1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beweissicherung und Bauwerksmonitoring für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) in 3 Fachlosen in Berlin (VOEK 472-24)
Beschreibung: Es wurde ein Beweissicherungskonzept für die Hauptbaumaßnahme Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude (UKZ) erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden 3 Leistungsbereiche der Beweissicherung und des Bauwerks-Monitorings identifiziert. Diese Leistungsbereiche werden hier in 3 Losen ausgeschrieben. Im Rahmen des Los 1 soll zusätzlich die Visuelle Beweissicherung für die Vorbereitenden Maßnahmen Besucher-WC und Ticketaußenschalter (BWC/TAS), Rückbau Berlin-Pavillon sowie Zentraler Eingangsbereich (ZEB) durchgeführt werden. Dem Bieter steht es frei, ein Angebot für eines, zwei oder alle Lose abzugeben. Los 1: Visuelle Beweissicherung Los 2: Geodätische Beweissicherung Los 3: Schwingungs- und Erschütterungsmessungen ------------------------------------------------------------------------------------------ Weitere Ausführungen können den Vergabeunterlagen, insbesondere der Projekt-und Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag) entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: 1155e6b9-1a42-4fb9-888a-64e68a326931
Interne Kennung: VOEK 472-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen, 71510000 Standortbegehung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Platz der Republik und Scheidemannstraße in Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In unmittelbarer Nähe des Reichstagsgebäudes.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) für BiGe (wenn zutreffend) Formblatt 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formblatt 3: Eigenerklärung Umsätze Formblatt 4: Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur Formblatt 5: Eigenerklärung Technische Fachkräfte Unterlage 5.1.1 (Projektleitung): Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen Unterlage 5.2.1 (Stellvertretung) Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen Formblatt 6: Referenzerklärung Formblatt 7: Unteraufträge / Eignungsleihe (wenn zutreffend) Formblatt 8: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (wenn zutreffend) Formblatt 9: Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift - (für jeden Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft)2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) Angebotsschreiben (Vordruck – Anlage 4 VLF) Honorarblatt (Vordruck – Anlage 5 VLF) Verschwiegenheitserklärung (Vordruck – Anlage 9 VLF) Vertragsbedingungen (Anlage 3_VLF*) *VLF: Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 08.10.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 14. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- 16. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Visuelle Beweissicherung für die Vorbereitenden Maßnahmen
Beschreibung: Visuelle Beweissicherung der folgenden Objekte für die Hauptbaumaßnahme - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - Fernbahntunnel (Eigentümer: DB) - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) - Sowjetisches Ehrenmal im Tiergarten - Denkmal für die 96 ermordeten oder verschleppten Reichstagsabgeordneten - Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas - Flagge der Einheit und drei Fahnen auf dem Platz der Republik - Scheidemannstraße - Kunstwerk Grundgesetz 49 (Bestandteil Zaun Jakob-Kaiser-Haus) - Gehwegplatten Einheitsbäume Spreeufer - U-Bahntunnel Achsenkreuz Tiergarten (Ansprechpartner: SenMVKU) Rissmonitore für die Hauptbaumaßnahme - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - Fernbahntunnel (Eigentümer: DB) - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) - U-Bahntunnel Achsenkreuz Tiergarten (Ansprechpartner: SenMVKU) weitere Angaben sind der Anlage 1 zum Vertrag "Projekt-und Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 472-24 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen, 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Platz der Republik / Scheidemannstraße
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In der Nähe des Reichstagsgebäudes.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die geodätische Beweissicherung muss zwingend durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder öffentlich bestellten Sachverständigen mit mind. 2-jähriger praktischer Tätigkeit als öffentlich bestellter Vermesser oder öffentlich bestellter Sachverständiger für die Leistung der geodätischen Beweissicherung erfolgen. 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) für BiGe (wenn zutreffend) Formblatt 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formblatt 3: Eigenerklärung Umsätze Formblatt 4: Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur Formblatt 5: Eigenerklärung Technische Fachkräfte Unterlage 5.1.1 (Projektleitung): Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen Unterlage 5.2.1 (Stellvertretung) Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen Formblatt 6: Referenzerklärung Formblatt 7: Unteraufträge / Eignungsleihe (wenn zutreffend) Formblatt 8: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (wenn zutreffend) Formblatt 9: Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift - (für jeden Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft)2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) Angebotsschreiben (Vordruck – Anlage 4 VLF) Honorarblatt (Vordruck – Anlage 5 VLF) Verschwiegenheitserklärung (Vordruck – Anlage 9 VLF) Vertragsbedingungen (Anlage 3_VLF*) *VLF: Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 08.10.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 14. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- 16. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Die angebotenen Pauschalpreise (in €/netto) und der gemittelte Stundensatz werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 1.000 Wertungspunkte erreichbar. Die Bewertung der Pauschalpreise fließt mit 90 % und die Bewertung der gemittelten Stundensätze mit 10 % in die Preisbewertung ein. Für den günstigsten Pauschalpreis erhält ein Bieter 900 Wertungsunkte und für den günstigsten gemittelten Stundensatz 100 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl. (Beispiele: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Pauschalpreis erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 810 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten gemittelten Stundensatz erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 90 Wertungspunkte)
Gewichtung (Punkte, genau): 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Geodätische Beweissicherung, Geodätisches Bauwerksmonitoring und Sensorische Wassereintrittsüberwachung
Beschreibung: Geodätische Beweissicherung - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - Sowjetisches Ehrenmal - U-Bahntunnel Achsenkreuz Tiergarten (Ansprechpartner: SenMVKU) Geodätisches Bauwerksmonitoring - Fernbahntunnel Eigentümer: DB) - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) Sensorische Wassereintrittsüberwachung - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) Details können der Anlage 1 zum Vertrag "Projekt-und Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Interne Kennung: VOEK 472-24 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen, 71510000 Standortbegehung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Platz der Republik / Scheidemannstraße am Reichstagsgebäude
