5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 74214 Schöntal
Stadt: Schöntal
Postleitzahl: 74214
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung über die Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. b) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. c) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124GWB genannten Ausschlussgründe entsprechend bei dem Bewerber nicht vorliegen. d) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird sowie seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt und im Auftragsfall erfüllen wird. e) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält, f) Erklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. g) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber. h) Nachweis der Meldung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG. i) Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden und 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Sachschäden. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse der Bewerber durch Abrufen eines aktuellen Handelsregisterauszugs zu prüfen. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte (Eignungsleihe), hat er sämtliche vorstehend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben und nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (Kapazitäten des vorgesehenen Unternehmens) tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung zu fordern. Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: • Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, • Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie • Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu handeln.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzufordern. Auf Verlangen des Auftraggebers sind Jahresabschlüsse oder Bilanzen des Bewerbers jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte (Eignungsleihe), hat er sämtliche vorstehend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben und nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (Kapazitäten des vorgesehenen Unternehmens) tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung zu fordern. Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: • Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, • Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie • Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu handeln.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Fachkunde
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angabe von mind. 2 Referenzen für vergleichbare Projekte. Vergleichbar sind Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung nach Aufgabenstellung, also Art, Größe und Umfang vergleichbar sind. Folgende Anforderungen müssen durch jede Referenz erfüllt werden: • Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes, mit welchem Bandbreiten von mind. 1 Gbit/s gewährleistet werden. Folgende Anforderungen müssen durch die Referenzen insgesamt erfüllt werden: • Erschließung von mind. 1.500 Gebäuden. Die Referenzen müssen aktuell sein, d.h. das Gigabit-Netz bzw. wesentliche Teile des Netzes (mindestens 80 % des Gesamtnetzes) muss nach dem 30.10.2019 in Betrieb genommen worden sein und die damit verbundene Möglichkeit für Kunden bestehen, das Produktangebot (Telefonie und Breitbandinternet) nutzen zu können. Referenzen, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen (z.B. bei denen die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes vor dem vorgenannten Zeitpunkt erfolgt ist), werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet. b) Erklärung über die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) einschließlich indikativer Angabe von Vorleistungspreisen entsprechend den Vorgaben und dem Erklärungsvordruck der Bewilligungsbehörde. Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang, Kollokationen) möglich sein müssen Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte (Eignungsleihe), hat er sämtliche vorstehend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben und nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (Kapazitäten des vorgesehenen Unternehmens) tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung zu fordern. Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: • Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, • Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie • Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu handeln.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe des Zuschusses
Beschreibung: siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Endnutzerpreise
Beschreibung: siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Beschreibung: siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2, 3 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe durch die Bewilligungsbehörden des Bundes, sowie eines antragsgemäßen Kofinanzierungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde des Landes Baden-Württemberg.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bislang erklärte sich die für die Überprüfung öffentlicher Aufträge zuständige Vergabekammer bei Konzessionsvergaben zum Netzbetrieb von NGA-Netzen für nicht zuständig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass dies weiter der Fall ist und daher ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer nicht statthaft und auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe nicht einschlägig sind. Die Frage der Zuständigkeit der Vergabekammer obliegt jedoch allein der Prüfung der Vergabekammer selbst und kann daher vom Auftraggeber nicht verbindlich eingeschätzt werden. Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Schöntal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Schöntal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Schöntal
Organisation, die Angebote bearbeitet: Gemeinde Schöntal
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