2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Konkurs: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Korruption: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Entrichtung von Steuern: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.