5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LP 1-3 Stufe 2: LP 4 Stufe 3: LP 5-7 Stufe 4: LP8 Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt mit dem Zuschlag. Die übrigen Stufen sind optional ausgestaltet. Eine Beauftragung ist vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufen 2, 3 und 4.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köln
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.3 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie einzureichen und die Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW) anzuerkennen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. *** G) Preisangaben werden aufgrund Einhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Bieter nicht veröffentlicht (§§ 5, 39 Abs. 6 VgV).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %. Dabei legt die Vergabestelle den gewichteten Preis gemäß Anlage 2 F2 zugrunde, der sich wie folgt bestimmt: Die im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises entsprechend des Preisblattes Anlage 2_F2 Preisblatt. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (inkl. Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax Erläuterung: Diese Bewertungsmethodik findet auf der jeweils "untersten" Ebene statt. Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kauf-männisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Gewichtung (Punkte, genau): 500
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vor-Ort-Betreuungskonzept
Beschreibung: Die in den Zuschlagskriterien II erzielbaren Punkte werden jeweils wie folgt ermittelt: Der Auftraggeber stellt nachfolgend die Ausformung der Qualitätskriterien dar und zeigt auf, wie er gedenkt, die qualitative Angebotswertung durchzuführen. Sofern Sie sich als Bieter in Ansehung dieser Ausführungen nicht in der Lage sehen, die Bewertungsmaßstäbe so hinreichend zu verstehen, dass Sie in der Lage sind, darauf ein Angebot zu erarbeiten, hat die Vergabestelle mit obigen Ausführungen positive Kenntnis geschaffen. Sie sind daher gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 3 GWB spätestens bis zur Abgabe des Angebotes verpflichtet, eine etwaige Intransparenz der Bewertung zu rügen. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Angebote anhand der eingereichten schriftlichen Ausarbeitungen zu den jeweiligen Kriterien in Relation zueinander in Bezug auf die Umsetzung der Anforderungen zu bewerten. Die Angebote werden damit im Rahmen der Wertung insbesondere in Relation zueinander bewertet, inwiefern sie die Anforderungen des Auftraggebers im jeweiligen Kriterium erfüllen und auf Grundlage der folgenden Punktebewertung ins Verhältnis gesetzt: 5 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben eine bestmögliche Ausführung bezogen auf die ausgeschriebenen Anforderungen erwarten. Das Angebot erfüllt die Anforderungen sehr gut. Die Angaben sind schlüssig, ganzheitlich und überzeugend, Probleme und Herausforderungen werden zutreffend benannt und vermieden bzw. überzeugend gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt eine in höchstem Maße, besonders hervorragende Leistung erwarten. 4 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben zwar nicht eine bestmögliche aber doch eine überdurchschnittlich hohe Ausführung bezogen auf die Anforderungen erwarten. Das Angebot erfüllt die Anforderungen gut. Probleme und Herausforderungen werden weitestgehend zutreffend benannt und vermieden bzw. gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt sehr weitgehend, gemessen an den Bedürfnissen, eine ohne jede Einschränkung überdurchschnittlich gute Erfüllung erwarten. 3 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben eine eher mittelmäßige Erfüllung der Ausführung bezogen auf die Anforderungen erwarten. Die Anforderungen werden in weiten, aber eben nicht sämtlichen Teilen zufriedenstellend erfüllt. Probleme und Herausforderungen werden in weiten, aber eben nicht sämtlichen Teilen zutreffend benannt und vermieden bzw. gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt, gemessen an den Anforderungen eine Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten. 2 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben nur eine geringe Erfüllung der Ausführung bezogen auf die Anforderungen erwarten. Die Anforderungen werden nur ausreichend erfüllt. Probleme und Herausforderungen werden nur teilweise benannt und vermieden bzw. gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt gemessen an den Anforderungen eine nur unterdurchschnittliche Erfüllung erwarten und mithin auf eine kaum mehr ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung schließen. 