1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: FE 82.0828/2023 - "Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen"
Beschreibung: Problem/ Ausgangslage: Scheinwerfer in Kraftfahrzeugen unterliegen im Allgemeinen internationalen Vorschriften, deren technische Rahmenbedingungen in den UNECE Regelungen festgelegt sind. Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht werden im Genehmigungsverfahren einzeln im Messlabor auf einem Prüfstand bezüglich ihrer Lichtwerte vermessen und dann entsprechend den vorgeschriebenen Anbaubedingungen am Fahrzeug angebaut. Es gibt verschiedene Scheinwerferaufbauarten mit unterschiedlichen Leuchtquellen. Im Allgemeinen findet bei den im Fahrzeug verbauten Scheinwerfern keine dynamische Nachregelung der Hell-Dunkel-Grenze in den verschiedenen Fahrzuständen des Fahrzeugs statt. Eine kurzzeitige Blendung des Gegenverkehrs durch Fahrbahnunebenheiten oder Kurvenfahrt ist daher bei allen Scheinwerferarten immer möglich. Für diesen Fall steht die Frage im Raum, ob die immer mehr verbauten LED-Scheinwerfer mehr blenden und irritieren als die bisherigen Scheinwerfer mit Glühlampen oder Gasentladungs-lampen. Warnleuchten werden im Genehmigungsverfahren jeweils nur als Einzeleinheiten lichttechnisch auf hinreichende Bauart, Wirksamkeit und Blendvermeidung geprüft. Weder im nationalen noch im internationalen Regelungstext bestehen Vorschriften über die höchstzulässige Anzahl, die maximale Gesamtleistung, die Schaltung sowie die Anbauhöhe von Warnleuchten. Dies führt inzwischen besonders bei blauen Warnleuchten zu einer subjektiv wahrgenommenen „Übersignalisierung“ vieler Einsatzfahrzeuge durch zu viele Leuchten in alle Richtungen mit teilweise zwei oder mehr Systemen im selben Abstrahlbereich. Auch wenn die verbauten Warnleuchten intermittierend betrieben werden, ist durch deren Vielzahl eine quasikontinuierliche Lichtabstrahlung vorhanden. Dies kann auch zu einer möglichen Verunsicherung anderer Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten führen. Ziel/ Nutzen: Im Rahmen des Projekts ist eine Zusammenstellung der aktuell verbauten Technologien in modernen Kraftfahrzeugscheinwerfern, den zugehörigen gesetzlichen Anforderungen und möglichen Blend- und Schädigungsmechanismen und -grenzwerten für das menschliche Auge durchzuführen. Hierbei sind insbesondere unter Worst-Case Bedingungen die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte der OstrV- bzw. der Richtlinie 2006/25/EG zu berücksichtigen bzw. zu überprüfen. Bei möglichen Überschreitungen sind photometrische, produktspezifische sichere Größen zu definieren. Daraus sind dann mögliche photometrische Grenzwerte und Änderungsvorschläge für die bestehenden UNECE Regelungen für Kraftfahrzeugscheinwerfer zu erarbeiten, um für zukünftige Scheinwerferentwicklungen die Problematik zu entschärfen. Hier sind Möglichkeiten wie beispielsweise Vorschriften für maximale Leuchtdichten bzw. Mindestflächen für den Lichtaustritt für Abblendlicht und Fernlicht, eventuell frequenzabhängige Lichtgrenzwerte oder die Notwendigkeit von Änderungen der Lichtfarbe zu betrachten und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten und wissenschaftlich zu begründen. Zur Vermeidung der beschriebenen Probleme bei Warnleuchten sind genauere Vorschriften zur höchstzulässigen Anzahl, zu Wirkrichtungen von Warnleuchten und zu zulässigen Schaltungen in der StVZO erforderlich, um die gewünschte Warnwirkung ohne eine gleichzeitige Übersignalisierung zu erhalten. Ein vom BMDV vorgestellter Ent¬wurf der Richtlinie „Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 StVZO: Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – geometrische Sichtbarkeit“ ist im Rahmen des Projektes zu evaluieren. Bezüglich der Blendungsgrenz¬werte sollen anwendungsbezogene, physiologische und psychologische Grenzwerte in Anlehnung an Forschungen der BAuA definiert werden. Hierbei sind insbesondere zeitlich, orts- und geschwindigkeitsabhängig bedingte Einflüsse zu berücksichtigen.
