5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landeshauptstadt Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer (für Leistungen gemäß § 43, § 47 und § 51 HOAI 2021) oder einer entsprechenden Qualifikation. Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein (Ausschlusskriterium). Teilnahmeberechtigt sind Bauingenieure für Leistungen gemäß § 43, § 47 und § 51 HOAI 2021. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Bauingenieur für Leistungen gemäß § 43, § 47 und § 51 HOAI 2021 zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Bauingenieur für Leistungen gemäß § 43, § 47 und § 51 HOAI 2021, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Federführung muss beim Bauingenieur für Leistungen gemäß § 51 HOAI 2021 liegen. Die Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft kann im Laufe der Bearbeitung des Wettbewerbs nicht verändert werden. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben. Die Beteiligung eines Architekten und/oder eines Landschaftsarchitekten wird empfohlen, ist jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Im Falle einer Kapitalgesellschaft Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH/UG/AG beispielswiese durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Siehe Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Siehe Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Siehe Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Siehe Zuschlagskriterien
Beschreibung1. Wettbewerbsergebnis 50 Prozent 2. Entwicklungsmöglichkeiten des Wettbewerbsentwurfs 10 Prozent 3. Personelle Projektorganisation 15 Prozent 4. Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung 20 Prozent 5. Projekteinschätzung 5 Prozent
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: nein
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Dr.-Ing. Frank Breinlinger, Tuttlingen
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Stuttgart
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Günther, Stuttgart
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers, Stuttgart
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Dr.-Ing. Ulrike Kuhlmann, Stuttgart
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Dr.-Ing. Kathy Meiss, Stuttgart
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Jürgen Mutz, Amtsleiter Tiefbauamt mit Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES), Landeshauptstadt Stuttgart
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Dr.-Ing. Axel Norkauer, Stuttgart
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Stephan Oehler, Abteilung Verkehrsplanung, Stadtgestaltung, Landeshauptstadt Stuttgart
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Dr.-Ing. Robert Pawlowski, Karlsruhe.
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Stadträtin, CDU, Beate Bulle-Schmid
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Stadtrat, B90/Grüne, Björn Peterhoff
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Stadtrat, SPD und Volt, Stefan Conzelmann
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Stadtrat, Die Linke und SÖS, Hannes Rockenbauch
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Stadtrat, Freie Wähler, Gerhard Veyhl
Mitglieder der Jury: Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverständige, Berater, Gäste bzw. Vorprüfer zu benennen.
Bereits ausgewählte Teilnehmer: 1) Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG, Stuttgart 2) Mayr Ludescher Partner Beratende Ingenieure PartGmbB, Stuttgart 3) sbp Schlaich Bergermann Partner SE, Stuttgart
Preis:
Wert des Preises: 200 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: 1. Preis 30.000 EUR, 2. Preis 20.000 EUR, 3. Preis 10.000 EUR, Anerkennungen 20.000 EUR. Die Teilnehmer erhalten bei Einreichung einer zur Beurteilung zugelassenen Arbeit ein Bearbeitungshonorar gemäß RPW von 10.000 EUR. Bei den Beträgen handelt es sich um Nettobeträge, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Umsatzsteuer. Das Preisgericht kann einstimmig die Verteilung der Preissumme und die Anzahl der Preise und Anerkennungen ändern.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/01/2025 14:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach elektronischer Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
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