Deutschland – Anorganische und organische Grundchemikalien – RV Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien 2025-2028

693794-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Anorganische und organische Grundchemikalien – RV Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien 2025-2028
OJ S 222/2024 14/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungChemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) AöR
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungChemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe(CVUA-OWL) AöR
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungChemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) AöR
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungChemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA-Westfalen) AöR
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen
E-Mailinfo@lia.nrw.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMaterialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen
E-Mailinfo@mpanrw.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungPolizeipräsidium Bonn
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRV Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien 2025-2028
BeschreibungKauf und Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien für den Zeitraum 2025-2028 für das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - und 8 weitere Behörden/AöR als Öffentliche Auftraggeber.
Kennung des Verfahrens063173ce-53c3-42b0-8d46-112a6021e945
Vorherige Bekanntmachung: 408995-2020
Interne Kennung15;RV Chemikalien u LabVerbrMat 2025-2028;EU
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRecklinghausen
Postleitzahl45659
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenZum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y11HX4DDF Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann25
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können25
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los C1a: Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Lösungsmittel) des Herstellers Merck, inkl. der von Merck übernommenen Teile der früheren Firma Sigma-Aldrich
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Los C1b: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Merck inkl. der von Merck übernommenen Teile der früheren Firma Sigma-Aldrich
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Los C2a: Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Lösungsmittel) von Fa. Honeywell inkl. der übernommenen Marken Fluka, Riedel-de-Haen und der Teile von Fa. Sigma-Aldrich
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Los C2b: Standards (v.a. Lösungen) von Fa. Honeywell inkl. der übernommenen Marken Fluka, Riedel-de-Haen und der Teile von Fa. Sigma-Aldrich
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Los C3: Standards (Spezialchemikalien und Lösungen) des Herstellers LGC (auch Dr. Ehrenstorfer) [Katalog-Produkte, keine Spezialmischungen nach Kundenwunsch!]
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Los C4: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Neochema
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: Los C5a: Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Lösungsmittel) des Herstellers Kraft
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: Los C5b: Standards (v.a. Lösungen) des Herstellers Kraft
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: Los C6: Lösungsmittel Pestinorm® des Herstellers VWR
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel: Los C7: Reagenziensätze des Herstellers Macherey und Nagel für Photometer-Anwendungen NONOCOLOR und VISOCOLOR
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel: Los C8: Reagenziensätze des Herstellers HACH/Lange für Photometer-Anwendungen
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
Titel: Los V1: Allgemeines Laborverbrauchsmaterial - gemäß Artikelliste in 4 Gruppen
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
Titel: Los V2a: Chromatographie-Verbrauchsmaterial (Flaschen, Einsätze, Verschlüsse, Bördelwerkzeuge), Produkte und Qualitäten gemäß Katalog von Macherey und Nagel
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
Titel: Los V2b: Chromatographie-Verbrauchsmaterial (Flaschen, Einsätze, Verschlüsse, Bördelwerkzeuge), Produkte und Qualitäten gemäß Katalog von CS-Chromatographie Service
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
Titel: Los V2c: Chromatographie-Verbrauchsmaterial (Flaschen, Einsätze, Verschlüsse, Bördelwerkzeuge), Produkte und Qualitäten gemäß Katalog von Agilent Technologies
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
Titel: Los V3: Pipettier-Produkte des Herstellers Eppendorf: Manuelles Pipettieren & Dispensieren, Pipettenspitzen, Zubehör, IVD Produkte (z. B. Einkanal-Pipetten, Pipettenspitzen, Combitips)
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0017
Titel: Los V4: Liquid Handling-Produkte des Herstellers Brand: Flaschenaufsatzdispenser, Flaschenaufsatzbürette, Mikroliterpipette, Pipettenspitzen/Filterspitzen, Direktverdrängerpipetten, Mehrfachdipenser, PD Tips
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0018
Titel: Los V5: Filtermaterialien des Herstellers Whatman (filters, membranes and devices, alle Kategorien außer Whatman lab hardware): z.B. Filterpapiere, Membranfilter, in versch. Größen und Qualitäten
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0019
Titel: Los V6: LabFiltration&Purification-Produkte des Herst. Sartorius: Produkte der Bereiche Syringe Filters+Membranes (z.B. Filter-Papiere, Membran-/Spritzenvorsatzfilter in verschi. Größen+Qualitäten)
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0020
Titel: Los V7: Chromatographie-Produkte des Herstellers Macherey und Nagel aus den Bereichen Festphasenextraktion, HPLC/UHPLC, Probenfiltration (z. B. Filter, Kartuschen, Säulen)
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0021
Titel: Los V8: Labor-Produkte des Herstellers Sarstedt Reagenz- und Zentrifugenröhren, Mikroschraubröhren & Reagenzgefäße, PCR & Molekularbiologie (z. B. Kunststoffautosamplergefäße)
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0022
Titel: Los V9: Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Greiner, verschiedene Größen, z.B. Röhrchen
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0023
Titel: Los V10: Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers WTW, Xylem
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0024
Titel: Los V11: Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers HACH/Lange
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0025
Titel: Los V12: Lichrolut Produkte des Herstellers Merck Millipore (z.B. Säulen oder Sorbentien)
