Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Planungsleistungen für den Bau Vollanschluss an B415 und Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau

741351-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Planungsleistungen für den Bau Vollanschluss an B415 und Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau
OJ S 236/2024 04/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Lahr
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanungsleistungen für den Bau Vollanschluss an B415 und Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau
BeschreibungGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild nach § 41 ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk § 45 ff. HOAI 2021 Verkehrsanlagen. Die erforderlichen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Bau eines Vollanschlusses an die B 415 und der Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau in Langenwinkel, Stadt Lahr. Hochbauvorhaben und Planungsrecht Die Ortenau Klinikum gKAöR plant den Neubau des Ortenau Klinikums Lahr im Stadtteil Langenwinkel westlich des Siedlungsgebietes. Die Stadt Lahr stellt das Baufeld zur Verfügung. Der Bebauungsplan KLINIKUM wird zur Schaffung des Baurechts aufgestellt. Ergänzend wird für den Anschluss an die B 415 ein eigenständiger, planfeststellungsersetzender Bebauungsplan aufgestellt. Erschließung | Verkehr Die verkehrliche Erschließung soll über einen Vollanschluss an die B 415 sichergestellt werden. Über den neu zu bauenden Knotenpunkt soll der gesamte motorisierte Verkehr (Rettungs-, Mitarbeiter-, Besucher-, Patienten- und Versorgungsverkehr) abgewickelt werden. Durch den Stadtteil Langenwinkel wird es lediglich ein Angebot für den Fuß- und Radverkehr und eine zweite Feuerwehrzufahrt geben. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Straßenbaubehörde hat die Notwendigkeit dieses Vollanschlusses an die B 415 bestätigt und eine Genehmigung bei Einhaltung der technischen Regelwerke für einen richtlinienkonformen Knotenpunkt in Aussicht gestellt. Verkehrsplanerische Fragestellungen wurden unter Hinzuziehen eines Fachbüros beantwortet. Darauf aufbauend wurde von einem weiteren Fachbüro eine Machbarkeitsstudie mit Vorentwürfen für mehrere Knotenpunktformen und Varianten erstellt. Im Februar 2025 soll unter Beteiligung der politischen Gremien der Stadt Lahr entschieden werden, welche Knotenpunktform weiterverfolgt wird. Der Baustellenverkehr soll ebenfalls über den Vollanschluss an die B 415 abgewickelt werden, um keine Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung in Langenwinkel entstehen zu lassen. Sofern der neue Knotenpunkt bereits (in Teilen) hergestellt ist, soll dieser genutzt werden. Ansonsten ist eine temporäre Baustellenzufahrt über die B 415 zu schaffen. Ein Baustellenverkehrskonzept ist noch zu erstellen. Bei derPlanung und Bauausführung ist zu beachten, dass ein einspuriger öffentlicher Verkehrsfluss auf der B415 je Fahrtrichtung gewährt bleiben muss. Auf der gegenüberliegenden Seite der B 415 befindet sich das Industriegebiet West mit Erweiterungsflächen in Richtung Westen. Deshalb wurde geprüft, ob der neue Knotenpunkt auch eine Erschließungsfunktion hierfür übernehmen kann (siehe Varianten 1-4 und 6). Erschließung | Ver- und Entsorgung Der Hauptsammler für das Schmutzwasser verläuft auf der Nordseite der B 415. Auch ein Frischwasseranschluss, ggf. ein Gasanschluss und diverse Kommunikations- und Energieversorgungsleitungen werden voraussichtlich über das bestehende Industriegebiet West herzustellen sein. Der Versorgungsleitungen werden durch die entsprechenden Versorgungsträger geplant. Die Abstimmung für den Bauablauf und die Querungen der Bundesstraße ist Aufgabe des Projektplaners (AN). Ziel ist die Bereitstellung aller Ver- und Entsorgungsleitung an einem zentralen Punkt im nordöstlichen Bereich der neuen Klinikumgrenze. Das Klinikum wird von den Versorgern doppelt abgesichert. Ein weiterer zentraler Punkt ist an der südöstlichen Grenze vorgesehen. Im vorgesehenen Kreuzungsbereich der Ver- und Entsorgungsleitungen liegt die B415 ca. 1,0 m höher, als das umliegende Gelände. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld Unternehmen mit einer Machbarkeitsstudie befasst waren. Zum Vorteilsausgleich werden sämtliche Informationen und alle vorliegenden Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5-9
Kennung des Verfahrens5836fd92-e240-45fa-b8bb-ed7d1db69dd1
Interne KennungCXCV/2024
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLahr/Schwarzwald, Ortsteil Langenwinkel
