Deutschland – Bau von Deichen – 2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung Bohrpfähle

769195-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bau von Deichen – 2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung Bohrpfähle
OJ S 244/2024 16/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung Bohrpfähle
BeschreibungDeichsanierung Mündelheim - Probebelastung von Bohrpfählen
Kennung des Verfahrensf244c4d6-87f9-4937-8165-214d15587937
Interne Kennung2024-0695
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45247230 Bau von Deichen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen, 45233120 Straßenbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDuisburg
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTYAVWUXV Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeBieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
KorruptionBieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsBieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenBieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
BetrugsbekämpfungBieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsBieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
ZahlungsunfähigkeitBieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenBieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterBieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensBieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigt lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitBieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenBieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenBieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeBieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitBieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Entrichtung von SteuernBieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: 2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung Bohrpfähle
Beschreibung: Im Rahmen des Projektes "Deichrückverlegung im Mündelheimer Rheinbogen" zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen erfolgt der Neubau des Schutzdeiches in östlich verschobener Lage. Die vorhandene Bundesstraße B 288 liegt somit zukünftig im Falle eines Rheinhochwassers im Überflutungsbereich. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehung im Hochwasserfall ist daher eine Aufständerung der vorhandenen Bundesstraße B 288 notwendig. Das erforderliche Brückenbauwerk soll über Bohrpfähle tief gegründet werden. Der Abstand der Bohrpfahlsohle zum Tertiär soll den 3-fachen Durchmesser der Bohrpfähle nicht unterschreiten. Der Bauausführung vorausgehend, sollen Probepfähle hergestellt und Probepfahlbelastungen an diesen durchgeführt werden. Anhand der Ergebnisse der Probepfahlbelastungen sollen die im Rahmen der bisherigen Planung auf Basis der Erfahrungswerte der EA-Pfähle (2. Auflage) angesetzten, charakteristischen Widerstände für Pfahlmantelreibung und Pfahlspitzendruck der Bohrpfähle sowie die anzusetzenden Abminderungsfaktoren zur Bestimmung der Einzelpfahltragfähigkeit unter Gruppenwirkung evaluiert und gegebenenfalls durch die Fachplanung angepasst werden. Vor der Herstellung der Probe- und zugehörigen Reaktionspfähle ist es erforderlich den Baugrund auf das Vorhandensein von Kampfmitteln zu untersuchen. Die hierzu erforderlichen Leistungen sind im beigefügten Leistungsverzeichnis beschrieben und in einzelne Titel und Positionen gegliedert. Geforderte Kautionen: Siehe Ziffer 7. und 8. der BVB WBD zu den Ausschreibungsunterlagen. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Ziffer 6. der BVB WBD zu den Ausschreibungsunterlagen.
Interne Kennung: 2024-0695
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45247230 Bau von Deichen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen, 45233120 Straßenbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit90 Tage
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot ist ein Bauzeitenplan einzureichen (vgl. Ziff. 2.10 Vergabebedingungen)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 3.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 2 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 600.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 3 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 3.000.000,- EUR und für Vermögensschäden i.H.v. EUR 2.000.000 (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 4 sowie Formblatt F1 "Erklärung zum Versicherungsschutz" Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungAngaben zu sonstigen Eignungsbedingungen (Nichtvorliegen von Ausschlüssgründen, Keine Strafe nach SchwarzArbG/ AentG / MiLoG, Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern/Abgaben etc.) sind im Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung vorzunehmen. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs.1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. Angaben bzgl. des Sanktionspakets (Artikel 5k Abs. 3 EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022) sind im Formblatt VHB NRW 523 vorzunehmen.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung- Eigenerklärung anstelle eines Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). =>Vordruck VHB 124 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (vgl. § 6b EU Abs. 1 Nr .2 VOB/A).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen mit Angabe mit (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: - Statische Probebelastungen von Bohrpfählen mit Durchmesser 1,2 m oder größer zur Ermittlung der charakteristischen Widerstände für Pfahlspitzendruck und -mantelreibung mit Mindestauftragswert (nach Kostenfeststellung) 200.000,- EUR (netto) - Tiefe Gründung von Brückenbauwerken - Pfahlgründung im Lockergestein bis 15 m Tiefe unter Auftrieb (Wasserwechselzone) - Gründung in Terrassenböden mit verkitteten Zonen und variablen Lagerungszuständen Nachweis mind. 1 Referenz in den letzten 5 Jahren. Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein (= VOB-Abnahme). Referenzbeschreibung des AN ist dem Angebot als Anlage gesondert beizufügen. Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern. - Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 6 sowie Formblatt F2 "Erklärung zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren" - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung ["Master of Science" o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 7 sowie Formblatt F3 "Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal" sowie Formblatt F4 "Erklärung zu Verantwortlichen/Ansprechpartnern des Auftragnehmers" Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. - Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung" Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen14/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllung: 5,0 % der Brutto-Angebotssumme Gewährleistung: 3,0 % der der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragskeine Losaufteilung
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarungsiehe Ziffer 6.der BVB WBD
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Duisburg - Submissionsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: +49 203283-2980
Postanschrift: Schifferstr. 190  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 203283-2980
Fax: +49 203283-2883
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: +49 2032833144
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2f5af498-6f8a-40a5-ac1a-53b5aff77396 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2024 15:41:51 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 769195-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024

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