2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Konkurs: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Korruption: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Betrugsbekämpfung: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Entrichtung von Steuern: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung in dem Dokumentenkonvolut "Einzureichende Unterlagen_final" über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abgeben. (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Bewerber vorliegen. Auf den Gesetztestext des § 123, 124 GWB wird verwiesen.