5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mühlacker
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/10/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung: - Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auf-trags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer ver-gleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie aus-reichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Auch dürfen bestehende Verträge mit diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht weiter erfüllt werden. Dies betrifft: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln. Hiervon sind ausweislich der Vorschrift auch Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, erfasst. Erforderlich ist daher eine Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft - nicht unter den o.g. Personenkreis fallen; - keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen des o.g. Personenkreises in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherung
Beschreibung: Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss, Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum-zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen) für Bildungseinrichtungen (Kita, Kindergarten, Schulen, Hochschulen) und Wohnungsbau;
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Referenzprojekte mit Angaben (vergleichbare Leistungen; Zeitraum; Anknüpfungspunkt für Erbringung in dem Zeitraum; sonstige Anforderungen) Zu benennen sind: - Auftragsbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat; - öffentlicher oder privater Auftraggeber (Name/Anschrift des Referenzauftragge-bers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse); - Angabe des Gegenstandes der Referenz in Bezug auf die Inhalte des Projektes (Fachplanung der Technischen Ausrüstung); - Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung) und Aufnahme Gebäudebetrieb nach der Sanierung/Umbau des Gebäudes; - Angabe der Herstellkosten der Kostengruppen 410-430 nach DIN 276-1:(2018-12) - Angabe des Gegenstandes der Leistungen; - Projektbeschreibung. Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Dabei sind folgende Referenzprojekte vorzulegen: a) Mindestens ein Referenzprojekt, die die Fachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2 und 3 nach § 55 HOAI 2021 mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 gemäß Anlage 15 zu HOAI § 55 bei einem Neubau einer Kindertagesstätte, eines Kindergartens oder eines Gebäu-des mit vergleichbaren Anforderungen zum Gegenstand haben. Der Beginn der LPH 2 liegt nicht vor dem 01.01.2018; des Weiteren muss die Aufnahme des Gebäudebetriebs erfolgt sein. Die Herstellkosten der Kostengruppen 410-430 nach DIN 276-1:(2018-12) müssen mind. 150.000,00 EUR betragen haben. b) Mindestens ein Referenzprojekt, die die Fachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2 und 3 nach § 55 HOAI 2021 mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 gemäß Anlage 15 zu HOAI § 55 bei einem Neubau für Wohnen mit mind. 10 Wohnungen oder eines vergleichbaren Gebäudes zum Gegenstand haben. Der Beginn der LPH 2 liegt nicht vor dem 01.01.2018; des Weiteren muss die Aufnahme des Gebäudebetriebs erfolgt sein. Die Herstellkosten der Kostengruppen 410-430 nach DIN 276-1:(2018-12) müssen mind. 200.000,00 EUR betragen haben. Die Anforderungen a) und b) können auch durch eine Referenz erbracht werden. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht. 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 8
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Ermittlung der Preispunkte
Beschreibung: Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme erhält 40 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise
Beschreibung: Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Projektziels in Bezug auf eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Fachplanung der Technischen Ausrüstung der vergabegegenständlichen Anlagengruppen, in den Leistungsphasen 1-9 sowie eine kosten- und termingerechte bauliche Umsetzung. Zudem soll dargestellt werden, wie die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen soll. Dabei soll insbesondere die Projektstartphase mit einer Darstellung des Planungsablaufs bis zum Abschluss der Vorplanung mit Terminkonzept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen dargestellt werden. Der Auftraggeber legt in diesem Zusammen-hang besonderen Wert auf die Methodik zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und funktionalen Technischen Ausrüstung der vergabegegenständlichen Anlagengruppen in den Leistungsphasen 1 bis 9. Das Konzept darf den Umfang von 5 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams
Beschreibung: Konzept im Hinblick auf Projektleitung, Personalorganisation / Personalkonzept im Projektverlauf sowie Methodik zur Kommunikation. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat da-bei folgende Aspekte zu berücksichtigen: Bewertet wird, inwieweit die fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen des Projektleiters sowie der Mitarbeiter des Projektteams, die Organisation und Aufgabenverteilung inner-halb des Projektteams sowie die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projekt-beteiligten sowie mit dem Auftraggeber) eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lassen. Dabei wird insbesondere die Kompetenz der Projektleitung sowie die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Personalkonzepts im Projektverlauf sowie die Methodik zur Kommunikation bewertet. Das Konzept darf den Umfang von 4 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Nachhaltigkeit
Beschreibung: Darstellung der konzeptionellen Vorgehens-weise zur Integration nachhaltigen Bauens in den Planungsprozess Vorstellung der bisherigen Erfahrungen zu vorhandenen Labels im Bereich nachhaltiges Bauen. Aufzeigen der Entscheidungsprozesse in den einzelnen Leistungsphasen. Es sind die Vor- und Nachteile nachhaltigen Bauens aufzuzeigen. Es sollen Beispiele nachhaltigen Bauens für das Projekt vorgelegt werden. Das Konzept darf den Umfang von 2 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter sichert zu, dass im Auftragsfall die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch erfolgt und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers die deutsche Sprache verhandlungssicher beherrschen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtbau Mühlacker GmbH & Co. KG
Beschaffungsdienstleister: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)