1 Punkt: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben eine schlechte Ausführungsqualität bezogen auf die Anforderungen erwarten. Die Anforderungen werden nur mangelhaft und damit sehr lückenhaft erfüllt. Probleme und Herausforderungen werden kaum benannt und vermieden bzw. gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt nicht mehr auf eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung schließen. Die Ausführungen sind im Hinblick auf die Erfüllung des Kriteriums nahezu unbrauchbar 0 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die fehlenden Angaben keine Erfüllung der Anforderungen erwarten. Die Anforderungen werden gar nicht erfüllt. Probleme und Herausforderungen werden nicht benannt. Es fehlt eine Darstellung der Vorgehensweise, die auf eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung schließen lassen könnte. Das An-gebot wird ausgeschlossen. Sollte in der für die Bewertung der Kriterien jeweils zuständigen Bewertungskommission innerhalb der Vergabestelle keine einheitliche Bewertungsauffassung gebildet werden können, können auch halbe Punkte zwischen zwei Bewertungspunkten vergeben werden. Im Bereich zwischen 1 Punkten und 5 Punkten können Zwischenwerte zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe dadurch gebildet werden, dass der Punktzahl, die der jeweiligen Notenstufe entspricht, 0,5 Punkte hin-zuaddiert werden (so dass sich also 1,5, 2,5, 3,5 oder 4,5 Punkte ergeben können). Demgegenüber wird zwischen 0 Punkten und 1 Punkten keine Zwischenwert-Bildung zugelassen. Die tatsächliche Punktzahl im jeweiligen Kriterium errechnet sich aus der Multiplikation der maximal er-reichen Punktzahl im jeweiligen Kriterium mit dem Quotienten aus der Bewertungspunktzahl nach der Wertungsskala in der Konzeptbewertung (0-5) und der möglichen Höchstpunktzahl (5). Bsp.: Das Konzept eines fiktiven Bieters wird mit 4 Punkten bewertet; die Anforderungen werden also gut erfüllt. Dementsprechend multipliziert die Vergabestelle die Höchstpunktzahl mit dem Quotienten aus der erreichten Punktzahl und der maximal möglichen Punktzahl. P = Höchstpunktzahl x (BP./. BPmax) P = Punktzahl für das Kriterium BP = Punktzahl der erreichten Bewertung (0-5) BPmax = maximal erreichbare Punkte (5)
Gewichtung (Punkte, genau): 125
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikationen und Erfahrungen
Beschreibung: Die in den Zuschlagskriterien III erzielbaren Punkte werden jeweils wie folgt ermittelt: Die Qualifikationen und Erfahrungen (kurz: "Expertise") der namentlich genannten Mitarbeiter wird ent-sprechend bewertet. Stehen diese gewerteten Mitarbeiter in der späteren Leistungserbringung dem Auf-traggeber nicht zur Verfügung, verwirkt der Auftragnehmer in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe. Das Projektteam zur Leistungserbringung ist unter Beifügung aussagekräftiger und qualifizierter Le-bensläufe (vor allem auch zu Ausbildung/Abschluss und Berufserfahrung/realisierte einschlägige Pro-jekte/Referenzen der Teammitglieder) mit dem Angebot vorzustellen. Es soll seine Expertise in den nachstehend aufgeführten Kompetenzbereichen unter Berücksichtigung der dortigen Vorgaben belegen. Für den erfolgreichen Nachweis der im Rahmen der Kompetenzbereiche erwarteten einschlägigen Be-rufserfahrung dürfen nur Mitglieder des Projektteams benannt werden. Ferner ist dar-zustellen, wie si-chergestellt wird, dass das Projektteam innerhalb der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht und ob für die Berater Vertreter mit gleichwertigen Qualifikationen vorhanden sind. Kompetenzen und Erfahrungen (kurz: "Expertise") müssen nicht durch eine Person gegeben sein, son-dern können sich additiv aus den Kompetenzen und Erfahrungen mehrerer benannter Mitglieder des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektteams speisen. Die Darstellung zur Kompetenz und Erfah-rung des vorgesehenen Projektteams wird wie folgt bewertet: 100 Punkte Ein sehr guter Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn die Angaben in den eingereichten Unterlagen die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers in hervorragender Art und Weise umsetzten. Die Expertise ist anhand der für die Tä-tigkeit