1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gründung Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, die Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG zu gründen. Zweck der Gesellschaft ist es, zu einer sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung beizutragen, wenn möglich, vorrangig in der Stadt Winterberg. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks umfasst der Gegenstand des Unternehmens die Planung, die Errichtung und den Betrieb von netzgekoppelten Windkraftanlagen, einschließlich der dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen wie Zuwegung und Netzanbindung, sowie die Veräußerung von mit Windenergie erzeugtem Strom in das Netz des örtlichen Stromnetzbetreibers. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltungs GmbH mit Sitz in Winterberg. Sie erbringt keine Kapitaleinlage und ist am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Kommanditisten sind: - die Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Lamfert 30, 59955 Winterberg mit einer Hafteinlage von 500 EUR sowie - die KT Energie Ventures GmbH, Lamfert 30, 59955 Winterberg mit einer Hafteinlage von 500 EUR.
Kennung des Verfahrens: 5cd6e0cb-10fa-4730-ab06-a3efbff2b2df
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Winterberg
Postleitzahl: 59955
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts beabsichtigt, als Kommanditistin gemeinsam mit der Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin (Komplementärin) und der KT Energie Ventures GmbH als weiterer Kommanditistin die Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG zu gründen. Der Gesellschaftszweck und der Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG werden vorstehend unter Ziff. 2.1 dargestellt. Der Vertrag zur Gründung der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG wird nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Die Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts hat sich aus den nachstehend unter Ziff. 6 genannten Gründen entschieden, die Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu gründen. Weitere Gesellschafterinnen der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG werden sein: - die Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltungs GmbH, Lamfert 30, 59955 Winterberg, Kontaktstelle: Herr Henrik Weiss und Herr Dr.-Ing. Norbert Menke, E-Mail: henrik.weiss@stadtwerke-winterberg.de und norbert.menke@me.com, Telefon: +49 2981 9287211 (Herr Henrik Weiss) und +49 170 3330520 (Herr Dr.-Ing. Norbert Menke), als Komplementärin und - die KT Energie Ventures GmbH, Lamfert 30, 59955 Winterberg, Kontaktstelle: Herr Dr.-Ing. Norbert Menke, E-Mail: norbert.menke@me.com, Telefon: +49 170 3330520, als weitere Kommanditistin.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other - Freiwillige ex ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Gründung Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, die Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG zu gründen. Zweck der Gesellschaft ist es, zu einer sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung beizutragen, wenn möglich, vorrangig in der Stadt Winterberg. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks umfasst der Gegenstand des Unternehmens die Planung, die Errichtung und den Betrieb von netzgekoppelten Windkraftanlagen, einschließlich der dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen wie Zuwegung und Netzanbindung, sowie die Veräußerung von mit Windenergie erzeugtem Strom in das Netz des örtlichen Stromnetzbetreibers. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltungs GmbH mit Sitz in Winterberg. Sie erbringt keine Kapitaleinlage und ist am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Kommanditisten sind: - die Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Lamfert 30, 59955 Winterberg mit einer Hafteinlage von 500 EUR sowie - die KT Energie Ventures GmbH, Lamfert 30, 59955 Winterberg mit einer Hafteinlage von 500 EUR.
Interne Kennung: Windenergie Winterberg, SWE GmbH & Co. KG
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Winterberg
Postleitzahl: 59955
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts beabsichtigt, als Kommanditistin gemeinsam mit der Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin (Komplementärin) und der KT Energie Ventures GmbH als weiterer Kommanditistin die Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG zu gründen. Der Gesellschaftszweck und der Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG werden vorstehend unter Ziff. 5.1 dargestellt. Der Vertrag zur Gründung der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG wird nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Die Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts hat sich aus den nachstehend unter Ziff. 6 genannten Gründen entschieden, die Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu gründen. Weitere Gesellschafterinnen der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG werden sein: - die Stadtwerke Winterberg Energie Verwaltungs GmbH, Lamfert 30, 59955 Winterberg, Kontaktstelle: Herr Henrik Weiss und Herr Dr.-Ing. Norbert Menke, E-Mail: henrik.weiss@stadtwerke-winterberg.de und norbert.menke@me.com, Telefon: +49 2981 9287211 (Herr Henrik Weiss) und +49 170 3330520 (Herr Dr.-Ing. Norbert Menke), als Komplementärin und - die KT Energie Ventures GmbH, Lamfert 30, 59955 Winterberg, Kontaktstelle: Herr Dr.-Ing. Norbert Menke, E-Mail: norbert.menke@me.com, Telefon: +49 170 3330520, als weitere Kommanditistin.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Gemäß § 135 Abs. 3 S. 2 GWB muss die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Verträge, die nicht die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben
Sonstige Begründung: Die Gründung der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG beinhaltet keine Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch die Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts. Gesellschaftsgründungen durch einen öffentlichen Auftraggeber gemeinsam mit einem privaten Partner sind im Ausgangspunkt nicht vergaberechtlich relevant, da die Schaffung einer Organisation keine Beschaffung von Lieferungen oder Leistungen als Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit des Vergaberechts ist. Darüber hinaus erfolgt die Beteiligung der KT Energie Ventures GmbH an der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG auch nicht entgeltlich im Sinne des § 103 GWB, da es sich bei der (quotalen) Beteiligung der KT Energie Ventures GmbH an den - potenziellen - Gewinnen der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG nicht um einen konkreten entgeltlichen Gegenwert handelt, sondern lediglich um eine künftige Gewinnchance. Im Übrigen findet auch im funktionalen Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG keine (eingekapselte) Beschaffung von Leistungen durch die Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts statt. Insbesondere erbringt die KT Energie Ventures GmbH keine Leistungen für die Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, sondern leistet ausschließlich als Gesellschafterin der Stadtwerke Winterberg Energie GmbH & Co. KG ihren Beitrag zur Verfolgung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Winterberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE253954599
Postanschrift: Lamfert 30
Stadt: Stadt Winterberg
Postleitzahl: 59955
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Henrik Weiss
Telefon: +49 2981 9287211
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 00492514111604
Fax: 00492514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 16e8fe21-95c0-4d9d-9e44-b2b96ff9a947 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 710688-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 227/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/11/2024