1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
Beschreibung: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
Kennung des Verfahrens: 973b561a-01cc-414b-98ae-71c182024f46
Interne Kennung: 676
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000 Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DGT3
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
Beschreibung: Die NRW.BANK beabsichtigt die Einführung einer geeigneten Governance Risk & Compliance Standard-Software (on-premises) (nachfolgend "GRC-Software"). Die GRC-Software soll die Komponenten Auslagerungsmanagement, Informationssicherheitsmanagement, Informationsrisikomanagement, Datenschutzmanagement und Business Continuity Management enthalten und abdecken. Ziel ist es, die aktuell und zukünftig für die Förderbanken gültigen einschlägigen Gesetze, Verordnungen sowie sonstige regulatorische und aufsichtsrechtliche Vorgaben mithilfe der GRC-Software zu erfüllen. Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung (on-premises) der GRC-Software im Wege des Kaufs / der Miete einschließlich Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie die systemspezifische Beratung. Hauptgegenstand bilden Leistungen auf Abruf (Lizenzen, Support, Beratertage und Schulungen) nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung. Das voraussichtlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf Lizenzen für 250 User (bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), 100 Beratertage und 20 Schulungen. Es wird eine Höchstabnahmegrenze an Lizenzen (einschließlich Pflege und Support) für bis zu 500 User (bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), von bis zu 200 Beratertagen für Beratungsleistungen und von bis zu 20 Schulungen festgelegt. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insoweit nicht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 6 Jahre (= 6 Vertragsjahre) ab dem Beginn des Echtbetriebes (Erstmodul). Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf zehn Jahre ab dem Beginn des Echtbetriebes (= zehn Vertragsjahre; Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Soweit die Einzelaufträge die Miete von Lizenzen zum Gegenstand haben, haben sie - unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzabrufs - einheitlich eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Beginn des Echtbetriebes. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Lizenzen nicht sechs Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Entsprechendes gilt sinngemäß für den Systemservice beim Lizenzkauf. Im Weiteren ist die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Da es sich um eine nichtwesentliche Auslagerung gem. MaRisk AT 9, FISG handelt, gelten ergänzend die als Anlage 20 beigefügten Regelungen für nichtwesentliche Auslagerungen.
Interne Kennung: 676
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000 Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 6 Jahre (= 6 Vertragsjahre) ab dem Beginn des Echtbetriebes (Erstmodul). Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf zehn Jahre ab dem Beginn des Echtbetriebes (= zehn Vertragsjahre; Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Soweit die Einzelaufträge die Miete von Lizenzen zum Gegenstand haben, haben sie - unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzabrufs - einheitlich eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Beginn des Echtbetriebes. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Lizenzen nicht sechs Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Entsprechendes gilt sinngemäß für den Systemservice beim Lizenzkauf. Im Weiteren ist die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anforderungskatalog
Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschreibender Teil
Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NRW.BANK AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: ARTEMEON Management Partner GmbH
Offizielle Bezeichnung: ARTEMEON Management Partner GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot ARTEMEON v. 03.11.2024, 21:31 Uhr
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 004336-00
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Governance Risk & Compliance Standard Software-Lösung (GRC-Tool) für die NRW.BANK
Datum der Auswahl des Gewinners: 22/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 02/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
Telefon: +49 21191741-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ARTEMEON Management Partner GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 262738954
Postanschrift: Wagnerstr. 29
Stadt: Ratingen
Postleitzahl: 40882
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Telefon: 02102 59761-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c5c9b97e-e725-4557-87f7-25fcaa9408b9 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/12/2024 17:07:33 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 739514-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 236/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/12/2024