Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Erweiterter Planungsaufwand aufgrund von geänderten Brandschutzvorgaben und Steigerung der anrechenbaren Kosten

696555-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Erweiterter Planungsaufwand aufgrund von geänderten Brandschutzvorgaben und Steigerung der anrechenbaren Kosten
OJ S 223/2024 15/11/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErweiterter Planungsaufwand aufgrund von geänderten Brandschutzvorgaben und Steigerung der anrechenbaren Kosten
BeschreibungDie Publikation, VdS 0825 : 2023-03 [01], gibt Hinweise zur Schadensverhütung insbesondere aus Sicht der Sachversicherung. Brände in Betriebshöfen für Linienbusse haben Versicherer und Verkehrsunternehmen veranlasst, gemeinsam die vorliegende Publikation zum Brandschutz in Betriebshöfen zu erstellen. In dieser Publikation wird beschrieben, welche Komponenten hierfür neu berücksichtigt werden müssen und welches Brandrisiko von ihnen ausgeht. Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebshöfe sowie für Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Betriebshöfen. Die vorliegende Publikation wurde im März 2023 veröffentlicht, also nach Beauftragung der Generalplanungsleistung für den Betriebshof Bergheimer Straße (Zuschlagschreiben vom 04.04.2022). Resultierend aus den Hinweisen der vorliegenden Publikation haben sich die Anforderungen an die Planung des Brandschutzes für den Neubau Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg, verändert.
Kennung des Verfahrens36f74a51-7500-4672-81e0-da6fc717b995
Vorherige Bekanntmachung: 391808-2024
Interne Kennung027-22-E10_NA2
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Planung und Gestaltung eines gemeinsamen Straßenbahn- und Busbetriebshöfen erfordert eine enge technische Abstimmung der verschiedenen Gewerken untereinander. Die Anforderungen an die notwendigen Funktionen für Straßenbahnen (schienengebunden, Fahrleitung etc.) unterscheiden sich deutlich von denen eines Busses (gummibereift, Batterie oder H2 etc.). Hinzu kommen Funktionen wie Werkstatt-, Sozial-, Lager- und Büroflächen planerisch hinzu, welche alle unterschiedliche Anforderungen besitzen. Weiterhin erfolgen die Planungsleistungen auf einer beengten zur Verfügung stehenden Fläche und unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude auf dem Gelände. Zudem ist der fortlaufende Betrieb während des laufenden Umbaus zu gewährleistet. Der Abstimmungsbedarf wird daher als sehr intensiv und komplex eingeschätzt. Daher muss eine enge Verzahnung der einzelnen Planungsleistungen erfolgen, um den Erfolg des Vorhabens unter dem vorgegebenen Zeitrahmen zu garantieren. Ohne die gemeinsame und kooperative Zusammenarbeit der planenden Büros sehen wir einen erheblich erhöhten Kosten- und Zeitmehraufwand.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - § 132, Absatz 2 Nr. 2 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Erweiterter Planungsaufwand aufgrund von geänderten Brandschutzvorgaben und Steigerung der anrechenbaren Kosten
Beschreibung: Die Publikation, VdS 0825 : 2023-03 [01], gibt Hinweise zur Schadensverhütung insbesondere aus Sicht der Sachversicherung. Brände in Betriebshöfen für Linienbusse haben Versicherer und Verkehrsunternehmen veranlasst, gemeinsam die vorliegende Publikation zum Brandschutz in Betriebshöfen zu erstellen. In dieser Publikation wird beschrieben, welche Komponenten hierfür neu berücksichtigt werden müssen und welches Brandrisiko von ihnen ausgeht. Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebshöfe sowie für Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Betriebshöfen. Die vorliegende Publikation wurde im März 2023 veröffentlicht, also nach Beauftragung der Generalplanungsleistung für den Betriebshof Bergheimer Straße (Zuschlagschreiben vom 04.04.2022). Resultierend aus den Hinweisen der vorliegenden Publikation haben sich die Anforderungen an die Planung des Brandschutzes für den Neubau Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg, verändert.
