1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Köln - Amt für Straßen- und Radwegebau
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse (OWA West)
Beschreibung: Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistpungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet. I) — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, — Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung, — Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung, — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung, — Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung. Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit,usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftrageber beabsichtigen ferner, die Leistungenabschnittsweise zu vergeben. Gutachterleistungen werden gesondert vergeben. Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Kennung des Verfahrens: a77ebe36-c7ab-47e8-9164-d7ca5cbf71bf
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse (OWA West)
Beschreibung: Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistpungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet. I) — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, — Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung, — Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung, — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung, — Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung. Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit,usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftrageber beabsichtigen ferner, die Leistungenabschnittsweise zu vergeben. Gutachterleistungen werden gesondert vergeben. Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten. Der Auftragnehmer soll die Auftraggeber sowohl während der Planungs- als auch während der Bauphaseunterstützen.
Interne Kennung: 2020-0163-66
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 8 937 125,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting
Angebot:
Kennung des Angebots: 2020-0163-66
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 85 948,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2020-0163-66
Datum des Vertragsabschlusses: 25/08/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 0163-2020
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Eine Vertragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Es besteht insofern eine Unschärfe im Normtext des § 132 GWB, weil dessen reiner Wortlaut verlangt, dass ein Wechsel des Auftragnehmers „nicht erfolgen kann“. Diese Formulierung ist bereits so in Art. 72 Abs. 1 lit. b Ziff. ii Richtlinie 2014/24/EU enthalten. Nähme man dies wörtlich, müsste der mögliche Wechsel gänzlich ausgeschlossen sein. Eine bloße Erschwernis des Wechsels wäre unbeachtlich. Somit müssten Fälle einer wirtschaftlichen oder technischen Unmöglichkeit vorliegen. Bei einer solchen Auslegung wären jedoch dann die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b GWB in Form der erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten schlichtweg obsolet. Denn diese Voraussetzungen unterstellen, dass es eine wirtschaftliche oder technisch denkbare andere Lösung gibt. Der Wechsel des Auftragnehmers muss deshalb im Ergebnis einer teleologischen Auslegung des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB nicht gänzlich ausgeschlossen sein, sondern ist nur mit dem Makel der erheblichen Schwierigkeit oder beträchtlicher Zusatzkosten nach lit. behaftet. Dieses weite Verständnis des Begriffs der wirtschaftlichen Gründe findet sein Korrektiv in der kumulativen Anwendung der Tatbestandsvoraussetzungen der lit. a und b, wird also durch die substantiiert nachzuweisenden erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten kompensiert (vgl. BeckOK VergabeR/Mertens/Götze, 17. Ed. 30.4.2020, GWB § 132 Rn. 70). Der Begriff der zusätzlichen Leistungen ist nicht legal definiert. Nach dem Erwägungsgrund 108 der Richtlinie 2014/24/EU und der gleichlautenden Begründung des VergRModG (BT-Drs. 18/6281, 119 f.) sollen zusätzliche Lieferungen insbesondere als Teilersatz oder zur Erweiterung bestehender Dienstleistungen, Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sein (vgl. BeckOK VergabeR/Mertens/Götze, 17. Ed. 30.4.2020, GWB § 132 Rn. 64). Insofern ist entscheidend, dass die Leistung grundlegend vorhanden bleibt. Nicht erfasst werden solche Zusatzbeschaffungen, die das ursprüngliche Produkt/ die ursprüngliche Leistung in einem weiten Umfang abändern oder ersetzen (VK Hessen, Beschluss v. 27.04.2007, 69 d VK – 11/2007). Wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Frage, wann eine Leistung zusätzlichen Charakter hat, ist auch die Formulierung in § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB, dass diese Leistungen nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen, also vor allem in Vertrag und Leistungsbeschreibung (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 VgV), vorgesehen waren und damit nicht transparent im ursprünglichen Wettbewerb standen (vgl. BeckOK VergabeR/Mertens/Götze, 17. Ed. 30.4.2020, GWB § 132 Rn. 65). Ferner müssen die zusätzlichen Dienstleistungen erforderlich sein. Auch dieser Begriff wird nicht legal definiert. Vom Gesetzgeber gemeint ist ein Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers für diese Leistungen, um den im ursprünglichen Auftrag verfolgten Beschaffungserfolg zu erfüllen (in diesem Sinne BeckOK VergabeR/Mertens/Götze, 17. Ed. 30.4.2020, GWB § 132 Rn. 66, 67), dabei soll auch ausreichend sein, wenn die weitere Nutzung der im ursprünglichen Vergabeverfahren beschafften Leistungen verbessert werden kann (Ziekow/Völlink/Ziekow, 4. Aufl. 2020, GWB § 132 Rn. 47). Weitere Voraussetzung: Der Wechsel des Auftragnehmers führt aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zu erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber. Technische Schwierigkeiten liegen vor, wenn die Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung, auch bei Wartungsbedarfen, und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen (Ziekow/Völlink/Ziekow, 4. Aufl. 2020, GWB § 132 Rn. 49). Wirtschaftliche Gründe, können neben erhöhten Koordinierungs- und Anpassungsbedarfen z.B. auch Gesichtspunkte der Klarheit der Mängelhaftung sein (Ziekow/Völlink/Ziekow, 4. Aufl. 2020, GWB § 132 Rn. 48). Die INGE Ost-West-Achse (West) ist mit den Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Universitätsstraße beauftragt. Die bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen (80m Nutzlänge statt bisher 60m) zu ertüchtigen. Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere: Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienen- und des Straßenverkehrs, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Fachplanung Elektro und Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Straßenverkehrsanlagen (LSA-Planung).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Fortsetzung Konkrete Begründung der Änderung: Im Rahmen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) wurde festgestellt, dass als Grundlage für die LSA-Planung eine Verkehrsanlagenplanung auch der nicht zun den Haltestellen gehörigen Knotenpunkte erforderlich ist. Zum Leistungsbild des Generalplaners gehören bisher nur die zur Haltestelle gehörigen Knotenpunkte. Insofern handelt es sich um zusätzliche freiberufliche Leistungen, die erforderlich geworden sind, da sie nicht im ursprünglichen Leistungsumfang vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Aus Sicht des AG ist es erforderlich, die Leistungen durch denselben Auftragnehmer erbringen zu lassen. Es handelt sich bei den Leistungen um planerische Eingriffe, die unmittelbar an den bereits beauftragten Planungsraum der INGE Ost-West-Achse (West) anschließen. Die Leistungen der INGE Ost-West-Achse (West) beinhalten u. a die Planung aller LSA-Anlagen entlang der Strecke der Linie 1 und die Verkehrsanlagenplanung der Knoten im Bereich der Haltestellen. Die Nachtragsleistungen werden auf Basis der im Hauptauftrag beauftragten Grundlagenermittlung und Vorplanung erbracht. Die Aufragserweiterung ist daher nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig. Ferner darf der Preis um nicht mehr als 50% des Werts des ursprünglichen Auftrags erhöht werden (vgl. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB). Es handelt sich dabei um eine pauschale Obergrenze (vgl. BT-Drs. 18/6281, 119). Die Kosten liegen bei EUR 85.948,35 (netto) und damit weit unter den 50% des ursprünglichen Auftrags mit einer Auftragssumme von EUR 8.851.177,00 (netto).
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Köln - Amt für Straßen- und Radwegebau
Registrierungsnummer: keine Angabe.
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting
Registrierungsnummer: keine Angabe..
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: keine Angabe...
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c0716241-f558-4611-95d4-f441845fff6c - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 670042-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 215/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2024