Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Rahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen

746229-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Rahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen
OJ S 238/2024 06/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen
BeschreibungRahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen
Kennung des Verfahrens6590e582-7e19-4122-84c2-f5817122ae0a
Interne Kennung694-004291-00-101-79520
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung, 79310000 Marktforschung, 79342000 Marketing, 79341100 Werbeberatung, 79341400 Werbekampagnen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKavalleriestraße 22  
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40213
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQYF 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und aus-gestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergeben-den Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumut-bar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Mediaberatung, Mediaeinkauf, Mediaoptimierung und Mediadurchführung für die NRW.BANK. Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung insgesamt ein Netto-Auftragswert von ca. EUR 17,7 Mio. anfällt, bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Diese Schätzung beruht auf Erfahrungswerten aus vorherigen Auftragszeiträumen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von EUR 23.900.000 (exklusive Mehrwertsteuer), bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmemenge bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Interne Kennung: 694-004291-00-101-79520
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung, 79310000 Marktforschung, 79342000 Marketing, 79341100 Werbeberatung, 79341400 Werbekampagnen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.03.2025 und endet am 31.12.2025. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Leistungsbeschreibung c) Anlage 02 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise d) Anlage 03 Preisblatt e) Anlage 04 Personalkonzept f) Anlage 05 Verpflichtungserklärung Datenschutz g) Anlage 06 Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit h) Anlage 07 Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften i) Anlage 08 Konzeptionelle Aufgabe j) Anlage 09 Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz k) Anlage 10 Steuerabzug zu § 50a EStG l) Anlage 11 Eigenerklärung Russland-Sanktionen m) Anlage 12 Verpflichtungserklärung Scientology-Schutzklausel n) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungErforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 04.12.2019 bis zum 03.12.2024 er-brachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Bitte beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss durch Eigenerklärung im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck verviel-fältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind mindestens fünf geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: - Bewerben von Dienstleistungen (Werbekampagnen / Media-Agenturleistungen) - für eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, wobei mindestens die Hälfte der Lauf-zeit in den Referenzzeitraum vom 04.12.2021 bis zum 03.12.2024 fällt - Betreutes Bruttoschaltvolumen inkl. MwSt. pro Jahr beträgt mind. 2,5 Mio Euro - Zielgruppe B2B oder G2B - Der Absatz erfolgt nicht direkt an den Kunden, sondern über Dritte: Indirekter Absatz über starke Gatekeeper (Pull-Kommunikation) - Der Zielmarkt ist Deutschland Darüber hinaus muss durch mindestens drei Referenzen jeweils die Erfüllung der folgen-den weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!): - Bewerben von Dienstleistungen, die der staatlichen Aufsicht unterliegen bzw. bei denen die Anbieter staatlicher Aufsicht unterliegen, wie sie für die NRW.BANK als öffentlich-rechtliche Institution besteht - Es werden mindestens drei unterschiedliche Mediengattungen bedient. Darüber hinaus muss durch alle Referenzen gemeinsam (nicht: jeweils) die Erfüllung der folgenden weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!): - Erbringung von Leistungen der Mediaanalyse, Mediaforschung & Marktforschung, Media-Strategie, -Beratung und -Planung, Verhandlung / Einkauf, Kampagnen-Durchführung und Überwachung einschl. Reporting und Abrechnung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Bruttopreis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie: (1) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (2) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. (3) Die angegebenen Abrufkosten beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 340 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis ei-ne geringere Punktzahl (Formel: 340 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 34