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In der Nähe des Reichstagsgebäudes.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) für BiGe (wenn zutreffend) Formblatt 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formblatt 3: Eigenerklärung Umsätze Formblatt 4: Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur Formblatt 5: Eigenerklärung Technische Fachkräfte Unterlage 5.1.1 (Projektleitung): Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen Unterlage 5.2.1 (Stellvertretung) Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen Formblatt 6: Referenzerklärung Formblatt 7: Unteraufträge / Eignungsleihe (wenn zutreffend) Formblatt 8: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (wenn zutreffend) Formblatt 9: Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift - (für jeden Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft)2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) Angebotsschreiben (Vordruck – Anlage 4 VLF) Honorarblatt (Vordruck – Anlage 5 VLF) Verschwiegenheitserklärung (Vordruck – Anlage 9 VLF) Vertragsbedingungen (Anlage 3_VLF*) *VLF: Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 08.10.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 14. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- 16. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Die angebotenen Pauschalpreise (in €/netto) und der gemittelte Stundensatz werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 1.000 Wertungspunkte erreichbar. Die Bewertung der Pauschalpreise fließt mit 90 % und die Bewertung der gemittelten Stundensätze mit 10 % in die Preisbewertung ein. Für den günstigsten Pauschalpreis erhält ein Bieter 900 Wertungsunkte und für den günstigsten gemittelten Stundensatz 100 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl. (Beispiele: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Pauschalpreis erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 810 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten gemittelten Stundensatz erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 90 Wertungspunkte)
Gewichtung (Punkte, genau): 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Schwingungs- und Erschütterungsmessungen
Beschreibung: - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) Details können der Anlage 1 zum Vertrag "Projekt-und Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Interne Kennung: VOEK 472-24 Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen, 71510000 Standortbegehung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Platz der Republik / Scheidemannstraße am Reichstagsgebäude
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In der Nähe des Reichstagsgebäudes.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) für BiGe (wenn zutreffend) Formblatt 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formblatt 3: Eigenerklärung Umsätze Formblatt 4: Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur Formblatt 5: Eigenerklärung Technische Fachkräfte Unterlage 5.1.1 (Projektleitung): Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen Unterlage 5.2.1 (Stellvertretung) Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen Formblatt 6: Referenzerklärung Formblatt 7: Unteraufträge / Eignungsleihe (wenn zutreffend) Formblatt 8: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (wenn zutreffend) Formblatt 9: Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift - (für jeden Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft)2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) Angebotsschreiben (Vordruck – Anlage 4 VLF) Honorarblatt (Vordruck – Anlage 5 VLF) Verschwiegenheitserklärung (Vordruck – Anlage 9 VLF) Vertragsbedingungen (Anlage 3_VLF*) *VLF: Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 08.10.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 14. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- 16. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Die angebotenen Pauschalpreise (in €/netto) und der gemittelte Stundensatz werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 1.000 Wertungspunkte erreichbar. Die Bewertung der Pauschalpreise fließt mit 90 % und die Bewertung der gemittelten Stundensätze mit 10 % in die Preisbewertung ein. Für den günstigsten Pauschalpreis erhält ein Bieter 900 Wertungsunkte und für den günstigsten gemittelten Stundensatz 100 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl. (Beispiele: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Pauschalpreis erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 810 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten gemittelten Stundensatz erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 90 Wertungspunkte)
Gewichtung (Punkte, genau): 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 692 370,75 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BUSSE & PARTNER Projektsteuerer Architekten Ingenieure GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: BUSSE & PARTNER Projektsteuerer Architekten Ingenieure GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 92 590,55 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1 Visuelle Beweissicherung
Datum des Vertragsabschlusses: 02/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ingenieursozietät Tesch & Wieck
Angebot:
Kennung des Angebots: Ingenieursozietät Tesch & Wieck
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 1 472 696,87 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2 Geodätische Beweisscherung
Datum des Vertragsabschlusses: 02/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wölfel Engineering GmbH + Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Wölfel Engineering GmbH + Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 127 083,33 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3: Schwingungs-u. Erschütterungsmessungen
Datum des Vertragsabschlusses: 02/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Postanschrift: Ellerstraße 56
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingung
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: BUSSE & PARTNER Projektsteuerer Architekten Ingenieure GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 001
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ingenieursozietät Tesch & Wieck
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 002
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10587
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Wölfel Engineering GmbH + Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 000
Stadt: Höchberg
Postleitzahl: 97204
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Landkreis (DE26C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dd94a6e1-0ac7-4355-92f6-272234693e6a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 739117-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 236/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/12/2024