Postleitzahl77933
Land, Gliederung (NUTS)Ortenaukreis (DE134)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild nach § 41 ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk § 45 ff. HOAI 2021 Verkehrsanlagen. Die erforderlichen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Bau eines Vollanschlusses an die B 415 und der Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau in Langenwinkel, Stadt Lahr. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5-9 Die Phasen 1-3 sind bis zum 30.11.2025 zu erbringen. Der Beginn der Bauausführung hat spätestens am 01.06.2026 zu erfolgen. Die Ausführungsplanung und das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren haben entsprechend der zeitlichen Abwicklung und Freigaben, in Abstimmung mit den entsprechenden Ämtern und Abteilungen der Stadt Lahr, zu erfolgen. Es wird in Stufe 2 allen eingeladenen Bewerbern empfohlen zur Angebotserstellung eine begleitete Ortsbesichtigung durchzuführen. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme der vorbefassten Unternehmen nicht verzerrt wird (vgl. § 7Abs. 1 und 2 VgV). Der AG behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden oder Gelegenheit zur Vervollständigung oder Korrektur gegeben wird. Verzichtet der AG auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge oder Angebote, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der AG für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Wichtiger Hinweis: Bei den vom Bieter vorzunehmenden Angaben zum Angebot (erst in Stufe 2) handelt es sich um leistungsbezogene Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung scheidet daher aus, vgl. § 56 Abs. 3 VgV. Eine Nichtangabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Teilnahmewettbewerb: Bei Punktegleichheit gem. Wertungsmatrix entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV, siehe Bewerbungsformular
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Planungsleistungen für den Bau Vollanschluss an B415 und Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild nach § 41 ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk § 45 ff. HOAI 2021 Verkehrsanlagen. Die erforderlichen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Bau eines Vollanschlusses an die B 415 und der Erschließung zum Grundstück für Klinikum-Neubau in Langenwinkel, Stadt Lahr. Hochbauvorhaben und Planungsrecht Die Ortenau Klinikum gKAöR plant den Neubau des Ortenau Klinikums Lahr im Stadtteil Langenwinkel westlich des Siedlungsgebietes. Die Stadt Lahr stellt das Baufeld zur Verfügung. Der Bebauungsplan KLINIKUM wird zur Schaffung des Baurechts aufgestellt. Ergänzend wird für den Anschluss an die B 415 ein eigenständiger, planfeststellungsersetzender Bebauungsplan aufgestellt. Erschließung | Verkehr Die verkehrliche Erschließung soll über einen Vollanschluss an die B 415 sichergestellt werden. Über den neu zu bauenden Knotenpunkt soll der gesamte motorisierte Verkehr (Rettungs-, Mitarbeiter-, Besucher-, Patienten- und Versorgungsverkehr) abgewickelt werden. Durch den Stadtteil Langenwinkel wird es lediglich ein Angebot für den Fuß- und Radverkehr und eine zweite Feuerwehrzufahrt geben. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Straßenbaubehörde hat die Notwendigkeit dieses Vollanschlusses an die B 415 bestätigt und eine Genehmigung bei Einhaltung der technischen Regelwerke für einen richtlinienkonformen Knotenpunkt in Aussicht gestellt. Verkehrsplanerische Fragestellungen wurden unter Hinzuziehen eines Fachbüros beantwortet. Darauf aufbauend wurde von einem weiteren Fachbüro eine Machbarkeitsstudie mit Vorentwürfen für mehrere Knotenpunktformen und Varianten erstellt. Im Februar 2025 soll unter Beteiligung der politischen Gremien der Stadt Lahr entschieden werden, welche Knotenpunktform weiterverfolgt wird. Der Baustellenverkehr soll ebenfalls über den Vollanschluss an die B 415 abgewickelt werden, um keine Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung in Langenwinkel entstehen zu lassen. Sofern der neue Knotenpunkt bereits (in Teilen) hergestellt ist, soll dieser genutzt werden. Ansonsten ist eine temporäre Baustellenzufahrt über die B 415 zu schaffen. Ein Baustellenverkehrskonzept ist noch zu erstellen. Bei derPlanung und Bauausführung ist zu beachten, dass ein einspuriger öffentlicher Verkehrsfluss auf der B415 je Fahrtrichtung gewährt bleiben muss. Auf der gegenüberliegenden Seite der B 415 befindet sich das Industriegebiet West mit Erweiterungsflächen in Richtung