1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: FE 07.0324/2023/EGB -„Vergleichsuntersuchungen zur Erarbeitung einer Technischen Prüfvorschrift für die Probenahme von Asphaltgranulat“
Beschreibung: Im Asphaltstraßenbau wurden in den letzten Jahren Weiterentwicklungen vor allem im Hinblick auf Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit vorangetrieben. Besonders zu nennen ist die Verwendung von Ausbauasphalten bei der Asphaltmischgutherstellung. Der Ausbauasphalt wird maschinell aufbereitet und kommt als Asphaltgranulat zur Wiederverwendung bei der Herstellung von Asphaltmischgut zum Einsatz. Die maximal mögliche Asphaltgranulatzugabemenge richtet sich nach der Gleichmäßigkeit der Merkmale des Asphaltgranulates. Eine höhere Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates führt dabei zu höheren möglichen Zugabequoten. In der Praxis haben sich mangels einheitlicher Vorgaben an die Probenahme von Asphaltgranulat unterschiedliche Strategien und Vorgehensweisen und etabliert. Während für die Probenahme von Gesteinskörnungen und Asphalt normative Vorgaben existieren, ist dies für die Probenahme von Asphaltgranulat bisher nicht der Fall. Der unbekannte Fehleranteil aus der Probenahme kann sich bei Festlegung der Eingangswerte für die Prozesssteuerung innerhalb der WPK somit direkt auf die Zusammensetzungen des mit diesem Asphaltgranulat hergestellten Asphaltmischgutes auswirken. Baustoffprüfungen im Rahmen von Kontrollprüfungen können aufgrund des unbekannten Fehleranteils der Probenahme von den Kennwerten der Klassifizierungen abweichen. Ein Vergleich unterschiedlicher Probenahmestrategien an zur Verwendung vorgesehenen Asphaltgranulaten mit dem Zweck der Entwicklung einer Probenahmevorschrift für Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und Kontrollprüfung stellt daher ein Potential zur Verbesserung der Beschreibung des tatsächlich vorhandenen Asphaltgranulates und somit auch auf eine gleichmäßigere Zusammensetzung des damit hergestellten Asphaltmischgutes dar. Im Rahmen des Projektes soll eine Verbesserung des Repräsentanzniveaus der Laboratoriumsprobe bei bestmöglicher Reduzierung der probenahmefehlerbedingten Streuungen der Beobachtungswerte der betrachtenden Merkmale erzielt werden Die Forschungserkenntnisse sollen zur Formulierung einer Probenahmevorschrift für Asphaltgranulate an Haufwerken führen.
Kennung des Verfahrens: ba740e60-a949-487e-81a2-404bbff0ce53
Interne Kennung: Z2kä-FE 07.0324/2023/EGB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 168 067,28 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: FE 07.0324/2023/EGB - „Vergleichsuntersuchungen zur Erarbeitung einer Technischen Prüfvorschrift für die Probenahme von Asphaltgranulat“
Beschreibung: Im Asphaltstraßenbau wurden in den letzten Jahren Weiterentwicklungen vor allem im Hinblick auf Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit vorangetrieben. Besonders zu nennen ist die Verwendung von Ausbauasphalten bei der Asphaltmischgutherstellung. Der Ausbauasphalt wird maschinell aufbereitet und kommt als Asphaltgranulat zur Wiederverwendung bei der Herstellung von Asphaltmischgut zum Einsatz. Die maximal mögliche Asphaltgranulatzugabemenge richtet sich nach der Gleichmäßigkeit der Merkmale des Asphaltgranulates. Eine höhere Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates führt dabei zu höheren möglichen Zugabequoten. In der Praxis haben sich mangels einheitlicher Vorgaben an die Probenahme von Asphaltgranulat unterschiedliche Strategien und Vorgehensweisen und etabliert. Während für die Probenahme von Gesteinskörnungen und Asphalt normative Vorgaben existieren, ist dies für die Probenahme von Asphaltgranulat bisher nicht der Fall. Der unbekannte Fehleranteil aus der Probenahme kann sich bei Festlegung der Eingangswerte für die Prozesssteuerung innerhalb der WPK somit direkt auf die Zusammensetzungen des mit diesem Asphaltgranulat hergestellten Asphaltmischgutes auswirken. Baustoffprüfungen im Rahmen von Kontrollprüfungen können aufgrund des unbekannten Fehleranteils der Probenahme von den Kennwerten der Klassifizierungen abweichen. Ein Vergleich unterschiedlicher Probenahmestrategien an zur Verwendung vorgesehenen Asphaltgranulaten mit dem Zweck der Entwicklung einer Probenahmevorschrift für Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und Kontrollprüfung stellt daher ein Potential zur Verbesserung der Beschreibung des tatsächlich vorhandenen Asphaltgranulates und somit auch auf eine gleichmäßigere Zusammensetzung des damit hergestellten Asphaltmischgutes dar. Im Rahmen des Projektes soll eine Verbesserung des Repräsentanzniveaus der Laboratoriumsprobe bei bestmöglicher Reduzierung der probenahmefehlerbedingten Streuungen der Beobachtungswerte der betrachtenden Merkmale erzielt werden Die Forschungserkenntnisse sollen zur Formulierung einer Probenahmevorschrift für Asphaltgranulate an Haufwerken führen.
Interne Kennung: Z2kä-FE 07.0324/2023/EGB
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßenwesen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z2kä-FE 07.0324/2023/EGB
Datum des Vertragsabschlusses: 26/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßenwesen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: -
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: t:07216080
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f01d51dc-c9cd-4f93-b364-b89c263410c6 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 735128-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 234/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/12/2024