1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Service GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sektoraler Identity Provider - Weiterentwicklung
Beschreibung: Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: "RISE") am 29. Juli 2021 einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr zuvor bereits überlassenen Identity Access Management System für die elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA-IAM") zu einem einheitlichen und anwendungsübergreifenden Standard-IAM (nachfolgend: "bitIAM") geschlossen. Dieser EVB-IT Systemvertrag ist am 27. Oktober 2023 durch den Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung eines Gesamtsystems "Sektoraler Identity Provider" (nachfolgend: "sIDP") ersetzt worden (nachfolgend: "sIDP-Vertrag"), weil das Produkt bitIAM aufgrund geänderter Regulatorik der gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt werden und als Produkt sIDP dann zur Zulassung durch die gematik gebracht werden muss. Die gematik hat vor dem Hintergrund geänderter Anforderungen an die ePA durch das DigiG, insb. der Umstellung von einer Einwilligungs (sog. "Opt-in")- auf eine Widerspruchslösung (sog. "Opt-out") bei der Nutzung der ePA, die von den gesetzlichen Krankenkassen bis spätestens 15.01.2025 eingerichtet worden sein muss (§ 342 Abs. 1 S. 2 SGB V) die Spezifikationen der ePA angepasst und die ePA-Ausbaustufe "ePA 3.0 - ePA für Alle" spezifiziert. In diesem Zusammenhang hat sie am 28. März 2024 das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 veröffentlicht. Durch die Einführung der "ePA für alle" musste die gematik auch die Spezifikationen für den sIDP einem Update unterziehen und hat in Kombination mit der Ausbaustufe "ePA 3.0" bzw. "ePA4all" am 22. Juli 2024 den neuen Produkttypsteckbrief "gemProdT_IDP-Sek_PTV_2.2.0-1_V1.0.0" (nachfolgend: "Produkttypsteckbrief") veröffentlicht. Der konkrete Bedarf für die vorliegende Auftragsänderung ergibt sich aus der gesetzlichen/regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Kassen als Anbieter, das Produkt sIDP im Rahmen des durch die gematik definierten Produkttypsteckbrief zu betreiben. Konkret ermöglicht der Produkttypsteckbrief den rechtmäßigen Betrieb in Kombination mit der nächsten ePA Ausbaustufe "ePA 3.0“ bzw "ePA4all". Durch diese Auftragsänderung werden Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems vereinbart, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Aus der regulatorisch geforderten Weiterentwicklung des sIDP ergibt sich überdies die Notwendigkeit, auch die regulatorisch nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar vorgegebenen Teile des Produkts sIDP dazu passend weiterzuentwickeln gemäß Anforderungen von BITMARCK und der Kassen, z. B. Anpassungen im Bereich der sicheren Identifizierungen der Versicherten.
Kennung des Verfahrens: 2e97f606-2dea-46bd-80de-d5a7a453aef2
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sektoraler Identity Provider - Weiterentwicklung
Beschreibung: Die BITMARCK hat mit der RISE am 29. Juli 2021 einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr zuvor bereits überlassenen ePA-IAM zum bitIAM geschlossen. Dieser EVB-IT Systemvertrag ist am 27. Oktober 2023 durch den Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung eines Gesamtsystems "sIDP" ersetzt worden, weil das Produkt bitIAM aufgrund geänderter Regulatorik der gematik grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt werden und als Produkt sIDP dann zur Zulassung durch die gematik gebracht werden muss. Die gematik hat vor dem Hintergrund geänderter Anforderungen an die ePA durch das DigiG, insb. der Umstellung von einer Einwilligungs (sog. "Opt-in")- auf eine Widerspruchslösung (sog. "Opt-out") bei der Nutzung der ePA, die von den gesetzlichen Krankenkassen bis spätestens 15.01.2025 eingerichtet worden sein muss (§ 342 Abs. 1 S. 2 SGB V), die Spezifikationen der ePA angepasst und die ePA-Ausbaustufe "ePA 3.0 - ePA für Alle" spezifiziert. In diesem Zusammenhang hat sie am 28. März 2024 das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 veröffentlicht. Durch die Einführung der "ePA für alle" musste die gematik auch die Spezifikationen für den sIDP einem Update unterziehen und hat in Kombination mit der Ausbaustufe "ePA 3.0" bzw. "ePA4all" am 22. Juli 2024 den neuen Produkttypsteckbrief veröffentlicht. Der konkrete Bedarf für die vorliegende Auftragsänderung ergibt sich aus der gesetzlichen/regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Kassen als Anbieter, das Produkt sIDP im Rahmen des durch die gematik definierten Produkttypsteckbrief zu betreiben. Konkret ermöglicht der Produkttypsteckbrief den rechtmäßigen Betrieb in Kombination mit der nächsten ePA Ausbaustufe "ePA 3.0“ bzw "ePA4all". Durch diese Auftragsänderung werden Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems vereinbart, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Aus der regulatorisch geforderten Weiterentwicklung des sIDP ergibt sich überdies die Notwendigkeit, auch die regulatorisch nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar vorgegebenen Teile des Produkts sIDP dazu passend weiterzuentwickeln gemäß Anforderungen von BITMARCK und der Kassen, z. B. Anpassungen im Bereich der sicheren Identifizierungen der Versicherten.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv und sollen lediglich deutlich machen, dass der EU-Schwellenwert überschritten ist. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §135 Abs. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 S. 2 GWB: Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BITMARCK Service GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Service GmbH
