1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Kreis
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Busverkehrsleistungen auf den Linien 921 und 922 im Rhein-Erft-Kreis (Nachtrag zum ÖDA vom 30.05.2018)
Beschreibung: /
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Rhein-Erft-Kreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen und zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007. Er beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 2 i) VO 1370/2007 für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen auf den Buslinien 921 und 922 in Form eines Dienstleistungsauftrags gemäß § 108 Abs. 1 GWB an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG), mit dem der bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag vom 30.05.2018 ergänzt wird. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information teilweise (soweit es möglich ist) der Veröffentlichungspflicht nach § 8a (2) PBefG, Art. 7 (2) VO 1370/2007 nach. Eine frühere Veröffentlichung war nicht möglich. Es besteht eine Dringlichkeitssituation, da der bisherige Betreiber der Linien einen Entbindungsantrag gestellt hat.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007, § 108 Abs. 1 GWB -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Busverkehrsleistungen auf den Linien 921 und 922 im Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung: Einzelheiten zu den Linienverläufen der Linien 921 (Kerpen-Sindorf Bf nach Kerpen-Sindorf Bf (Ringlinie)) und 922 (Kerpen Schützenstraße über Heppendorf nach Bergheim Bf) und dem Fahrplan sind unterhttps://www.rheinerftkreis.de/nahverkehrsplanung (dort im Download-Bereich: Nahverkehrsplan 20152020) einsehbar. Die Leistungen umfassen ca. 250.000 Fahrplankilometer / Jahr.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Betreiber ist verpflichtet, bei der Erbringung der Verkehrsdienste die Einhaltung der im Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises insbesondere dort unter Ziff. 7, 9 und 10 und aufgeführten Qualitäts- und Bedienungsstandards mindestens zu gewährleisten. Der Nahverkehrsplan ist abrufbar unter: https://www.rheinerftkreis.de/sites/default/files/20181212_nvpklein.pdf. Darüber hinaus gelten auch die nachfolgenden Anforderungen. Bei Widersprüchen zum Nahverkehrsplan geht diese Bekanntmachung vor. (1) Fahrzeugstandards: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugflotte beträgt insgesamt maximal 8 Jahre, wobei das älteste Fahrzeug maximal 14 Jahre alt sein darf. Ausnahmen gelten lediglich für Reserve bzw. Spitzenlastfahrzeuge (unter 10.000 Nutz-Kilometer/Jahr). Die Inneneinrichtung und Außengestaltung der neu zu beschaffenden Fahrzeuge erfolgt in enger Absprache mit dem Aufgabenträger. Das Corporate Design des Betreibers muss für den Fahrgast auf allen Fahrzeugen erkennbar sein. Der Einsatz von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen wird ausdrücklich gewünscht. Eine jährliche Reduzierung der Emissionen je Fahrzeugkilometer ist nachzuweisen. (2) Sozialstandards: Der Betreiber verpflichtet sich sowie seine zur Leistungserbringung eingesetzten Tochtergesellschaften und Unterauftragnehmer zur Tariftreue gemäß dem Tariffreue und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW), sowie zur Einhaltung der Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). (3) Beförderungsentgelt: Der Betreiber hat die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) einschließlich Übergangs/Anerkennungstarife einschließlich dem NRW-Tarif und dem Deutschlandtarif anzuwenden. Vgl. hierzu konkret: https://www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen. Damit verbunden sind die Teilnahme an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg und der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Diese Vorinformation enthält wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von wesentlichen Anforderungen abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag. Eigenwirtschaftliche Anträge sind schnellstmöglich zu stellen. Eine Ausschöpfung der 3-Monats-Frist des § 12 (6) PBefG ist hier ggf. nicht möglich, da eine Leistungserbringung zum 1.1.2025 starten muss (ggf. in Form einer einstweiligen Erlaubnis), da der bisherige Betreiber der Linien einen Entbindungsantrag gestellt hat. Die Vergabe der Verkehrsleistungen auf den Linien 921 und 922 erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Die eigenwirtschaftlichen Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). // Entgegen der Angabe in Ziff. 2.1 dieser Bekanntmachung erfolgt die Direktvergabe nicht auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 sondern auf der Grundlage von § 108 Abs. 1 GWB. Die Angabe in Ziff. 2.1 erfolgte nur, weil diese ein Pflichtfeld ist und keine andere passende Auswahlmöglichkeit bestand.
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Erft-Kreis
TED eSender: Publications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Kreis
Registrierungsnummer: t: 4922718318510
Stadt: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Andreas Falkowski
Telefon: 0049 22 71 83 18510
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8f15dbec-4b2c-4a72-a754-99b353a1c43b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/11/2024 20:45:32 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 687614-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 220/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/11/2024