2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Angebote von Versicherern über Versicherungsmakler sind zum Wettbewerb zugelassen. Folgende Voraussetzungen sind von Versicherungsmaklern zu erfüllen: a) Nachweis, dass der Makler vom Versicherer bzw. bei einem Konsortium vom führenden Versicherer eine Inkassovollmacht zum Erhalt der Prämien erhalten wird; Nachweis durch Eigenerklärung. b) Nachweis, dass der Makler über Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von mind. 2,5 Mio. € verfügt; Nachweis durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung. c) Nachweis einer Vollmacht, dass der Makler vom Versicherer (Bieter) zur Abgabe eines Angebotes berechtigt ist; Nachweis durch Vollmacht. d) Nachweis, dass die Schadenabwicklung des hier ausgeschriebenen Versicherungsschutzes mit den Versicherern im Interesse der Versicherungsnehmerin begleitet wird und dass der Makler die Versicherungsnehmerin in Versicherungsfragen zu dem hier ausgeschriebenen Vertrag berät; Nachweis durch Eigenerklärung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Korruption: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Betrugsbekämpfung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Konkurs: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Zahlungsunfähigkeit: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.
Entrichtung von Steuern: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe, die in § 123 Absatz 1 - 4 und § 124 Absatz 1 und 2 GWB aufgeführt werden, gegeben sind.