erforderlichen Fachkenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Berufser-fahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnisse/Berufserfahrung anzu-wenden uneingeschränkt nachgewiesen. Die Expertise beruht nicht nur auf theo-retischen Beratungsleistungen, sondern ist mittels praktischer einschlägiger Re-ferenzprojekte als Umsetzung der theoretischen Beratungsleistungen uneinge-schränkt nachgewiesen und für den Auftraggeber uneingeschränkt verwertbar. Die Darstellung lässt insgesamt eine uneingeschränkte Leistungserfüllung erwar-ten. 80 Punkte Ein guter Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn die Angaben in den eingereichten Unterlagen die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzten. Die Expertise ist anhand der für die Tätigkeit erforderlichen Fach-kenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Berufserfahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnisse/Berufserfahrung anzuwenden nachgewiesen. Die Expertise beruht nicht nur auf theoretischen Beratungsleistungen, sondern ist mittels praktischer einschlägiger Referenzprojekte als Umsetzung der theoreti-schen Beratungsleistungen nachgewiesen, allerdings für den Auftraggeber nicht uneingeschränkt verwertbar. Die Darstellung lässt insgesamt eine gute Leis-tungserfüllung erwarten. 60 Punkte Ein befriedigender Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn in den eingereichten Unterlagen die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers teilwei-se deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftragge-bers aber insgesamt noch weitgehend umsetzt. Die Expertise ist anhand der für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Berufserfahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnisse/Berufserfahrung anzuwenden insgesamt noch nachgewiesen, allerdings nicht uneingeschränkt, sondern nur weitgehend. Die Expertise beruht weitgehend nur auf theoretischen Beratungsleistungen und lässt praktische einschlägige Referenzprojekte als Um-setzung der theoretischen Beratungsleistungen weitgehend nicht erkennen. Die Expertise ist für den Auftraggeber nur eingeschränkt verwertbar und übertragbar. Die Darstellung lässt insgesamt eine Leistungserfüllung mit teilweise deutlichen Schwächen erwarten. 40 Punkte Ein ausreichender Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn in den eingereichten Unterlagen bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele des Auftraggebers deutliche Mängel festgestellt werden, aber gerade noch eine bezo-gen auf die Ziele erfolgreiche Zusammenarbeit erwarten lässt. Die Expertise ist anhand der für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Berufserfahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnis-se/Berufserfahrung anzuwenden überwiegend mit Defiziten nachgewiesen. Die Expertise beruht auf theoretischen Beratungsleistungen und läßt praktische ein-schlägige Referenzprojekte als Umsetzung der theoretischen Beratungsleistungen ganz überwiegend vermissen. Die Expertise ist für den Auftraggeber nur ganz eingeschränkt verwertbar und übertragbar. Die Darstellung lässt insgesamt eine Leistungserfüllung mit teilweise deutlichen Schwächen bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele des Auftraggebers erwarten. 20 Punkt Ein mangelhafter Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn die An-gaben in den eingereichten Unterlagen bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele des Auftraggebers zwar teilweise noch positive Ansätze zeigt, die Anforde-rungen und Ziele des Auftraggebers insgesamt aber nicht umsetzt und keine er-folgreiche Zusammenarbeit erwarten lässt. Die Expertise ist anhand der für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Be-rufserfahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnisse/Berufserfahrung anzuwenden mit erheblichen Defiziten nachgewiesen. Die Expertise beruht auf theoretischen Beratungsleistungen und lässt praktische einschlägige Referenz-projekte als Umsetzung der theoretischen Beratungsleistungen vermissen. Die Expertise ist für den Auftraggeber nicht verwertbar und übertragbar. Die Darstel-lung lässt zwar teilweise noch positive Ansätze erkennen, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers werden aber i
Gewichtung (Punkte, genau): 125
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachgespräch
Beschreibung: Die maximale, im Zuschlagskriterium erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 250. Dies entspricht in der Gewichtung 25%. Gegenstand der Abfrage werden 5 Fragen sein, wovon der Bieter drei vorab zur Be-arbeitung erhält und zwei weitere Fragen, die der Bieter situativ ad hoc beantworten muss. Die bekannten Fragen lauten wie folgt: Medizintechnik: - Wie ist Ihre Erfahrung hinsichtlich der Umsetzung von BIM- Projekten, insbesondere in der BIM Dimension 3D - dreidimensionale Modellierung für die gesamten Gegenstände der KG 473 und 620 (herstellerneutral), in der BIM Dimension 4D - Bauzeitenanalyse für die gesam-ten Gegenstände der KG 473 und 620, in der BIM Dimension 5D - Kostenanalyse für die gesamten Gegenstände der KG 473 und 620? BIM: - Wie ist Ihre Ausstattung für BIM Maßnahmen Büro intern. Wie wird bei Ihnen im Haus die Qualitäts- und Kollisionsprüfung bei BIM-Projekten durchgeführt (eigene Prüfsoftware). Wie Implementieren Sie Bestandsgebäude mit Anbindungsnotwendigkeit an den Neubau in das BIM-Modell (Punktwolkenerfassung). Elektrotechnik: - Das derzeitige Mittelspannungsnetz (6kV), wird zukünftig durch ein 10 kV Netz abgelöst. Zusätzliche Einspeisungen wie Photovoltaik, BHKW und ggfs. Netzersatzanlagen sind zu berücksichtigen. Wie würden Sie bei der Anbindung des Gebäudes in das bestehende Mit-telspannungsnetz der UKK vorgehen? Die Ausarbeitung und die Präsentation der Ausarbeitung (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Bewertung einer mündlichen Präsentation VK Bund, Beschl. v. 22.11.2019 - VK 1-83/19) werden anhand fol-gender Skala bewertet: 0 Punkte: Keine Struktur und fachlich nicht überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, Aus-drucksweise vielfach nicht verständlich und nachvollziehbar, sehr eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit, kein Eingehen auf Rückfragen, weitestgehend unkoordi-niertes Zusammenwirken der Beteiligten und damit inhaltlich unschlüssige Bieterprä-sentation insgesamt, keine Teamfähigkeit vermittelt. 20 Punkte: Lediglich teilweise strukturierter und fachlich kaum überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, kaum nachvollziehbare Ausdrucksweise, eingeschränkte Kommunikations-fähigkeit, pauschales Eingehen auf Rückfragen, kaum Zusammenwirken der Betei-ligten im Rahmen der Bieterpräsentation, Eindruck einer grundsätzlichen Teamfähig-keit vermittelt. 40 Punkte: Grundsätzlich strukturierter und fachlich in Teilen überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, nur bedingt nachvollziehbare Ausdrucksweise, zufriedenstellende Kommuni-kationsfähigkeit, teilweise Eingehen auf Rückfragen, nur in Teilen Zusammenwirken der Beteiligten im Rahmen der Bieterpräsentation, ausreichender Eindruck an Team-fähigkeit vermittelt. 60 Punkte: Gut strukturierter und fachlich im Wesentlichen überzeugende Ausarbeitung und Vor-trag, in weiten Teilen nachvollziehbare Ausdrucksweise, gute Kommunikationsfähig-keit, bedingtes Eingehen auf Rückfragen, gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer weitestgehend schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, guten Eindruck an Teamfähigkeit vermittelt. 80 Punkte: Gut strukturierter und fachlich weitestgehend überzeugende Ausarbeitung und Vor-trag, nachvollziehbare Ausdrucksweise, hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, gutes Eingehen auf Rückfragen, gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer wei-testgehend schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, Eindruck eines hohen Maßes an Teamfähigkeit vermittelt. 100 Punkte: Sehr gut strukturierter und fachlich vollumfänglich überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, klare und nachvollziehbare Ausdrucksweise, sehr hohes Maß an Kommuni-kationsfähigkeit, sehr gutes Eingehen auf Rückfragen, sehr gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, Eindruck eines sehr hohen Maßes an Teamfähigkeit vermittelt. Das Angebot, welches die beste Note erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Krite-rium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (in-verser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmax / Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P max = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommas-tellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Gewichtung (Punkte, genau): 250
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: medfacilities GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)