Deutschland – Software-Implementierung – Funktionswerweiterung epias ED

675503-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Software-Implementierung – Funktionswerweiterung epias ED
OJ S 216/2024 06/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKliniken der Stadt Köln gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFunktionswerweiterung epias ED
BeschreibungDie AG beabsichtigt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Funktionserweiterung der Software epias ED in den Notfallambulanzen der drei Standorte mit einer anfänglichen Festlaufzeit von drei Jahren umzusetzen, wobei zu beachten ist, dass die Maßnahme durch Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert wird. Insofern ist festzustellen, dass zur Erreichung der Förderfähigkeit mindestens eine der funktionalen Anforderungen zu dem betreffenden Fördertatbestand 1 erfüllt sein muss. Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren, verlängern. Die Auftragnehmerin (AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der abnahmereifen, d.h. im Wesentlichen mangelfreien, sowie einer mit der gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen Erweiterung des vorhandenen Notaufnahmeinformationssystem „epias ED” beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung der Erweiterung des vorhandenen Notaufnahmeinformationssystem „epias ED” über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zum Support & Service alle erforderlichen Leistungen zu erbringen. Die geplanten Erweiterungsmaßnahmen des komplexen Notaufnahme-Informationssystems können nur durch die epias GmbH erbracht werden, da nur diese eine vollständige und sichere Integration der benötigten weiteren Leistungsfunktionen, in die bereits seit 2016 vorhandene Software „epias ED” gewährleisten kann. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der Ein-Hersteller-Strategie zu wählen. Gerade bei der Anamneseerhebung bzw. der Patientendokumentation handelt es sich um extrem kritische Behandlungsschritte, bei denen es zu keinem Informationsverlust oder -verfälschung kommen darf. Bei einer fehlerhaften Datenübergabe kann es zu falschen Behandlungsentscheidungen und damit zu einer unmittelbaren Schädigung des Patienten kommen (wenn z.B. Allergieinformationen aus einem Anamneseformular aufgrund einer fehlerhaft programmierten Schnittstelle falsch übergeben werden). Zudem muss und will die AG zur Gewährleistung der Patientensicherheit das Risiko eines zeitweiligen Systemausfalls durch die fehlerhafte Umsetzung einer individuell programmierten Schnittstelle ausschließen. Daher ist die Vorgabe von „epias ED” schon aus diesem Grund gerechtfertigt. Darüber hinaus ist anerkannt, dass der parallele Betrieb unterschiedlicher Betriebssysteme einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert, der einen sachlichen Grund zur Vorgabe des in der vorhandenen IT-Struktur bereits implementierten Systems darstellt. Auch der bei einer Beschaffung einer Drittsoftware zu erwartende Verwaltungsmehraufwand für die AG rechtfertigt die Vorgabe von „epias ED”. Der zur Implementierung einer Drittanbieter-Software erforderliche personelle Aufwand wird auf 30 Manntage geschätzt. Weiterhin bedarf es der Schulung von ca. 180 Pflegekräften und 800 ärztlichen Kolleg*innen. Dies ergibt einen Mehraufwand von 490 Manntagen (980 Personen*4 Stunden pro Schulung/8 Stunden pro Manntag). Ungeachtet des durch den zusätzlichen Aufwand von insgesamt 520 Manntagen erzeugten Finanzbedarfs würde der Verwaltungsmehraufwand eine deutliche Qualitätseinschränkung in der Patientenversorgung zur Folge haben, woraus eine akute Gefährdung für den Patienten entstehen kann. Dementsprechend ist es auch aus diesem Grund gerechtfertigt zur Umsetzung der Funktionserweiterung des vorhandenen Notaufnahme-Informationssystems das Produkt „epias ED” vorzugeben. Wartungsleistungen können nur von der epias GmbH erbracht werden, da nur diese über die Quellcodes verfügt.