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein. Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028. Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose). Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind. Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend. Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden. Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden. Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig. Online-Shop: Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden. Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln. Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Interne Kennung: 25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24310000 Anorganische Grundchemikalien, 24315000 Diverse anorganische Chemikalien, 24320000 Organische Grundchemikalien, 33696500 Laborreagenzien, 38437000 Laborpipetten und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich: 1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe -AöR: Albrecht-Thaer-Straße 19, 48147 Münster / 2) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe -AöR: Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold / 3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR: a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld; b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld; c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld / 4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR: a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm / 5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen: Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf / 6) Landeszentrum Gesundheit NRW: Joseph-König-Str. 35, 48147 Münster / 7) Materialprüfungsamt NRW: a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund; b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte / 8) Polizeipräsidium Bonn: Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn / 9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg; c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen; d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef; e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen; f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum; g) Samberg 65, 48629 Metelen; h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn; i) Gartenstraße 27, 45699 Herten; j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt; k) Büntestraße 1, 32427 Minden; l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss; m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen; n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster; o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss); p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler; q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2. Quartal 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 408995-2020
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungNachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"!
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibunga) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibunga) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft / b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! / c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU) (Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) / d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile. Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibunga) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungGrundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 99e92531-512c-4fc2-a5fe-2410a6972778
Postanschrift: Leibnizstraße 10  
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361 305-0
Fax: +49 2361 305-59855
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) AöR
Registrierungsnummer: 427d60a6-5982-4579-920a-ab96334e4923
Postanschrift: Deutscher Ring 100  
Stadt: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Land, Gliederung (NUTS): Krefeld, Kreisfreie Stadt (DEA14)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 21 51-8 49-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe(CVUA-OWL) AöR
Registrierungsnummer: dd875c41-cf04-4150-bced-10422bbd7f2b
Postanschrift: Westerfeldstraße 1  
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32758
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 5231-911-9
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) AöR
Registrierungsnummer: d1474fa0-f3c4-4a9d-b259-1752d7ac4ab6
Postanschrift: Joseph-König-Straße 40  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 0251 9821 - 0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA-Westfalen) AöR
Registrierungsnummer: 311ff8c9-411f-402e-96a4-93bc6b8100d0
Postanschrift: Westhoffstraße 17  
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44791
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 234 - 95 71 94 0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: 64ed039f-4198-4020-a88b-e9dd044af0e0
Postanschrift: Gurlittstraße 55  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40223
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: info@lia.nrw.de
Telefon: +49 211 3101-1000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: 4e160fa7-4a4b-4427-ad83-f9ad8fd2ae8a
Postanschrift: Gesundheitscampus 10  
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 234 91535-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: 2338636a-5138-42de-8b74-0d02e6d77268
Postanschrift: Marsbruchstraße 186  
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44287
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
E-Mail: info@mpanrw.de
Telefon: +49 2 31 - 45 02-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
Registrierungsnummer: bda98542-39da-4465-b17a-78b7f171eb89
Postanschrift: Königswinterer Straße 500  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 15-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: f291eefd-48a4-4945-8302-abae34014a2e
Postanschrift: Leibnizstraße 10  
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361 305-0
Fax: +49 2361 305-59855
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 471ac632-6115-4c70-8f19-25f73a784b66
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0017271d-07b9-407a-a2d2-5ebaf79110d6
Postanschrift: Leibnizstraße 10  
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361 305-0
Fax: +49 2361 305-59855
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f1e356bf-7e30-4333-86af-49cdd22ef9c5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/11/2024 20:46:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 693794-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 222/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/11/2024

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