5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Produktionssystem inkl. notwendiger Lizenzen gemäß Nr. 2.1.6.2 des Leistungsverzeichnisses (Optionsrecht des Auftraggebers)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Mindestanforderung: Erklärung zur Tariftreue
Beschreibung: Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die tariftreu im Sinne des baden-württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) verhalten, insbesondere das erforderliche Mindestentgelt zahlen. Gemäß § 5 Abs. 1 LTMG haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben. Die Verpflichtungserklärungen sind auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Nachunternehmens oder Verleihunternehmens EUR 10.000,00 (netto) oder mehr beträgt. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die vom Land Baden-Württemberg bereitgestellten Musterverpflichtungser-klärung nach LTMG abzugeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Mindestanforderung: Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014
Beschreibung: Der Bewerber, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unter-nehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014“ vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung: Versicherungsschutz
Beschreibung: Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft im Angebotsschreiben eine Eigenerklärung abgeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung: Mindestumsatz
Beschreibung: Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Gesam-tumsatz von mindestens EUR 350.000,00 (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, also mit Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Full-dome-Projektionssystems, erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über den nötigen Mindestumsatz verfügen. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen erbringen (Formblatt „Erklärung zum Umsatz“).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung: Referenzen Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projektionssystems
Beschreibung: Der Bieter muss über mindestens zwei geeignete Referenzen über die Er-bringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen jeweils zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: - Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projektionssystems für ein Planetarium mit mindestens 18 m Durchmesser und mehr als 200 Sitzplätzen - Das Referenzprojekt muss nach dem 31. Oktober 2021 begonnen und bis spätestens (einschließlich) zum Tag der Veröffentlichung der hiesigen Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen. Es ist zulässig, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft dieselben Referenzen wie im Rahmen der „Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Zeiss-Velvet-System“ und der „Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX“ angibt, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens zwei geeignete Referenzen benennen und bestätigen, dass die Referenzen die ge-stellten Mindestanforderungen erfüllen (Formblatt „Referenzen Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projektionssystems“).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Zeiss-Velvet-System
Beschreibung: Der Bieter muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Anbindung der eigenen Planetariums-IT an das Zeiss-Velvet-System (mind. ein 8-Kanalsystem) in einer Weise, dass die Planetariums-IT das Zeiss-Velvet-System steuert und beliebige Planetariumsinhalte auf die Kuppel projiziert. Die Referenz muss zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: - Die Planetariums-IT des Bieters muss Bild- und Videoinhalte in mind. 5k-Auflösung flüssig über die Projektoren ausgeben können. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen. Es ist zulässig, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft dieselben Referenzen wie im Rahmen der „Referenzen Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projektionssystems“ und der „Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX“ angibt, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens eine geeignete Referenz benennen und bestätigen, dass die Referenz die gestellten Mindestanforderungen erfüllt (Formblatt „Referenz Anbindung an Zeiss-Velvet-System“).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX
Beschreibung: Der Bieter muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Anbindung der eigenen Planetariums-IT an den Sternprojektor Zeiss Universa-rium Modell IX in einer Weise, dass die Planetariums-IT den Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX steuert sowie die aktuelle Position des Stern-projektors abfragt. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen. Es ist zulässig, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft dieselben Referenzen wie im Rahmen der „Referenzen Lieferung und Installation der Soft- und Hardware zum Betrieb eines digitalen Fulldome-Projektionssystems“ und der „Mindestanforderung: Referenz Anbindung an Zeiss-Velvet-Sys-tem“ angibt, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens eine geeignete Referenz benennen und bestätigen, dass die Referenz die gestellten Mindestanforderungen erfüllt (Formblatt „Referenz Anbindung an Sternprojektor Zeiss Universarium Modell IX“).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung: Erfahrung Projektleitung
