfügbarkeit von Niederflurfahrzeugen inkl. der relevanten Ausstattungsmerkmale im Bereich der Standard-Linienbusse und der Gelenkbusse vorzusehen. Mit Blick auf die Barrierefreiheit gilt folgendes Anforderungsprofil zum Fahrzeugeinstieg: Die Fahrzeuge müssen niederflurig oder Low-Entry sein. Es ist auf ein abgestimmtes Zusammenwirken von Fahrzeug und Bordstein hinsichtlich der Einstiegshöhe und dem sich ergebenden Spaltmaß zu achten, um mobilitätsbeeinträchtigten Fahrgästen den Zugang zu ermöglichen. Als Mindestanforderung zum barrierefreien Einstieg sind Rampen vorzusehen. Mit Blick auf Sondernutzungsfläche sind In den Fahrzeugen ausreichende Freiflächen für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen vorhanden sein. Bzgl. des ausreichenden Platzangebotes gilt folgendes: In den Normal- und Schwachverkehrszeiten muss außerhalb der Stadtkernbereiche im Regelfall ein ausreichendes Sitzplatzangebot vorgehalten werden. Abweichungen sind während der Hauptverkehrszeiten zulässig. Hinsichtlich der Informationseinrichtungen gilt folgendes: Es müssen geeignete Einrichtungen visueller und auditiver Art zur Information der Fahrgäste vorliegen. Dabei sind die Bedürfnisse insbesondere mobilitätsbeeinträchtigter, hör- und sehbehinderter Menschen mit zu berücksichtigen. Bei Kleinbussen und im Bedarfsverkehr ist eine weitestgehende Barrierefreiheit vorzusehen. Entsprechende Anforderungsprofile sind für umgebaute Fahrzeuge wie auch bei Neuanschaffungen im On-Demand–Verkehr vorzusehen. (2) Der Betreiber erfüllt die Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz in seiner jeweils geltenden Fassung sowohl bei der Leistungserbringung für den Aufgabenträger (gemäß § 6 Abs. 6, § 3 Nr. 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz) als auch bei seinen eigenen Beschaffungen (§ 3 Nr. 1 und Nr. 3 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz). Dabei erfüllt der Betreiber bei der Leistungserbringung insbesondere die Quoten nach § 6 Abs. 2, Abs. 4 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz. (3) Sozialstandards: Der Betreiber verpflichtet sich sowie seine zur Leistungserbringung eingesetzten Tochtergesellschaften und Unterauftragnehmer zur Tariftreue gemäß dem Tariffreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW), sowie zur Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). (4) Beförderungsentgelt: Der Betreiber hat die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) einschließlich Übergangs-/Anerkennungstarife einschließlich dem NRW-Tarif und dem Deutschlandtarif anzuwenden. Vgl. hierzu konkret: https://www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen. Damit verbunden sind die Teilnahme an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg und der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Diese Vorinformation enthält wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von wesentlichen Anforderungen abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). // Die Direktvergabe erfolgt auf der Grundlage von § 108 Abs. 1 GWB. Die Angabe der Verfahrensart in Ziff. 2.1 („Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb“), erfolgte nur, weil dies ein Pflichtfeld ist und keine andere passende Auswahlmöglichkeit bestand.
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 30/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2035
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Erft-Kreis
TED eSender: Publications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Kreis
Registrierungsnummer: 053620008008-31002-12
Stadt: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Andreas Falkowski
Telefon: 022718318510
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4c2d5daa-5783-4792-bd69-749de1a9c823 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 08:16:59 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 767733-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024