Interne Kennung: Nachtrag 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 391808-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge3 656 362,18 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Der Auftraggeber beabsichtigt den bisherigen Auftragnehmer mit der Planung unten genannter Leistung zu beauftragen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt nicht in Frage. Hierzu sind die Gründe unten aufgeführt. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132 GWB, Absatz 5 nach. Die vorliegende Publikation, VdS 0825 : 2023-03 [01], gibt Hinweise zur Schadensverhütung insbesondere aus Sicht der Sachversicherung. Brände in Betriebshöfen für Linienbusse haben Versicherer und Verkehrsunternehmen veranlasst, gemeinsam die vorliegende Publikation zum Brandschutz in Betriebshöfen zu erstellen. In dieser Publikation wird beschrieben, welche Komponenten hierfür neu berücksichtigt werden müssen und welches Brandrisiko von ihnen ausgeht. Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebshöfe sowie für Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Betriebshöfen. Die vorliegende Publikation wurde im März 2023 veröffentlicht, also nach Beauftragung der Generalplanungsleistung für den Betriebshof Bergheimer Straße (Zuschlagsschreiben vom 04.04.2022). Resultierend aus den Hinweisen der vorliegenden Publikation haben sich die Anforderungen an die Planung des Brandschutzes für den Neubau Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg, verändert. Durch die typischerweise eng abgestellten Busse in einem Betriebshof ist bei einem Brandausbruch mit einem Totalausfall aller Fahrzeuge einschließlich der Halle zu rechnen. So war es für den Neubau des Betriebshofes in Heidelberg planerisch und im Vergabeverfahren zunächst vorgesehen. Durch die Anordnung von mehreren Brandabschnitten, die idealerweise klein gehalten werden, kann das Schadensmaß im Brandfall wirkungsvoll begrenzt werden. Aus diesem Grund hat man sich auf die Ausbildung von möglichst kleinen Brandabschnitten verständigt, um dem entgegenzuwirken und um die benachbarte Abstellung der Straßenbahnen zu schützen. Ebenso wurde festgelegt, dass die Einrichtung von feuerbeständigen Wänden oder Brandwänden zu erfolgen hat, um den Feuerüberschlag auf die benachbarten Busse zu verhindern. Zudem wird in der VdS 0825 : 2023-03 [01] und in der VDV-Schrift 825, 02/2023, gefordert, einen Bus mit einer potenziell beschädigten Lithium-Ionen-Batterie so abzustellen, dass im Falle eines zeitlich verzögert ausbrechenden Fahrzeugbrandes ein Übergreifen auf benachbarte Objekte behindert wird. Die Gestaltung dieser Havariefläche ist in der VDV-Schrift 825 geregelt. Eine solche Fläche konnte unter zugrunde legen alle Planungsparameter nicht auf der zur Verfügung stehenden Grundfläche untergebracht werden. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich neue Planungsparameter, welche dazu geführt haben, dass nicht alle vorgegebenen Planungsprämissen auf der zur Verfügung stehenden Grundfläche untergebracht werden können. Daraus resultierend, wurde eine Planung eines mehrgeschossigen Betriebshofes in der Bergheimer Straße, Heidelberg, entwickelt, um alle einzuhaltenden Randbedingungen berücksichtigen zu können. Aus dieser Weiterentwicklung der Planung ergeben sich neue Rahmenbedingungen an alle Fachdisziplinen, welche in der Generalplanungsleistung bearbeitet werden. Hierdurch ergeben sich höhere anrechenbare Kosten, als dies zum Zeitpunkt der Beauftragung der GP-Leistungen bekannt gewesen war. Darüberhinausgehende Leistungen, welche nicht auf den Brandschutz zurückzuführen sind, sind wie folgt zu begründen: • Aufgrund der Energie- und Materialkrise im Bausektor sowie die hohe Inflation führten zu einer deutlichen Preissteigerung (circa 30 Prozent), welche sich auf die anrechenbaren Kosten auswirkt und unmittelbar mit dem Honorar in Verbindung steht. • Die zusätzlichen Dienstleistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Generalplanungsauftrag und haben zum Ziel eine einheitlich und gesamthaft abgestimmte Planung zu erreichen, um so die wirtschaftlichste Umsetzung zu realisieren. Zudem wird die vorgegebene Zeitschiene eingehalten. • Eine Vergabeverfahren für diese Leistungen hätte zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von mind. 6 Monaten geführt, in welcher der bestehende Generalplanungsauftrag nicht oder nur zum Teil fortgeführt hätte werden können. Daraus hätten sich Stillstandszeiten und -kosten sowie eine Wiederaufnahme der Planungsleistungen von zusätzlich mind. 6 Wochen nach Beauftragung der zusätzlichen Leistungen ergeben. Zudem hätte die Planung nicht wie zeitlich vorgegeben abgeschlossen werden können. • Die zusätzlichen Dienstleistungen entstanden teilweise aus der Bearbeitung der Vorentwurfsplanung, da hier u.a. auch Gespräche mit Behörden und sachkundigen Personen geführt werden, welche Anforderungen deklarieren, die bisher nicht Gegenstand der Planungen waren, jedoch genehmigungsrelevant sind. • Zusätzlich hätte ein erhebliche Koordinierungsaufwand stattfinden müssen, um die einzelnen Gewerke untereinander abzustimmen, um die jeweilige Planung zu finalisieren („Planung aus einer Hand“). • Ebenso hätte sich das Ausfindig machen und Durchsetzen von Gewährleistungsansprüche eines Defektes bei den geplanten komplexen technischen Anlagen maßgeblich erschwert, da die technischen Anlagen stark miteinander verzahnt sind.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Angebot
Kennung des AngebotsNachtrag 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert der Ausschreibung3 656 362,18 EUR
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsNachtrag 2
Datum der Auswahl des Gewinners30/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses19/07/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27  
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653111
Internetadresse: https://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE114526957
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 447 083-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 82f80fb7-127e-42f0-9254-bd6522179bc9 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 696555-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 223/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/11/2024

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Böbingen an der Rems
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Böhmenkirch
Bollschweil
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Dettingen unter Teck
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Engen
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Eutingen im Gäu
Fellbach
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Grabenstetten
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Griesingen
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Gruibingen
Grünkraut
Gschwend
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Gundelsheim
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Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
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Kappelrodeck
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Lenzkirch
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Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
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Muggensturm
Mühlacker
Mühlhausen
Mühlhausen-Ehingen
Mühlheim an der Donau
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Müllheim
Mundelsheim
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Mutlangen
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neckarwestheim
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Orsingen
Osterburken
Ostfildern
Östringen
Ötigheim
Ötisheim
Ottersweier
Owen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
Radolfzell am Bodensee
Rainau
Rangendingen
Rastatt
Ratshausen
Rauenberg
Ravensburg
Rechberghausen
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
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