Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten - Los 2

704061-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten - Los 2
OJ S 225/2024 19/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über die Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten - Los 2
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten.
Kennung des Verfahrensed53c740-8ad5-4f3a-b67d-44f85a886810
Interne Kennung684-004360-00-101-79520
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKavalleriestraße 22  
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40213
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPNYH5DG7U 1. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04c abzugeben. 3. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten - Los 2
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über die Lieferung von ESG-bezogenen Gebäudeeffizienzdaten (Los 1) bzw. über die Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten (Los 2) innerhalb des Landesgebiets von Nordrhein-Westfalen. Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2. Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit einem Unternehmen geschlossen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen im Los 1 auf 78.000 Datensätze als Bestandsabfrage sowie im Los 2 auf 64.000 Datensätze als Bestandsabfrage und 1.800 Datensätze als Frontend-Abfrage. Es gelten die folgenden Mindestabnahmeverpflichtungen der NRW.BANK: Los 1: - Datensätze als Bestandsabfrage: 49.000 Los 2: - Datensätze als Bestandsabfrage: 33.000 Es werden folgende verbindliche Höchstabnahmegrenzen festgelegt, jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten: Los 1: - Datensätze als Bestandsabfrage: 111.000 - Weitere Datenabfrage: 15.000 Los 2: - Datensätze als Bestandsabfrage: 95.000 - Weitere Datenabfrage: 15.000 - Frontend-Abfrage: 3.000 Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich einmalig um ein weites Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Interne Kennung: 684-004360-00-101-79520
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird (Höchstlaufzeit).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftrag-nehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant - h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz j) Anlage 09: Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung k) Anlage 10: Verpflichtungserklärung Insidervorschriften l) Anlage 11: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz m) Anlage 12: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG n) Anlage 13: Mindestanforderungen an die Informations- und IKT-Sicherheit o) Anlage 14: DORA-Anlage für Neuverträge p) Anlage 15: Konzept Datenherkunft und -aufbereitung (= Vordruck 09) q) Anlage 16: Referenzdatenliste (= Vordruck 10) r) Anlage 17: Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen - EVB-IT Dienstleistungs-AGB - (für IT-Dienstleistungen der Auftragnehmerin) s) Anlage 18: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) t) Anlage 19: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
BeschreibungSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
BeschreibungBieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils abgeschlossen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 250.000 Euro betragen haben.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungErforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.11.2021 bis zum 14.11.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind mindestens zwei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: - Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten - in einem Volumen von mindestens 10.000 gelieferten Datensätzen - im Zeitraum vom 15.11.2021 bis zum 14.11.2024 Darüber hinaus muss mindestens eine Referenz die Erfüllung der folgenden weiteren Mindestbedingung nachweisen (soweit nichtzutreffend, bitte dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz vermerken): - Zurverfügungstellung der Datensätze in Form eines webbasierten Frontend-Abrufes
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Bruttopreis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Datenherkunft und -aufbereitung
Beschreibung: Für das Konzept zur Datenherkunft und -aufbereitung ist der Vordruck 09: Konzept Datenherkunft und -aufbereitung zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 09: Konzept Datenherkunft und -aufbereitung darf maximal 5 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Deckblätter zählen hierbei nicht mit. Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 5 Seiten bewertet. In dem Konzept werden auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der nachfolgenden Konkretisierungen erwartet: Los 2: Das Konzept legt die Herkunft und die Aufbereitung der im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung zu stellenden ESG-bezogenen Klimarisikodaten dar. Dabei kommt es der NRW.BANK insbesondere darauf an, dass die originäre Datenquelle erläutert und belastbar und die aufbereiteten ESG-bezogenen Klimarisikodaten möglichst genau, vollständig und aktuell sind.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzdatenlieferung
Beschreibung: Für die Referenzdatenlieferung ist der Vordruck 10: Referenzdatenliste zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 10: Referenzdatenliste ist in den hierfür vorgesehenen Feldern zu befüllen; einzutragen sind jeweils 50 Referenzdatensätze. In der Referenzdatenliste werden unter Berücksichtigung der nachfolgenden Konkretisierungen folgende Angaben erwartet: Los 2: Der Bieter stellt für sämtliche der in der Referenzdatenliste von der Auftraggeberin vorgegebene postalischen Objektadresse ESG-bezogene Klimarisikodaten zur Verfügung. Die Datenqualität wird bewertet. Es kommt der NRW.BANK auf möglichst genaue, vollständige und aktuelle Daten an.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2024 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBaker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
Telefon: 0211 917410
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 77b6183d-d9e6-43a7-abbb-4fe83a267d7c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 16:25:55 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 704061-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 225/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/11/2024

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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
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Recklinghausen
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Reichshof
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Rhede
Rheinbach
Rheinberg
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Rösrath
Ruppichteroth
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Saerbeck
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Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
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Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
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Wachtendonk
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Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
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Wermelskirchen
Werne
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