1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplaner Neubau Btf Wesseling
Beschreibung: Der neue Betriebshof Wesseling soll auf dem ehemaligen Norton- Gelände in Wesseling entstehen, das sich zwischen der Vorgebirgsstraße und dem Kronenweg befindet. Das Baufeld befindet sich im Einzugsgebiet der Seveso III - Richtlinie, was bedeutet , dass es spezielle Vorschriften für die Planung und Genehmigung neuer Anlagen gibt. Diese Vorschriften beinhalten die Berücksichtigung der Umgebung und müssen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von Gutachtern geprüft werden. Für eine Neubebauung muss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und ggf. parallel durchgeführtes Planfeststellungsverfahren neues Planungs-, Baurecht geschaffen werden. Der Generalplaner wird beauftragt, die Planung eines Betriebshofes der Kölner Verkehrsbetriebe auf dem ehemaligen Norton-Gelände in Wesseling zur Wartung und Instandhaltung von Straßenbahnen durchzuführen. Die Gebäude sollen verschiedene Nutzungsbereiche enthalten, die den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbahnen sicherstellen. Ebenfalls müssen die Anforderungen der Stadt Wesseling berücksichtigt und untersucht werden. Die Planung der querenden Velo-Route erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt Wesseling und der KVB. Im Rahmen der Planungsaufgabe ist eine Variantenuntersuchung für die Velo-Route durchzuführen und in den Planungsprozess zu integrieren. Ebenfalls hat im Rahmen der Planung eine Machbarkeitsprüfung zu erfolgen, ob an diesem Standort ein separater Haltepunkt auf der Haupttrasse ausgebildet werden kann. Hierzu müssen Varianten und Alternativen dargestellt werden. Der Auftragnehmer (AN) soll im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Bearbeitung der " EU - Protokolle über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen" mitwirken und notwendige Dokumente und Verfahren ausführen. Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet sicherzustellen, dass er und insbesondere seine direkten Ansprechpartner die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (C1). Dies gilt auch für die Vertretung, um eine reibungslose Kommunikation und eine präzise Abstimmung im Projektverlauf zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) ist ohne gesonderte Vergütung verpflichtet, digitale dreidimensionale Planunterlagen nach den Strukturierungsvorgaben des Auftraggebers (AG) zu erstellen und im .rvt oder .ifc Dateiformat zu übergeben, sofern der AG keine abweichenden Vorgaben erteilt. Dies ermöglicht dem AG eine nahtlose Weiterverwendung im Rahmen der FM-Software REVIT von AutoDesk. Im Rahmen dieses Projekts ist zu berücksichtigen, dass kritische Infrastrukturen besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Das neue KRITIS Dachgesetz, welches den Schutz kritischer Infrastrukturen regelt, könnte im Laufe des Projekts in Kraft treten und somit zusätzliche Vorgaben und Maßnahmen erforderlich machen. Es ist sicherzustellen, dass die Planungen, Ausführungen und alle relevanten Projektphasen so gestaltet werden, dass künftige gesetzliche Anforderungen an kritische Infrastrukturen berücksichtigt und problemlos implementiert werden können. Die nachfolgend beschriebenen Räumlichkeiten und Anlagen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe. Das finale Anforderungsprofil für die folgenden Bereiche wird in der Grundlagenermittlung festgelegt. a) Werkstatthalle / Lagerhalle / Waschhalle b) Besandungshalle c) Fahrdienst / Büro Gebäude Das Bauprojekt wird in zwei Baustufen durchgeführt. Ziel der Beauftragung ist es, dass die erste Baustufe vollständig geplant und umgesetzt wird. Die zweite Baustufe soll in Form einer Machbarkeitsstudie abgebildet werden . Die o. g. vorläufigen Bedarfsanforderungen betreffen die erste Baustufe. B ei der zweiten Baustufe sollen u. a. die folgenden Punkte berücksichtigt werden: 1. Disposition: Ein zentraler Bereich für die Organisation und Verwaltung des Fahrzeugbetriebs . 2. Abstellgleise: In dieser Baustufe sind 5 weitere Abstellgleise mit einer Länge von jeweils 220 Metern zu planen. Zusätzlich werden noch 5 Abstellgleise mit einer Länge von 120 m benötigt Diese bieten Platz für 24 Langfahrzeuge oder 58 Fahrzeuge mit einer Länge von 30 Metern. 