TED eSender: Publications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 221 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: CON-001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 12/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Service GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 663460-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Der sIDP-Vertrag unterliegt den sich stetig wandelnden Spezifikationsvorgaben der gematik. Durch das am 26. März 2024 in Kraft getretenen DigiG wurde eine Widerspruchslösung (sog. "Opt-out") in Bezug auf die ePA eingeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nun gemäß § 342 Abs.1 S. 2 SGB V verpflichtet, spätestens ab dem 15.01.2025 jedem Versicherten, der nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen hat, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende und von der gematik zugelassene ePA, zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderungen hat die gematik die Spezifikationen der ePA angepasst. Im Einzelnen wurde die nächste ePA-Ausbaustufe „ePA 3.0 – ePA für Alle“ spezifiziert. In diesem Zusammenhang wurde das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 vom 28. März 2024 veröffentlicht. Die wesentlichen Weiterentwicklungen stellen die Vorgaben zur technischen Umsetzung des Widerspruchsverfahrens und zur Modernisierung der Sicherheitsarchitektur dar. Durch Einführung der „ePA für alle“ musste die gematik auch die Spezifikationen für den sIDP einem Update unterziehen. In Kombination mit der nächsten ePA Ausbaustufe „ePA 3.0“ bzw „ePA4all“ hat die gematik am 22. Juli 2024 den neuen Produkttypsteckbrief veröffentlicht. Der konkrete Bedarf für die vorliegende Auftragsänderung ergibt sich aus der gesetzlich/regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Kassen als Anbieter, das Produkt sIDP in dem durch den Produkttypsteckbrief vorgegebenen Regularien zu betreiben. Konkret ermöglicht der Produkttypsteckbrief den rechtmäßigen Betrieb in Kombination mit der nächsten ePA Ausbaustufe "ePA 3.0" bzw. "ePA4all". Vor diesem Hintergrund vereinbaren BITMARCK und RISE Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Diese Leistungen sind damit aufgrund einer wesentlichen Änderung äußerer, objektiver Umstände zwingend erforderlich geworden. Die BITMARCK ist als Betreiber des sIDP verpflichtet, die gesetzlichen Produktvorgaben des Produkttypsteckbriefs umsetzen. Die vereinbarten Anpassungsleistungen zielen gerade auf die Einhaltung dieser Vorgaben ab. Aus der regulatorisch geforderten Weiterentwicklung des sIDP ergibt sich überdies die Notwendigkeit, auch die regulatorisch nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar vorgegebenen Teile des Produkts sIDP dazu passend weiterzuentwickeln; dies gemäß Anforderungen von BITMARCK und Kassen, beispielsweise Anpassungen im Bereich der sicheren Identifizierung von Versicherten. Infolge der Änderung der Anforderungen in dem neuen Produkttypsteckbrief muss die BITMARCK zwangsläufig auch Erweiterungen als Annex vornehmen, da die gematik zwar das „Ob“ einer Software- und Hardwarefunktionalität, nicht hingegen vollständig das „Wie“ vorgibt. Dieser Ausgestaltungsspielraum wird anlässlich der Anpassung an die neue gematik Spezifikation durch die Erweiterungen ausgefüllt. Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen (Q3/4 2023) und zum Zeitpunkt des Abschlusses des sIDP-Vertrags (27. Oktober 2023) war es für BITMARCK unmöglich, zu erkennen, ob, wann und in welcher konkreten Form das sIDP-Gesamtsystem anlässlich einer Fortschreibung der gematik-Spezifikationen angepasst werden muss. Das DigiG ist erst am 26. März 2024 in Kraft getreten, den Produkttypsteckbrief hat die gematik erst am 22. Juli 2024 veröffentlicht. Der Wert der Auftragsänderung liegt unterhalb von 50 % des ursprünglichen Auftragswerts und es ändert sich hierdurch nicht der Gesamtcharakter des Auftrags.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Beschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen sowie die Anpassung der regulatorisch nicht unmittelbar, aber mittelbar vorgegebenen Teile des Produkts sIDP.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Service GmbH
Registrierungsnummer: HRB 16863
Postanschrift: Kruppstraße 64
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Benjamin Wübbelt; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Telefon: +49 21120056224
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Registrierungsnummer: t: +43 19049007
Stadt: Schwechat
Postleitzahl: 2320
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Südteil (AT127)
Land: Österreich
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 1 5057473
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 94 99-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1039bf27-994d-441e-ba86-4eb3ce4264d3 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/11/2024 15:32:39 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 694530-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 222/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/11/2024