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeptionelle Aufgabe
Beschreibung: Zum Zwecke der Bewertung Ihres Angebotes im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Konzeptionelle Aufgabe ist die Lösung der nachfolgend beschriebenen Aufgabenstellung durch Erarbeitung von PowerPoint-Charts oder vergleichbar vorgegeben. Es ist zulässig, Skizzen einzuzeichnen und Stichpunkte anzugeben. Überschreitet die Darstellung den Um-fang von 50 Charts, werden ausschließlich die Inhalte der ersten 50 Charts bewertet. Deckblätter zählen hierbei nicht mit. Aufgabe: Die Bieter entwickeln eine Multichannel-Media-Strategie für die Zielgruppe "Häuslebauer" und erläutern den konzeptionellen und analytischen Ansatz. Die Zielgruppe "Häuslebauer" umfasst Personenhaushalte, die Käufer und Bauherren von Wohneigentum zur Selbstnutzung sind. Zu bewerben ist das Fördermittel "NRW.BANK.Wohneigentum" (vgl. die Anlagen "Merkblatt NRW.BANK.Wohneigentum" und "Refinanzierungsantrag" zu den Bewerbungsbedingungen, abrufbar auf dem Internet-Auftritt der NRW.BANK, https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15937/nrwbank-wohneigentum.html#konditionen). Im Rahmen der Aufgabe ist u.a. darauf einzugehen, welcher Budgeteinsatz sich für welche Bekanntheitssteigerung empfiehlt, um die aktuelle gestützte Bekanntheit von 30 % maximal unter wirtschaftlich effizienten Gesichtspunkten (Grenznutzen/ Grenzkosten) zu steigern (Hinweis: Der Grenzkostenpunkt entspricht dem Punkt, an dem zusätzliches Mediabudget unwirtschaftlich wird und die Bekanntheit nicht weiter effizient und signifikant gesteigert werden kann). Bitte beachten Sie: Die von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung eingereichten Multichannel-Media-Strategien werden von der NRW.BANK nicht vergütet; die NRW.BANK erhält dementsprechend keinerlei Nutzungsrechte an diesen Ausarbeitungen. Es werden für diese Aufgabe maximal 360 Qualitätspunkte vergeben. Die Umsetzung der Aufgabe wird jeweils anhand der folgenden, gewichteten Unterkriterien bewertet, zu denen jeweils schlüssige, konkrete und auf den Auftragsgegenstand bezogene Angaben er-wartet werden. Zielgruppenanalyse/ Mediennutzungsverhalten 6 % = max. 60 Punkte Konzeptentwicklung/ Strategieansatz 6 % = max. 60 Punkte Budgetableitung 6 % = max. 60 Punkte Selektion Medien 6 % = max. 60 Punkte Media Mix Empfehlung 6 % = max. 60 Punkte Erfolgsmessung 6 % = max. 60 Punkte Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: (1) Zielgruppenanalyse / Mediennutzungsverhalten: Die Zielgruppe und deren Mediennutzungsverhalten werden unter Berücksichtigung der besonderen Vermarktungsposition und -wege der NRW.BANK sowie des zu bewerbenden Produkts und seiner Zugangsvoraussetzungen konkret, plausibel und aus-sagekräftig analysiert. (2) Konzeptentwicklung / Strategieansatz: Auf Basis der Zielgruppenanalyse und der Aufgabenstellung wird ein möglichst konkretes, plausibles und aussagekräftiges Media-Konzept bzw. ein Media-Strategieansatz entwickelt, die zur weiteren Lösung der Aufgabenstellung führt. (3) Budgetableitung: Auf Basis der vorangegangenen Punkte wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Budgetempfehlung abgegeben. Dabei wird insbesondere auf die Grenznutzen bzw. Grenzkostenthematik aus der Aufgabenstellung eingegangen. (4) Selektion Medien: Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zu den zur Selektion der Medien abgegeben. (5) Media-Mix-Empfehlung: Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zum Media-Mix ab-gegeben. (6) Erfolgsmessung: Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird zu-nächst eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zu den relevanten Schlüsselkennzahlen (KPIs) abgegeben. Diese KPIs werden danach in ein plausibles, aus-sagekräftiges Reportingschema gebracht ("Woher kommen die Zahlen? Wann? In welcher Aktualität und Granularität? In welcher Frequenz wird reportet?"), welches die Steuerung einer Kampagne im Sinne der Aufgabenstellung ermöglicht.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 36

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Zum Zwecke der Bewertung Ihres Angebotes im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Personalkonzept sind mit Ihrem Angebot tabellarische Lebensläufe der für die Leistungs-erbringung vorgesehenen Mitarbeitenden vorzulegen (erforderlichenfalls anonymisiert, soweit gleichwohl zuordenbar), die Auskunft über Berufserfahrung und Berufsqualifikati-on geben. Dafür ist für jede vorgesehene Person jeweils der Vordruck 09: CV / Personal-konzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitäts-wertung außer Betracht. Für jede der nachfolgend angegebenen Funktionen Nr. 1 bis 4 darf lediglich ein Lebenslauf vorgelegt werden. Insgesamt sind also vier Lebensläufe vorzulegen. Funktion Nr. 1 (12 %): Ansprechpartner*in für alle Vertragsfragen und Leistungen; Mindestbedingungen: 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Funktion Nr. 2 (9%): Stellvertretung für 1. Ansprechpartner*in; Mindestbedingungen: 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Funktion Nr. 3 (6 %): Senior Beratung/ Kundenbetreuung; 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Funktion Nr. 4 (3%): Junior Beratung/ Kundenbetreuung; Abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich (z.B. Werbekaufmann oder Werbekauffrau); alternativ mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Konkretisierung der Funktionen / Unterkriterien: Berufserfahrung: - Vielfalt der betreuten Kunden: Es wird Wert auf ein möglichst breites Kundenspektrum aus unterschiedlichen Branchen gelegt - Relevanz der Kampagnenerfahrung: Die betreuten Kampagnen sollen eine vergleichbare Zielsetzung wie der ausgeschriebene Auftrag aufweisen - Möglichst Projekte, die mehrere Mediengattungen einbeziehen Berufsqualifikation: - Relevante Berufsausbildung oder Studium im Bereich media-Management, Marketing oder Kommunikation - Zusätzliche Qualifikationen wie Zertifikate oder Schulungen - Nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung von tool und Methoden zur Media-Planung, -Analyse und Erfolgskontrolle - Besonderes Know-how in spezifischen Bereichen, die für den ausgeschriebenen Auftrag relevant sind
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen30/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/01/2025 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNRW.BANK AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 66a1a1dd-44d3-41ee-b422-19089698b747 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/12/2024 19:08:52 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 746229-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/12/2024

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