2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Neben dem Zweckverband go.Rheinland sind der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren. 2. Die vorgenannten Auftraggeber haben den Zweckverband go.Rheinland mit der operativen Durchführung dieses Vergabeverfahrens beauftragt. 3. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die 1. Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die 2. Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen. 4. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeantragsformulars und ggf. Ergänzender Unterlagen einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist im eVergabeportal kostenlos verfügbar. 5. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im PDF-Format im Vergabeportal hochzuladen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Abs. (3) der VO (EG) Nr. 1370/2007) in Verbindung mit §§ 131 Abs. (1), 119 Abs. (5) GWB, § 17 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Betrugsbekämpfung: Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag (TB, Anlage 1) eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vor. Im Falle der Teilnahme in Form einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber, der sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, kann auch Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weist er nach, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder er die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag (TB, Anlage 1) eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vor. Im Falle der Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber, der sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, kann auch Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weist er nach, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder er die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag (TB, Anlage 1) eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vor. Im Falle der Teilnahme in Form einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber, der sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, kann auch Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weist er nach, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder er die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
Korruption: Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag (TB, Anlage 1) eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vor. Im Falle der Teilnahme in Form einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber, der sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, kann auch Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weist er nach, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder er die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag (TB, Anlage 1) eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vor. Im Falle der Teilnahme in Form einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber, der sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, kann auch Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weist er nach, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder er die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag (TB, Anlage 1) eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vor. Im Falle der Teilnahme in Form einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber, der sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, kann auch Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weist er nach, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder er die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag (TB, Anlage 1) eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vor. Im Falle der Teilnahme in Form einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber, der sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, kann auch Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weist er nach, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder er die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bieter haben auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.