1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Weinheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Anschlussunterbringung
Beschreibung: Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Anschlussunterbringung in Systembauweise.
Kennung des Verfahrens: 01f2e208-0e4d-447b-9e2c-85d8acca5451
Interne Kennung: SWEIN_EX-2024-0008
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45211000 Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schleimweg
Stadt: Weinheim
Postleitzahl: 69469
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Eignungskriterien, Nachweise Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen. 2. Nachunternehmer Bewerber haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Liste der Nachunternehmerleistungen ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 3. Eignungsleihe Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). 4. Bewerbergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften entsprechend § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/A eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Eine mehrfache, parallele Teilnahme eines Unternehmens am Vergabeverfahren (insbesondere als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist unzulässig. Dies führt zum Ausschluss aller Teilnahmeanträge, an denen das mehrfach auftretende Unternehmen beteiligt ist. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. 5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 3b EU Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 VOB/A mindestens drei und maximal fünf Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, mehr als fünf beträgt, erfolgt eine Rangbildung der Teilnahmeanträge anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien. In diesem Fall werden nur die fünf bestplatzierten Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Im Falle mehrerer Bewerber auf Rang fünf entscheidet das Los. Die Rangbildung erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärungen der Bewerber zu den Referenzleistungen (Anlage C01). Reicht ein Bewerber mehr als die drei geforderten vergleichbaren Referenzleistungen ein, werden nur die ersten drei vergleichbaren Referenzleistungen gemäß der vom Bewerber selbst vergebenen Nummerierung für die Rangbildung berücksichtigt. Jede der drei zu berücksichtigenden Referenzleistungen wird anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien mit einer Punktzahl bewertet: 1 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben, das für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt wird = 30 Punkte 2 Die Leistungen des Bewerbers in der Referenzleistung umfassen neben der Errichtung des Gebäudes auch die Errichtung der Erschließung und der Außenanlagen = 30 Punkte 3 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers = 30 Punkte Je Referenzleistung können so maximal 90 Punkte erreicht werden. Die Bewertungspunktzahl ergibt sich dann aus dem einfachen Durchschnitt der Punktzahlen aller drei gewerteten Referenzleistungen eines Bewerbers. Es erfolgt ggf. eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen. Die Bewertungspunktzahl ist Grundlage für die Rangbildung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Korruption: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Betrugsbekämpfung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Entrichtung von Steuern: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Anschlussunterbringung
Beschreibung: Die Stadt Weinheim, Obertorstraße 9, 69469 Weinheim (Auftraggeber) beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über die Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Einrichtung für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten in Systembauweise zu erteilen. Es sollen zwei Wohngebäude mit insgesamt 17 Wohnungseinheiten für bis zu 66 Personen errichtet und Ende 2026 bezugsfertig zur Verfügung gestellt werden. Die Planungs- und Bauleistungen umfassen sämtliche Maßnahmen zur Herstellung der Wohngebäude, der Außenanlagen und der Erschließungs- und Infrastrukturmaßnamen. Grundsätzlich sind die auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung noch erforderlichen Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) vollständig zu erbringen. Der Auftragnehmer trägt für Planung und Bau der Gesamtmaßnahme die volle Planungsverantwortung. Der Auftragnehmer kann dabei nach eigenem Ermessen auf die planerischen Grundlagen der Vorplanung und Gutachten aufbauen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45211000 Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schleimweg
Stadt: Weinheim
Postleitzahl: 69469
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 68 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 567856-2024
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Anschlussunterbringung für Geflüchtete.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2021 bis 2023, insgesamt und aus der Errichtung von Gebäuden in Systembauweise (Gebäude aus vorgefertigten Bauteilen oder Modulen) (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Jahresumsatz aus der Errichtung von Gebäuden in Systembauweise (Gebäude aus vorgefertigten Bauteilen oder Modulen) mindestens 10 Mio. EUR im Durchschnitt in den Jahren 2021 bis 2023. 2. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren (Nachweis beizufügen).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 3. Referenzleistungen Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: - Alle Referenzleistungen müssen die Errichtung von Gebäuden in Systembauweise (Gebäude aus vorgefertigten Bauteilen oder Modulen)umfassen. - Alle Referenzleistungen müssen Baukosten (KG 200 bis 400) in Höhe von mindestens 4,0 Mio. EUR netto aufweisen. - Der Ausführungsbeginn (Beginn der Arbeiten auf der Baustelle) aller Referenzleistungen darf frühestens am 01.01.2017 erfolgt sein. - Mindestens eine Referenzleistung muss bereits abgeschlossen sein (Baufertigstellung und Übergabe an den Nutzer). 4. Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Liste der Nachunternehmerleistungen, Anlage C02).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 06/01/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes nach Maßgabe von § 16a EU VOB/A Unterlagen nachfordern. Entsprechend § 16a EU Abs. 3 VOB/A legt der Auftraggeber fest, dass leistungsbezogene Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (Anlage A03) betreffen, nicht nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß Projektvertrag (Teil B02).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Weinheim
Registrierungsnummer: DE 144463966
Postanschrift: Obertorstraße 9
Stadt: Weinheim
Postleitzahl: 69469
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BRETZEL Rechtsanwaltskanzlei
Telefon: +49 511 592991-10
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b2a3b802-b997-475f-af08-432b8694a16e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/11/2024 14:56:59 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 711988-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 227/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/11/2024