Kennung des Verfahrensd2861259-12b7-4444-b496-5a56f00213dc
Vorherige Bekanntmachung: 526109-2024
Interne KennungS5/21/24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensDie AG schreibt die Dienstleistungen europaweit im Rahmen eines beschleunigten offenen Ver-fahrens gem. § 15 Abs. 3 VgV aus. Unter Berücksichtigung der mangels Eingangs den Bedingungen entsprechender Angebote er-folgten Aufhebung des unter der Vergabenummer 526109-2024 geführten identischen Verfah-rens, der durch krankenhausinterne Prozesse sowie der zuwendungsrechtlichen Fristen begrün-deten zeitlichen Erfordernisse, sind die vorbenannten Leistungen nicht unter Einhaltung der Frist des § 15 Abs. 4 VgV zu beschaffen, sondern gem. § 15 Abs. 3 VgV dringlich. Daher wird die Angebotsfrist auf angemessene 15 Tage festgelegt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKöln
Postleitzahl51067
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Funktionswerweiterung epias ED
Beschreibung: Die AG beabsichtigt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Funktionserweiterung der Software epias ED in den Notfallambulanzen der drei Standorte mit einer anfänglichen Festlaufzeit von drei Jahren umzusetzen, wobei zu beachten ist, dass die Maßnahme durch Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert wird. Insofern ist festzustellen, dass zur Erreichung der Förderfähigkeit mindestens eine der funktionalen Anforderungen zu dem betreffenden Fördertatbestand 1 erfüllt sein muss. Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren, verlängern. Die Auftragnehmerin (AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der abnahmereifen, d.h. im Wesentlichen mangelfreien, sowie einer mit der gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen Erweiterung des vorhandenen Notaufnahmeinformationssystem „epias ED” beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung der Erweiterung des vorhandenen Notaufnahmeinformationssystem „epias ED” über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zum Support & Service alle erforderlichen Leistungen zu erbringen. Die geplanten Erweiterungsmaßnahmen des komplexen Notaufnahme-Informationssystems können nur durch die epias GmbH erbracht werden, da nur diese eine vollständige und sichere Integration der benötigten weiteren Leistungsfunktionen, in die bereits seit 2016 vorhandene Software „epias ED” gewährleisten kann. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der Ein-Hersteller-Strategie zu wählen. Gerade bei der Anamneseerhebung bzw. der Patientendokumentation handelt es sich um extrem kritische Behandlungsschritte, bei denen es zu keinem Informationsverlust oder -verfälschung kommen darf. Bei einer fehlerhaften Datenübergabe kann es zu falschen Behandlungsentscheidungen und damit zu einer unmittelbaren Schädigung des Patienten kommen (wenn z.B. Allergieinformationen aus einem Anamneseformular aufgrund einer fehlerhaft programmierten Schnittstelle falsch übergeben werden). Zudem muss und will die AG zur Gewährleistung der Patientensicherheit das Risiko eines zeitweiligen Systemausfalls durch die fehlerhafte Umsetzung einer individuell programmierten Schnittstelle ausschließen. Daher ist die Vorgabe von „epias ED” schon aus diesem Grund gerechtfertigt. Darüber hinaus ist anerkannt, dass der parallele Betrieb unterschiedlicher Betriebssysteme einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert, der einen sachlichen Grund zur Vorgabe des in der vorhandenen IT-Struktur bereits implementierten Systems darstellt. Auch der bei einer Beschaffung einer Drittsoftware zu erwartende Verwaltungsmehraufwand für die AG rechtfertigt die Vorgabe von „epias ED”. Der zur Implementierung einer Drittanbieter-Software erforderliche personelle Aufwand wird auf 30 Manntage geschätzt. Weiterhin bedarf es der Schulung von ca. 180 Pflegekräften und 800 ärztlichen Kolleg*innen. Dies ergibt einen Mehraufwand von 490 Manntagen (980 Personen*4 Stunden pro Schulung/8 Stunden pro Manntag). Ungeachtet des durch den zusätzlichen Aufwand von insgesamt 520 Manntagen erzeugten Finanzbedarfs würde der Verwaltungsmehraufwand eine deutliche Qualitätseinschränkung in der Patientenversorgung zur Folge haben, woraus eine akute Gefährdung für den Patienten entstehen kann. Dementsprechend ist es auch aus diesem Grund gerechtfertigt zur Umsetzung der Funktionserweiterung des vorhandenen Notaufnahme-Informationssystems das Produkt „epias ED” vorzugeben. Wartungsleistungen können nur von der epias GmbH erbracht werden, da nur diese über die Quellcodes verfügt.
Interne Kennung: 6deff3f8-effe-40d9-a058-cf384430abe8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Über die anfängliche Festlaufzeit von 3 Jahren hinaus steht der Auftraggeberin eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren, verlängern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: 1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot: Mit der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen. Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind spätestens bis zum 18.07.2025 abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungAlle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. 5.1.9 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelisteten Erklärungen Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil und Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:1.Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil), 2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft), 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5KorruptionsbGNRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen), 4.Erklärung zu § 19 Abs. 3MiloG (Formular Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG),5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe), 6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe), 7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers(Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers), 8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland).Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren. https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/subproject/0e5dc27c-5105-4192-bcff-61ae316ccb8d/suitabilitycriteria
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung). 2.Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen(Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formulare Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen. https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/subproject/0e5dc27c-5105-4192-bcff-61ae316ccb8d/suitabilitycriteria
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens(sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können- müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers(Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung): (i) die Implementierung von epias ED (ii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus. Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Der Beginn des Leistungserbringungszeitraum darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen(Mindestanforderung). Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft /Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen. 2. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formular Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung): (i) die Implementierung von epias ED (ii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Der Beginn des Leistungserbringungszeitraum darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/subproject/0e5dc27c-5105-4192-bcff-61ae316ccb8d/suitabilitycriteria
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen12/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/11/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in §160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKliniken der Stadt Köln gGmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Registrierungsnummer: af9349b7-c72e-4b0e-9737-35ae587402b2
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Neufelder Straße 34  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 51067
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: +49 22189070
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f23c41f7-4914-4924-911f-c3236e0f243f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2024 15:20:13 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 675503-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 216/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2024

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Herscheid
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Möhnesee
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Much
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Netphen
Nettersheim
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Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
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Simmerath
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Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
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Südlohn
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Swisttal
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