Westen. Deshalb wurde geprüft, ob der neue Knotenpunkt auch eine Erschließungsfunktion hierfür übernehmen kann (siehe Varianten 1-4 und 6). Erschließung | Ver- und Entsorgung Der Hauptsammler für das Schmutzwasser verläuft auf der Nordseite der B 415. Auch ein Frischwasseranschluss, ggf. ein Gasanschluss und diverse Kommunikations- und Energieversorgungsleitungen werden voraussichtlich über das bestehende Industriegebiet West herzustellen sein. Der Versorgungsleitungen werden durch die entsprechenden Versorgungsträger geplant. Die Abstimmung für den Bauablauf und die Querungen der Bundesstraße ist Aufgabe des Projektplaners (AN). Ziel ist die Bereitstellung aller Ver- und Entsorgungsleitung an einem zentralen Punkt im nordöstlichen Bereich der neuen Klinikumgrenze. Das Klinikum wird von den Versorgern doppelt abgesichert. Ein weiterer zentraler Punkt ist an der südöstlichen Grenze vorgesehen. Im vorgesehenen Kreuzungsbereich der Ver- und Entsorgungsleitungen liegt die B415 ca. 1,0 m höher, als das umliegende Gelände. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld Unternehmen mit einer Machbarkeitsstudie befasst waren. Zum Vorteilsausgleich werden sämtliche Informationen und alle vorliegenden Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5-9
Interne Kennung: 3f5e61ea-5690-4de0-b7d3-1e7596d17493
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ggf. in Abhängigkeit des Projektverlaufs
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2025
Enddatum der Laufzeit15/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2458ab41-918e-4e29-b4a5-e4b043d6efcb/suitabilitycriteria - Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht. - Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2458ab41-918e-4e29-b4a5-e4b043d6efcb/suitabilitycriteria Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen . (siehe Anlagen). Mindestanforderungen: Gesamtumsatz des Bewerbers netto ≤2.500.000 € führt zum Ausschluss Berufshaftpflichtversicherung bestätigte Deckungssummen Für Personenschäden < 3,0 Mio. € führt zum Ausschluss Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) < 3,0 Mio. € führt zum Ausschluss
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungProjektteam: Anzahl der im Projekt vorgesehenen Personen darf eine Mindestanzahl von <8 nicht unterschreiten und führt demzufolge zum Ausschluss. Ein Projektorganigramm ist vorzulegen. Ein Fehlen des Projektorganigramms führt zum Ausschluss.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen18/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 24/01/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss63 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe Vergabeunterlagen). Zuschlagskriterien siehe Wertungskriterien zur Stufe 2 (siehe Vergabeunterlagen). Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollte es beim letzten Platz einen Gleichstand von Bietern geben, entscheidet das Los. Bei weiteren Verhandlungsrunden behält sich die Vergabestelle vor, weitere Abschichtungen des Bieterkreises vorzunehmen. Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lahr
Registrierungsnummer: 3bf6f59c-46a8-4c68-bc54-df76837b900e
Postanschrift: Rathausplatz 7  
Stadt: Lahr
Postleitzahl: 77933
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Telefon: +49 78219100618
Internetadresse: https://www.lahr.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 187a40bf-da0c-4322-8c7f-4eb016b94558
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Registrierungsnummer: dcf81d80-cab1-4a45-a628-df0ea9367f35
Abteilung: Liegenschaften und Verwaltungsservice
Postanschrift: Rathausplatz 7  
Stadt: Lahr
Postleitzahl: 77933
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Liegenschaften und Verwaltungsservice
Telefon: +49 78219100663
Fax: +49 78219100612
Internetadresse: https://www.lahr.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0742986c-9e07-4a46-b92f-ac1f672f448c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/12/2024 15:31:05 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 741351-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 236/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/12/2024

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Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
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Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
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Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
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