3. Entsorgungszentrum: Hier soll ein Bereich für die Abfallentsorgung des Betriebs entstehen, der den betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. 4. Lager: Zusätzliche Lagerflächen sind vorgesehen, um den zukünftigen Platzbedarf für Ersatzteile und Betriebsmittel abzudecken. 5. Kantine: Eine Kantine soll für die Verpflegung der Mitarbeiter eingeplant werden und die Aufenthaltsqualität in der Anlage erhöhen. 6. Besandugshalle abschließen. In der zweiten Baustufe sollen 9 weitere Gleise geplant werden. Bei der Planung der ersten Baustufe ist die Berücksichtigung eines weiteren Ausbaus des Betriebshofes erforderlich. Aus diesem Grund muss eine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen werden. Die Gebäude sollen nachhaltig geplant werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sollen der einer konventionellen Bauweise gegenübergestellt werden. Der Generalplaner ist verantwortlich für die detaillierte Planung aller beschriebenen Bereiche, einschließlich der funktionalen und technischen Anforderungen. Besondere Beachtung gilt der Einhaltung der geltenden Vorschriften und Normen sowie der Integration der verschiedenen Betriebsabläufe in eine effiziente Gesamtstruktur. Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass das Gesamtprojekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und Voraussetzung der Förderung die termingerechte Umsetzung des Projektes ist. Ziel ist es, die technische und wirtschaftlich beste Lösung zu finden und den Neubau der Infrastruktur für die Besandungshalle, einschl. Ausstattung, Planung der dazugehörigen Flächen und Einrichtungen und deren Versorgung zeitlich möglichst kurzfristig zu realisieren. Hierfür sind alle Fachplanungs- und Gutachterleistungen als Generalplanungsleistungen zur Realisierung der erforderlichen baulichen Maßnahme für den Betriebshof anzubieten und durchzuführen.
Kennung des Verfahrens: dc3024da-5125-4a9f-9f5e-a50a4c9b6f8b
Interne Kennung: ELViS-ID:E42787942
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wesseling ehem. Norton Gelände Vorgebirgsstraße 33 50389 Wesseling
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schweres berufliches Fehlverhalten: Es ist zu versichern, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Es ist im Angebotsformblatt unter Punkt 8 anzugeben.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Generalplaner Neubau Btf Wesseling
Beschreibung: Der neue Betriebshof Wesseling soll auf dem ehemaligen Norton- Gelände in Wesseling entstehen, das sich zwischen der Vorgebirgsstraße und dem Kronenweg befindet. Das Baufeld befindet sich im Einzugsgebiet der Seveso III - Richtlinie, was bedeutet , dass es spezielle Vorschriften für die Planung und Genehmigung neuer Anlagen gibt. Diese Vorschriften beinhalten die Berücksichtigung der Umgebung und müssen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von Gutachtern geprüft werden. Für eine Neubebauung muss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und ggf. parallel durchgeführtes Planfeststellungsverfahren neues Planungs-, Baurecht geschaffen werden. Der Generalplaner wird beauftragt, die Planung eines Betriebshofes der Kölner Verkehrsbetriebe auf dem ehemaligen Norton-Gelände in Wesseling zur Wartung und Instandhaltung von Straßenbahnen durchzuführen. Die Gebäude sollen verschiedene Nutzungsbereiche enthalten, die den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbahnen sicherstellen. Ebenfalls müssen die Anforderungen der Stadt Wesseling berücksichtigt und untersucht werden. Die Planung der querenden Velo-Route erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt Wesseling und der KVB. Im Rahmen der Planungsaufgabe ist eine Variantenuntersuchung für die Velo-Route durchzuführen und in den Planungsprozess zu integrieren. Ebenfalls hat im Rahmen der Planung eine Machbarkeitsprüfung zu erfolgen, ob an diesem Standort ein separater Haltepunkt auf der Haupttrasse ausgebildet werden kann. Hierzu müssen Varianten und Alternativen dargestellt werden. Der Auftragnehmer (AN) soll im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Bearbeitung der " EU - Protokolle über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen" mitwirken und notwendige Dokumente und Verfahren ausführen. Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet sicherzustellen, dass er und insbesondere seine direkten Ansprechpartner die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (C1). Dies gilt auch für die Vertretung, um eine reibungslose Kommunikation und eine präzise Abstimmung im Projektverlauf zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) ist ohne gesonderte Vergütung verpflichtet, digitale dreidimensionale Planunterlagen nach den Strukturierungsvorgaben des Auftraggebers (AG) zu erstellen und im .rvt oder .ifc Dateiformat zu übergeben, sofern der AG keine abweichenden Vorgaben erteilt. Dies ermöglicht dem AG eine nahtlose Weiterverwendung im Rahmen der FM-Software REVIT von AutoDesk. Im Rahmen dieses Projekts ist zu berücksichtigen, dass kritische Infrastrukturen besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Das neue KRITIS Dachgesetz, welches den Schutz kritischer Infrastrukturen regelt, könnte im Laufe des Projekts in Kraft treten und somit zusätzliche Vorgaben und Maßnahmen erforderlich machen. Es ist sicherzustellen, dass die Planungen, Ausführungen und alle relevanten Projektphasen so gestaltet werden, dass künftige gesetzliche Anforderungen an kritische Infrastrukturen berücksichtigt und problemlos implementiert werden können. Die nachfolgend beschriebenen Räumlichkeiten und Anlagen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe. Das finale Anforderungsprofil für die folgenden Bereiche wird in der Grundlagenermittlung festgelegt. a) Werkstatthalle / Lagerhalle / Waschhalle b) Besandungshalle c) Fahrdienst / Büro Gebäude Das Bauprojekt wird in zwei Baustufen durchgeführt. Ziel der Beauftragung ist es, dass die erste Baustufe vollständig geplant und umgesetzt wird. Die zweite Baustufe soll in Form einer Machbarkeitsstudie abgebildet werden . Die o. g. vorläufigen Bedarfsanforderungen betreffen die erste Baustufe. B ei der zweiten Baustufe sollen u. a. die folgenden Punkte berücksichtigt werden: 1. Disposition: Ein zentraler Bereich für die Organisation und Verwaltung des Fahrzeugbetriebs . 2. Abstellgleise: In dieser Baustufe sind 5 weitere Abstellgleise mit einer Länge von jeweils 220 Metern zu planen. Zusätzlich werden noch 5 Abstellgleise mit einer Länge von 120 m benötigt Diese bieten Platz für 24 Langfahrzeuge oder 58 Fahrzeuge mit einer Länge von 30 Metern. 3. Entsorgungszentrum: Hier soll ein Bereich für die Abfallentsorgung des Betriebs entstehen, der den betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. 4. Lager: Zusätzliche Lagerflächen sind vorgesehen, um den zukünftigen Platzbedarf für Ersatzteile und Betriebsmittel abzudecken. 5. Kantine: Eine Kantine soll für die Verpflegung der Mitarbeiter eingeplant werden und die Aufenthaltsqualität in der Anlage erhöhen. 6. Besandugshalle abschließen. In der zweiten Baustufe sollen 9 weitere Gleise geplant werden. Bei der Planung der ersten Baustufe ist die Berücksichtigung eines weiteren Ausbaus des Betriebshofes erforderlich. Aus diesem Grund muss eine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen werden. Die Gebäude sollen nachhaltig geplant werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sollen der einer konventionellen Bauweise gegenübergestellt werden. Der Generalplaner ist verantwortlich für die detaillierte Planung aller beschriebenen Bereiche, einschließlich der funktionalen und technischen Anforderungen. Besondere Beachtung gilt der Einhaltung der geltenden Vorschriften und Normen sowie der Integration der verschiedenen Betriebsabläufe in eine effiziente Gesamtstruktur. Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass das Gesamtprojekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und Voraussetzung der Förderung die termingerechte Umsetzung des Projektes ist. Ziel ist es, die technische und wirtschaftlich beste Lösung zu finden und den Neubau der Infrastruktur für die Besandungshalle, einschl. Ausstattung, Planung der dazugehörigen Flächen und Einrichtungen und deren Versorgung zeitlich möglichst kurzfristig zu realisieren. Hierfür sind alle Fachplanungs- und Gutachterleistungen als Generalplanungsleistungen zur Realisierung der erforderlichen baulichen Maßnahme für den Betriebshof anzubieten und durchzuführen.
