2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. der o.g. Ziff. 2.3 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: 1) Projektvolumen Referenz zu b) a. Projektvolumen der Referenz zwischen brutto EUR 60 Mio. und bis 90 Mio. 1 Punkt b. Projektvolumen der Referenz zwischen über brutto EUR 90 Mio. und bis 120 Mio. 2 Punkte c. Projektvolumen der Referenz über brutto EUR 120 Mio. 3 Punkte Es wird die beste Referenz gewertet. Bei diesem Kriterium können also maximal 3 Punkte erzielt werden. 2) Komplexität der Referenz zu c) a. Bei dem in Ziff. 2.3 unter c) genannten technisch komplexen Projekt handelt es sich um ein Projekt mit einer hohen Energieeffizienz im Bereich der technischen Gebäudeausstattung 2 Punkte b. Bei dem in Ziff. 2.3 unter c) genannten technisch komplexen Projekt handelt es sich um ein Projekt in Innenstadtlage mit herausfordernder Baulogistik, das mit der Situation des ausgeschriebenen Projekts vergleichbar ist 2 Punkte Es werden max. zwei Referenzen gewertet. Bei diesem Kriterium können also maximal 4 Punkte erzielt werden. 3) Komplexität a. Eine Referenz erfüllt zwei der in Ziff. 2.3 unter b) bis d) genannten Kriterien 2 Punkte b. Eine Referenz erfüllt drei der in Ziff. 2.3 unter b) bis d) genannten Kriterien 3 Punkte Es wird die beste Referenz gewertet. Bei diesem Kriterium können also maximal 3 Punkte erzielt werden. 4) Erfahrung Partnering a. Der Bieter kann zwei Referenzen gem. der in Ziff. 2.3 unter d) genannten Kriterien vorweisen 2 Punkte b. Der Bieter kann drei Referenzen gem. der in Ziff. 2.3 unter d) genannten Kriterien vorweisen 3 Punkte Bei diesem Kriterium können maximal 3 Punkte erzielt werden. Insgesamt können max. 13 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleich stand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, geht der Auftraggeber wie folgt vor: Entscheidend ist zunächst die bessere Punktzahl des Kriterium 1) Projektvolumen Referenz zu b). Sollte dann immer noch Punktegleichstand vorliegen wieder der Bieter besser bewertet, der beim Kriterium 3) Komplexität mehr Punkte hat. Sollte auch dann noch Gleichstand bestehen wird der Bieter besser bewertet, der im Kriterium 4) Partnering besser bewertet wird. Sollte schließlich auch dann noch Gleichstand bestehen, wird der Bieter besser bewertet, der im Kriterium 1) Projektvolumen Referenz zu 1) die aktuellere Referenz vorlegen kann. 4. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sich spätestens zu der oben im Zeitplan unter I.12 „Voraussichtlicher Zeitplan“ genannten Frist zur Stellung von Bewerberfragen über das E-Vergabe-Portal zu registrieren (falls noch nicht geschehen) und über das E-Vergabe-Portal seine Bewerberfrage(n) unter Bezugnahme auf dieses Vergabeverfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen. Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers besteht. 5. Ergänzende Hinweise Der Auftraggeber kann Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, der/die nach dem Ergebnis dieser Prüfung die Anforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Betrugsbekämpfung: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Entrichtung von Steuern: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.