1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Stuttgart GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen der Visuellen Kommunikation und Signaletik
Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Visuellen Kommunikation und Signaletik, begleitend zu den Leistungsphasen der Objektplanung 1 bis 8 für den Umbau/die Entwicklung des Fluggast-Terminals 4 am Flughafen Stuttgart.
Kennung des Verfahrens: ca890ad1-c7e4-4904-8f39-af6742cc685d
Interne Kennung: 1409_2022_T4_VKO
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5670 Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. der o.g. Ziff. 2 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt wer-den soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Mindestreferenz 1): Bewertet werden die Kosten der Visuellen Kommunikation und Signaletik, KG 690 und die Gebäudeart /-nutzung: Kosten der Visuellen Kommunikation und Signaletik, KG 690 max. 6 Punkte 100.000 EUR netto bis 175.000 EUR netto 2,0 Punkte über 175.000 EUR netto bis 250.000EUR netto 4,0 Punkte über 250.000 EUR netto 6,0 Punkte Es findet keine Addition der vorgenannten Punkte statt. Gebäudeart /-nutzung max. 8,0 Punkte Flughafen- oder Abfertigungsgebäude 4,0 Punkte Retailgebäude (Einkaufszentrum) oder Retailflächen 2,0 Punkte komplexes Areal mit Verortung von mindestens 6 Liegenschaften 1,0 Punkt Krankenhaus 1,0 Punkt Es findet eine Addition der vorgenannten Punkte statt, sofern mehrere Gebäudearten/-nutzungen zutreffen. Es können maximal 14 Punkte erreicht werden. Gewertet wird jeweils die beste Referenz, bezogen auf alle Kriterien. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Kosten der Visuellen Kommunikation und Signaletik, KG 690 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der Visuellen Kommunikation und Signaletik
Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Visuellen Kommunikation und Signaletik, begleitend zu den Leistungsphasen der Objektplanung 1 bis 8 für den Umbau/die Entwicklung des Fluggast-Terminals 4 am Flughafen Stuttgart. Die Terminals 1 bis 3 sind grundsätzlich nicht Bestandteil dieses Vertrages. Jedoch hat der AN ein Gesamtkonzept zu entwerfen und bei übergeordneten Planungen auch die Terminals 1 bis 3 miteinzubeziehen.
Interne Kennung: 1409_2022_T4_VKO
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung: Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unter-nehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Ge-schäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurech-nen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhal-tensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines rechtserheblichen Tatbestands aus Sanktionsvorschriften der EU - insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und zur "Consolidated Financial Sanctions List" der Europäischen Union in der jeweils aktuellen Fassung - abzugeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherung
Beschreibung: Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Dreifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) bis b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) bis b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Auftragsfalle ist allerdings eine projektbezogene Versicherung vorzulegen, gemäß § 11 des Ingenieursvertrags.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Umsätze für Leistungen der Visuellen Kommunikation und Signaletik) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Es müssen Leistungen der Visuellen Kommunikation und Signaletik, begleitend zu den Leistungsphasen der Objektplanung LPH 2 bis 3 und 5 bis 7, einer vergleichbaren realisierten Referenz bei Neu- oder Umbauten von öffentlichen/öffentlich-zugänglichen Gebäuden mit hoher Dichte des Personenstroms nachgewiesen wer-den, die zwischen dem 01.01.2015 und der Teilnahmefrist baulich fertiggestellt worden sind. Die Kosten der Visuellen Kommunikation und Signaletik, KG 690, (gemäß Kostenfeststellung) gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 100.000,00 EUR netto. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die im Teilnahmeantrag abgefragten Angaben in Bezug auf die Referenzprojekte vollständig anzugeben. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 14
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Personal
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Ermittlung der Preispunkte
Beschreibung: Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt, wird in der Angebotsphase nachgereicht) angebotenen Netto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Gewichtung (Punkte, genau): 400
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise
Beschreibung: Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Visuellen Kommunikation und Signaletik sowie einer kosten- und termingerechten baulichen Umsetzung. Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung nachvollziehbar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwarten lässt. Das Konzept darf den Umfang von 10 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Gewichtung (Punkte, genau): 200
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams
Beschreibung: Konzept im Hinblick auf die Projektleitung inkl. der fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Projektleitung und der Projektmitglieder, die Personalorganisation und das Personalkonzept - im Projektverlauf - mit Aufgabenverteilung. Die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projektbeteiligten sowie dem Auftraggeber) ist ebenso im Konzept darzustellen. Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lässt; Schwer-punkt wird hierbei die Kompetenz der Projektleitung sein. Das Konzept darf den Umfang von 8 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Gewichtung (Punkte, genau): 400
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/01/2025 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: vgl. Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: vgl. Vertragsentwurf
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Flughafen Stuttgart GmbH
Beschaffungsdienstleister: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Stuttgart GmbH
Registrierungsnummer: DE147856205
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70629
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 948-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 252890-7780
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dddf7125-35be-4404-b999-a10492dc89ca - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/12/2024 21:49:47 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 758280-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2024