Deutschland – Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen – Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für das Polizeipräsidium Oberhausen

735738-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen – Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für das Polizeipräsidium Oberhausen
OJ S 235/2024 03/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungPolizeipräsidium Oberhausen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAbschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für das Polizeipräsidium Oberhausen
BeschreibungAbschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für das Polizeipräsidiums Oberhausen
Kennung des Verfahrens4955f47c-2b7c-48f1-96d0-49e93001f504
Interne Kennung2024-010
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste, 50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 75241000 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit, 75242100 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPolizeipräsidium Oberhausen  
StadtOberhausen
Postleitzahl46049
Land, Gliederung (NUTS)Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenStadtgebiet Oberhausen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ 1. Auf die besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertrags-bedingungen der Vergabeunterlage beigefügt. 2. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV (vgl. § 15 VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 3. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare (siehe Ziff. III.1)) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 5. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular 531 / 533a / 533b / 534a / 534b zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular 534a. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular 533b gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular 534b. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Einlegung von Rechtsbehelfen: Genau Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer ein-zureichen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Zuständigkeitsgebiet Nord bis 3,49t zGM.
Beschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen für KFZ bis 3,49t zGM. im Stadtgebiet Nord.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste, 50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 75241000 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit, 75242100 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Oberhausen  
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Oberhausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Rahmenvereinbarungen verlängern sich maximal zweimal automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 100.000 EURO in den Los 1 und Los 2 sowie in Höhe von 50.000 EURO in Los 3. Der Mindestjahresumsatz muss im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand des Auftrags ist, erwirtschaftet sein, durch: - eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (Anlage 7) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Es ist ein Nachweis zu erbringen: über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 500.000 EURO oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird, durch: -Eigenerklärung_Berufs- oder Haftpflichtversicherung (Anlage 8)

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungErgänzung zu: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 7.4.3 Berufliche Leistungsfähigkeit Erfahrungen Unternehmen - Nachweis, dass die vom Bieter genannten Referenzprojekte mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar und erfolgreich durchgeführt worden sind durch: - Liste mit mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch - Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation - Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem DGUV-I 209-093 - min. Stufe 1S - Nachweis, dass min. ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs ist ein Nachweis zu erbringen über die erlaubte Berufsausübung durch: o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung oder o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung7.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. 7.4.1 Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. 7.4.2 Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 40 Stellplätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen (Quarantäneflächen) für beschädigte PKW mit elektrischer oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein. c) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 10 Stellplätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. d) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon müssen mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. Anderen Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet. Dieser Person ist der Zutritt zu den sichergestellten Fahrzeugen nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen zu gewähren. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen werden elektronisch nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragsnein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Oberhausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Oberhausen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Zuständigkeitsgebiet Süd bis 3,49t zGM.
Beschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen mit einer zGM. bis 3,49t im Stadtgebiet Süd.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste, 50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 75241000 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit, 75242100 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Oberhausen  
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Oberhausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Rahmenvereinbarungen verlängern sich maximal zweimal automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 100.000 EURO in den Los 1 und Los 2 sowie in Höhe von 50.000 EURO in Los 3. Der Mindestjahresumsatz muss im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand des Auftrags ist, erwirtschaftet sein, durch: - eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (Anlage 7) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Es ist ein Nachweis zu erbringen: über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 500.000 EURO oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird, durch: -Eigenerklärung_Berufs- oder Haftpflichtversicherung (Anlage 8)

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungErgänzung zu: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 7.4.3 Berufliche Leistungsfähigkeit Erfahrungen Unternehmen - Nachweis, dass die vom Bieter genannten Referenzprojekte mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar und erfolgreich durchgeführt worden sind durch: - Liste mit mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch - Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation - Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem DGUV-I 209-093 - min. Stufe 1S - Nachweis, dass min. ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs ist ein Nachweis zu erbringen über die erlaubte Berufsausübung durch: o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung oder o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung7.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. 7.4.1 Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. 7.4.2 Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 40 Stellplätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen (Quarantäneflächen) für beschädigte PKW mit elektrischer oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein. c) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 10 Stellplätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. d) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon müssen mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. Anderen Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet. Dieser Person ist der Zutritt zu den sichergestellten Fahrzeugen nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen zu gewähren. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen werden elektronisch nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragsnein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Oberhausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Oberhausen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: gesamtes Stadtgebiet für KFZ mit einer zGM. ab 3,5t
Beschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen im gesamten Stadtgebiet für KFZ mit einer zGM. ab 3,5t
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste, 50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 75241000 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit, 75242100 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Oberhausen  
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Oberhausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Rahmenvereinbarungen verlängern sich maximal zweimal automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 100.000 EURO in den Los 1 und Los 2 sowie in Höhe von 50.000 EURO in Los 3. Der Mindestjahresumsatz muss im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand des Auftrags ist, erwirtschaftet sein, durch: - eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (Anlage 7) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Es ist ein Nachweis zu erbringen: über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 500.000 EURO oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird, durch: -Eigenerklärung_Berufs- oder Haftpflichtversicherung (Anlage 8)

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungErgänzung zu: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 7.4.3 Berufliche Leistungsfähigkeit Erfahrungen Unternehmen - Nachweis, dass die vom Bieter genannten Referenzprojekte mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar und erfolgreich durchgeführt worden sind durch: - Liste mit mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch - Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation - Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem DGUV-I 209-093 - min. Stufe 1S - Nachweis, dass min. ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs ist ein Nachweis zu erbringen über die erlaubte Berufsausübung durch: o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung oder o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung7.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. 7.4.1 Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. 7.4.2 Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 40 Stellplätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen (Quarantäneflächen) für beschädigte PKW mit elektrischer oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein. c) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 10 Stellplätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. d) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon müssen mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. Anderen Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet. Dieser Person ist der Zutritt zu den sichergestellten Fahrzeugen nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen zu gewähren. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen werden elektronisch nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragsnein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Oberhausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Oberhausen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Oberhausen
Registrierungsnummer: c64141b0-a475-408b-9277-f04f5f2f2eea
Postanschrift: Duisburger Straße 375  
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2088260
Fax: +49 2088263139
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Oberhausen
Registrierungsnummer: 600cb9a4-7080-47d0-8f98-abd6cc71febb
Postanschrift: Duisburger Straße 375  
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2088260
Fax: +49 2088263139
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 6c19cd2e-4328-478c-870f-679ca4fab2b5
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Oberhausen
Registrierungsnummer: b8c773f0-1b7e-465b-a4f7-1c778115caaf
Postanschrift: Duisburger Straße 375  
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2088260
Fax: +49 2088263139
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fc9e4a11-7ec4-4fa7-be90-056e1add8e13 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/12/2024 06:28:09 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 735738-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2024

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Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
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Telgte
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Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
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Wuppertal
Würselen
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