Interne Kennung: ELViS-ID:E42787942
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die angefragte Leistung umfasst die Leistungsphase 1 bis 9 der HOAI 2021 . Die Gesamtleistung unterteilt sich in einzelne Arbeitsstufen. Am jeweiligen Ende einer Arbeitsstufe entscheidet der Lenkungskreis des Auftraggebers durch eine Freigabe die Überleitung in die nächste Arbeitsstufe und damit die Fortführung der Gesamtmaßnahme. Die KVB als Auftraggeberin überträgt mit Vertragsunterzeichnung alle Leistungen gemäß Stufe 1. Die nächsten Stufen sind optional. Die weiterführenden Ergänzungen in dem Generalplanervertrag sind zwingend verbindlich zu beachten. Die im Honorar angegebenen Nebenkosten werden anteilig auf die Stufen verteilt. Der AN kann aus der Beauftragung keinen Anspruch für die Beauftragung nachfolgender Arbeitsstufen ableiten. Stufe 1 – Projektvorbereitung und Planung Leistungsphase 1-4 Stufe 2 - Ausführungsvorbereitung und Vergabe Leistungsphase 5-7 Stufe 3 - Bauausführung & Projektabschluss Leistungsphase 8-9
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wesseling ehem. Norton Gelände Vorgebirgsstraße 33 50389 Wesseling
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 08/05/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei ein Mindestumsatz von jeweils EUR 2 Millionen pro Geschäftsjahr gefordert ist. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden. Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei ein Mindestumsatz von jeweils EUR 500 Tsd. € im Bereich Objektplanung-Gebäude, 400 Tsd. € Objektplanung Verkehrsanlagen und 400 Tsd. € im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung pro Geschäftsjahr gefordert ist. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Vorlage von 3 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge / Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist bzw. zum Gegenstand hat: Generalplanungsleistungen aus den Leistungsphasen 1-8, von denen pro Referenz mindestens 4 Phasen beinhaltet sein müssen, für Bauvorhaben mit Baukosten (KG 200-600, DIN 276) über 60 Mio. € (brutto) handelt. Mindestens ein Bauvorhaben hiervon muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Referenzaufträge dürfen nicht länger als 7 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung. In der Referenz sind folgende Angaben zu machen: Name und Adresse des jeweiligen Referenz-Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, vertragliche Rolle des eigenen Unternehmens beim Referenzprojekt, aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der (selbst) erbrachten Leistung, Angaben zu etwaigen (eigenen) Unterauftragnehmern, Beschreibung der Vergleichbarkeit des Projekts (wesentlichen Überschneidungen / Parallelen zur vorliegenden Ausschreibung) sowie der Dauer des Projekts. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen. Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist. Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzprojekten eingereicht wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss aus der Referenz ersichtlich sein, welches ihrer Mitglieder die Referenzleistung erbracht hat.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Vorlage folgender Ausbildungs-, Studien- bzw. Fortbildungsnachweise für die für das Projekt vorgesehenen Fachplaner des Unternehmens: Es sind mindestens 5 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur mit einem Masterabschluss oder Diplom zu benennen, die geeignet sind die jeweiligen Leistungsphasen nach der HOAI auszuführen. Erklärung, dass die aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Gesamtbeschäftigtenzahl: Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens in den jeweils letzten drei Kalenderjahren, wobei eine Mindestbeschäftigtenanzahl von jeweils 20 pro Jahr gefordert ist. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden. Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich: Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags in den jeweils letzten drei Kalenderjahren, wobei eine Mindestbeschäftigtenanzahl von jeweils 5 pro Jahr gefordert ist. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: günstigster Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 10 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die KVB behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen sowohl Unklarheiten aufzuklären als auch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen / Informationen von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung bzw. Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 51 Abs. 3 SektVO für die Nachforderung leistungsbezogener / wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen. Werden im Rahmen der Aufklärung angeforderte bzw. nachgeforderte Informationen / Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht formgerecht innerhalb der von der KVB bestimmten Frist nachgereicht, wird das Angebot grundsätzlich ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Registrierungsnummer: St-Nr.: DE811183963 / Reg-Nr.: Amtsgericht Köln, HRB 2130
Postanschrift: Scheidtweilerstr. 38
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50933
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Telefon: +49 221 147-3045
Fax: +49 221 147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b73b10d-8831-4a1e-af85-30e51af779fb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 691390-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 221/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/11/2024