Beschreibung: Der Bieter muss einen entscheidungsbefugten Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter für die gesamte Projektlaufzeit benennen. Der Projektleiter muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung bei Rollouts und über mindestens 2 Jahre Erfahrung als Projektleiter bei Rollouts verfügen. Der stellvertretende Projektleiter muss über mindestens 3 Jahre Erfahrung bei Rollouts und über mindestens 1 Jahr Erfahrung als stellvertretender Projektleiter bei Rollouts verfügen. Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit einer Eigenerklärung einen Projektleiter und einen stellvertretenden Projektleiter benennen und Angaben zu deren Berufserfahrung machen (Formblatt „Erfahrung Projektleitung“).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung: Qualitätsmanagementsystem
Beschreibung: Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, das den inhaltlichen Anforderungen der DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) genügt. Als Nachweis muss der Bieter im Angebotsschreiben eine Eigenerklärung abgeben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderung: Umweltmanagementsystem
Beschreibung: Der Bieter muss über ein Umweltmanagementsystem verfügen, das den inhaltlichen Anforderungen der DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) genügt. Als Nachweis muss der Bieter im Angebotsschreiben eine Eigenerklärung abgeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Unteraufträge; Eignungsleihe
Beschreibung: Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er diese Teile des Auftrags bei Angebotsabgabe benennen. Da der Auftraggeber berechtigt ist, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, de-ren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, dass sie die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen und nachweisen, dass ihnen die erfor-derlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV), wird empfohlen, entsprechende Angaben ebenfalls bereits bei Angebotsabgabe zu machen. Nicht bereits bei Angebotsabgabe benannte Unterauftragnehmer hat der Auftragnehmer (soweit sein Angebot in die engere Wahl kommt) auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zu benennen. Für die vom Bieter in Bezug auf die Unterauftragserteilung geforderten Angaben stellt der Auftraggeber die Formblätter - „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ und - „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung, welche von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen sind. Der Auftragnehmer darf Auftragsleistungen im Wege von Unteraufträgen an Nachunternehmer nur vergeben, wenn diese fachkundig und leistungsfähig – also geeignet – sind sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind, die gewerbe-rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und nach den gesetzlichen Bestimmun-gen befugt sind und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die auszufüh-rende Leistungen erbringen zu dürfen. Der Bieter hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm über-tragenen Unterauftragsleistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftrag-geber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Beabsichtigt der Auftragnehmer andere als mit seinem Angebot bereits genannten Unterauftragnehmer zu beauftragen, so hat er hierfür das schriftliche Einverständnis Zustimmung des AG einzuholen. Der Auftraggeber wird sein Ein-verständnis nur erteilen, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen für die Durchführung der Unterauftragsleistung erfüllt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet evtl. vereinbarte Abschlags- oder Vorauszahlungen in dem Umfang an den Unterauftragnehmer weiterzugeben, in dem dieser Leistungen erbringt. Sofern der Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), muss mit dem Angebot das eignungsverleihende Unternehmen benennen und durch Verpflichtungserklärung des eig-nungsverleihenden Unternehmens nachweisen, dass dem Bieter die erforderli-chen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen. In Bezug auf das eignungsverleihende Unternehmen dürfen keine Ausschluss-gründe (§§ 123 oder 124 GWB) vorliegen. Außerdem muss das eignungsverleihende Unternehmen die an die Bieter zu stellenden Eignungsanforderungen erfüllen, wegen derer sich der Bieter des eignungsverleihenden Unternehmens bedient. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen dem Auftragge-ber entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam (§ 47 Abs. 3 VgV). Für die vom Bieter in Bezug auf die Eignungsleihe geforderten Angaben stellt der Auftraggeber die Formblätter - „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ und - „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung, welche von den Bietern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen sind.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Mindestanforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie etwaiger Nachunternehmer eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ein- schließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber fordert Unterlagen unter der Beachtung der Voraussetzungen des § 56 VgV nach seinem Ermessen nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/12/2024 11:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
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