1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen in Form von Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserreinigung Primtal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Talheim
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Immendingen- Geisingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Heuberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Spaichingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Fridingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Rietheim-Weilheim
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Emmingen-Liptingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Ostbaar
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Blumberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Raumschaft Triberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt St. Georgen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gütenbach
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Unterkirnach
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserreinigung Kötachtal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Eisenbach-Vöhrenbach
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Abwasserzweckverband Oberer Neckar - Europaweite Bündelausschreibung der thermischen Vorbehandlung von Klärschlämmen aus kommunalen Kläranlagen
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms.
Kennung des Verfahrens: 15f5425a-7f6b-40da-8515-ae8dfab30754
Interne Kennung: 2022/3338
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513400 Aschenbeseitigung, 90513900 Schlammentsorgung, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle, 90513600 Schlammbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5DKB Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen. Die Vergabeunterlagen inklusive Angebotsformular sind unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem oben genannten Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Portal auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Verschiedene Länder sind an der Beschaffung nicht beteiligt.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 19
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 19
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Vgl. Eignungskriterium "Sonstiges" - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Stadt Villingen-Schwenningen in Form von Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen (Kläranlage Deißlingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Zweckverband Abwasserreinigung Primtal (Kläranlage Neufra)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Gemeinde Talheim (Kläranlage Talheim)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5: Gemeindeverwaltungsverband Immendingen- Geisingen (Kläranlage Immendingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6: Gemeindeverwaltungsverband Heuberg (Kläranlage Egesheim)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7: Stadt Spaichingen (Kläranlage Spaichingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8: Stadt Fridingen (Kläranlage Fridingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9: Gemeinde Rietheim-Weilheim (Gruppenklärwerk Faulenbachtal)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10: Gemeinde Emmingen-Liptingen (Kläranlage Emmingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 11: Abwasserzweckverband Ostbaar (Verbandskläranlage Seitingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 12: Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (Verbandskläranlage Donaueschingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Los 13: Stadt Blumberg (Kläranlage Blumberg-Achdorf)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Los 14: Gemeindeverwaltungsverband Raumschaft Triberg (Kläranlage Triberg)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Los 15: Stadt St. Georgen (Kläranlage St. Georgen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Los 16: Gemeinde Gütenbach (Kläranlage Gütenbach)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Los 17: Gemeinde Unterkirnach (Kläranlage Unterkirnach)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Los 18: Zweckverband Abwasserreinigung Kötachtal (Verbandskläranlage Unterbaldingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Los 19: Abwasserzweckverband Eisenbach-Vöhrenbach (Verbandskläranlage Hammereisenbach)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Die Bieter können ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen, d.h. ein Bieter könnte theoretisch in allen Losen den Zuschlag erhalten. In der Ausschreibung findet eine rabattierte Loskombination über alle Lose gemäß § 30 Abs. 3 VgV Anwendung. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen preislichen prozentualen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag auf alle 19 Lose erteilt wird. Der angebotene prozentuale Rabatt muss je Los einheitlich sein und wird nur für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat (Einzelbetrachtung des jeweiligen Loses anhand aller Zuschlagskriterien). Weitere Einzelheiten zur rabattierten Loskombination ergeben sich aus Teil C des Angebotsformulars.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft
Beschreibung: Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
Beschreibung: mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Umwelthaftpflichtversicherung: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 2,5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5,0 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren
Beschreibung: Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über die thermische Klärschlammverwertung nach jeweils geltender Rechtslage von mindestens 100 % der jährlich durchschnittlich gelieferten mechanisch entwässerten Klärschlammmenge des jeweiligen Loses (Jahresmittelwert) in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab dem 30.09.2021). Die 12 Monate der erbrachten thermischen Klärschlammverwertung müssen vollständig im oben genannten Zeitraum ab dem 30.09.2021 liegen. Die Jahresmittelwerte der Lose ergeben sich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Technische Darstellung der thermischen Klärschlammverwertung - Gesamtmenge (t) der verwerteten Klärschlämme über einen Zeitraum von 12 Monaten - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Hinweis: Sofern sich ein Bieter für mehr als ein Los bewirbt, reicht die Vorlage von insgesamt mindestens einer Referenz je Angebotsabgabe aus. Auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft muss insgesamt nur eine Mindestreferenz vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die eingereichten Referenzen natürlich auch in diesem Fall die jeweiligen Mindestanforderungen der einzelnen Lose erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorlage Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (2021-2023)
Beschreibung: Vorlage des jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichts und der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Beschäftigten, die im Bereich der thermischen Verwertung von Klärschlämmen tätig sind, in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Beschreibung: vgl. Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe (betrifft die Angebotsphase) schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Registrierungsnummer: t:07720 82 2600
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78054
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen in Form von Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen
Registrierungsnummer: t: 07721 / 82 2676
Stadt: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78054
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserreinigung Primtal
Registrierungsnummer: t: 07424 / 8820
Postanschrift: Marktplatz 5
Stadt: Aldingen
Postleitzahl: 78554
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Talheim
Registrierungsnummer: t: 07464 / 9895-21
Postanschrift: Kirchbrunnen 6
Stadt: Talheim
Postleitzahl: 78607
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Immendingen- Geisingen
Registrierungsnummer: t: 07462 / 6433
Postanschrift: Hauptstraße 36
Stadt: Geisingen
Postleitzahl: 78187
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Heuberg
Registrierungsnummer: t: 07426 / 961318
Postanschrift: Im Weiher 1
Stadt: Wehingen
Postleitzahl: 78564
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Stadt Spaichingen
Registrierungsnummer: t: 07424 / 95711610
Postanschrift: Marktplatz 19
Stadt: Spaichingen
Postleitzahl: 78549
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Stadt Fridingen
Registrierungsnummer: t: 07463 / 83712
Postanschrift: Am Kirchplatz 2
Stadt: Fridingen
Postleitzahl: 78567
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Rietheim-Weilheim
Registrierungsnummer: t: 07424 / 95848-17
Postanschrift: Rathausplatz 3
Stadt: Rietheim-Weilheim
Postleitzahl: 78604
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Emmingen-Liptingen
Registrierungsnummer: t: 07465 / 2136
Postanschrift: Schulstraße 8
Stadt: Emmingen-Liptingen
Postleitzahl: 78576
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Ostbaar
Registrierungsnummer: t: 07464 / 5299727
Postanschrift: Kehlhofstraße 8
Stadt: Seitingen-Oberflacht
Postleitzahl: 78606
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen
Registrierungsnummer: t: 0771 / 2661
Postanschrift: Im Haberfeld 97
Stadt: Donaueschingen
Postleitzahl: 78166
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Stadt Blumberg
Registrierungsnummer: t: 07702 / 51-160
Postanschrift: Hauptstraße 52
Stadt: Blumberg
Postleitzahl: 78176
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0014
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Raumschaft Triberg
Registrierungsnummer: t: 07722 / 953 220
Postanschrift: Hauptstraße 57
Stadt: Triberg
Postleitzahl: 78098
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0015
Offizielle Bezeichnung: Stadt St. Georgen
Registrierungsnummer: t: 07724 / 87 187
Postanschrift: Hauptstraße 9
Stadt: St. Georgen
Postleitzahl: 78112
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0016
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gütenbach
Registrierungsnummer: t: 0152 / 22944154
Postanschrift: Hauptstraße 10
Stadt: Gütenbach
Postleitzahl: 78148
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0017
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Unterkirnach
Registrierungsnummer: t: 07721 / 800828
Postanschrift: Villinger Straße 5
Stadt: Unterkirnach
Postleitzahl: 78089
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0018
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserreinigung Kötachtal
Registrierungsnummer: t: 07726 / 666-781
Postanschrift: Luisenstraße 4
Stadt: Bad Dürrheim
Postleitzahl: 78073
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0019
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Eisenbach-Vöhrenbach
Registrierungsnummer: t: 07657 / 1758
Postanschrift: Biegenbach 16
Stadt: Vöhrenbach
Postleitzahl: 78147
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0020
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0021
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0022
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5e5460a1-3bd9-4113-8f10-ee56dbd51b29 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/12/2024 16:04:28 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 758124-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2024