Kennung des Verfahrens: f6b271af-f06e-4a68-8eaf-46aa1eb5101f
Interne Kennung: Z2mg-FE 82.0828/2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 462 184,87 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: FE 82.0828/2023 - "Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen"
Beschreibung: Problem/ Ausgangslage: Scheinwerfer in Kraftfahrzeugen unterliegen im Allgemeinen internationalen Vorschriften, deren technische Rahmenbedingungen in den UNECE Regelungen festgelegt sind. Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht werden im Genehmigungsverfahren einzeln im Messlabor auf einem Prüfstand bezüglich ihrer Lichtwerte vermessen und dann entsprechend den vorgeschriebenen Anbaubedingungen am Fahrzeug angebaut. Es gibt verschiedene Scheinwerferaufbauarten mit unterschiedlichen Leuchtquellen. Im Allgemeinen findet bei den im Fahrzeug verbauten Scheinwerfern keine dynamische Nachregelung der Hell-Dunkel-Grenze in den verschiedenen Fahrzuständen des Fahrzeugs statt. Eine kurzzeitige Blendung des Gegenverkehrs durch Fahrbahnunebenheiten oder Kurvenfahrt ist daher bei allen Scheinwerferarten immer möglich. Für diesen Fall steht die Frage im Raum, ob die immer mehr verbauten LED-Scheinwerfer mehr blenden und irritieren als die bisherigen Scheinwerfer mit Glühlampen oder Gasentladungs-lampen. Warnleuchten werden im Genehmigungsverfahren jeweils nur als Einzeleinheiten lichttechnisch auf hinreichende Bauart, Wirksamkeit und Blendvermeidung geprüft. Weder im nationalen noch im internationalen Regelungstext bestehen Vorschriften über die höchstzulässige Anzahl, die maximale Gesamtleistung, die Schaltung sowie die Anbauhöhe von Warnleuchten. Dies führt inzwischen besonders bei blauen Warnleuchten zu einer subjektiv wahrgenommenen „Übersignalisierung“ vieler Einsatzfahrzeuge durch zu viele Leuchten in alle Richtungen mit teilweise zwei oder mehr Systemen im selben Abstrahlbereich. Auch wenn die verbauten Warnleuchten intermittierend betrieben werden, ist durch deren Vielzahl eine quasikontinuierliche Lichtabstrahlung vorhanden. Dies kann auch zu einer möglichen Verunsicherung anderer Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten führen. Ziel/ Nutzen: Im Rahmen des Projekts ist eine Zusammenstellung der aktuell verbauten Technologien in modernen Kraftfahrzeugscheinwerfern, den zugehörigen gesetzlichen Anforderungen und möglichen Blend- und Schädigungsmechanismen und -grenzwerten für das menschliche Auge durchzuführen. Hierbei sind insbesondere unter Worst-Case Bedingungen die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte der OstrV- bzw. der Richtlinie 2006/25/EG zu berücksichtigen bzw. zu überprüfen. Bei möglichen Überschreitungen sind photometrische, produktspezifische sichere Größen zu definieren. Daraus sind dann mögliche photometrische Grenzwerte und Änderungsvorschläge für die bestehenden UNECE Regelungen für Kraftfahrzeugscheinwerfer zu erarbeiten, um für zukünftige Scheinwerferentwicklungen die Problematik zu entschärfen. Hier sind Möglichkeiten wie beispielsweise Vorschriften für maximale Leuchtdichten bzw. Mindestflächen für den Lichtaustritt für Abblendlicht und Fernlicht, eventuell frequenzabhängige Lichtgrenzwerte oder die Notwendigkeit von Änderungen der Lichtfarbe zu betrachten und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten und wissenschaftlich zu begründen. Zur Vermeidung der beschriebenen Probleme bei Warnleuchten sind genauere Vorschriften zur höchstzulässigen Anzahl, zu Wirkrichtungen von Warnleuchten und zu zulässigen Schaltungen in der StVZO erforderlich, um die gewünschte Warnwirkung ohne eine gleichzeitige Übersignalisierung zu erhalten. Ein vom BMDV vorgestellter Ent¬wurf der Richtlinie „Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 StVZO: Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – geometrische Sichtbarkeit“ ist im Rahmen des Projektes zu evaluieren. Bezüglich der Blendungsgrenz¬werte sollen anwendungsbezogene, physiologische und psychologische Grenzwerte in Anlehnung an Forschungen der BAuA definiert werden. Hierbei sind insbesondere zeitlich, orts- und geschwindigkeitsabhängig bedingte Einflüsse zu berücksichtigen.
Interne Kennung: Z2mg-FE 82.0828/2023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßenwesen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Name der Ausschreibungsseite: ADAC e. V.
Leiter des Bieters: ADAC e. V.
Offizielle Bezeichnung: ADAC e. V.
Angebot:
Kennung des Angebots: Z2mg-FE 82.0828/2023
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z2mg-FE 82.0828/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 25/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßenwesen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: -
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ADAC e. V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: UStID DE129513253
Stadt: München
Postleitzahl: 80686
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: ADAC e. V. ADAC e. V.
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f64daffa-ad96-41ae-bfe8-b966c2fcf5a6 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 726580-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 232/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/11/2024