1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 732 - Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistungen) i.S.v. §§ 38 bis 40 und Anlage 11 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen
Kennung des Verfahrens: 3c47694b-aa50-4f07-8d8a-f6175183813b
Interne Kennung: 0732/211.21:0002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung, 71420000 Landschaftsgestaltung, 71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung, 71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration), 71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten, 71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen, 71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen, 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hofstr. 22
Stadt: Graben-Neudorf
Postleitzahl: 76676
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 324 468,10 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) als Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistungen) bestehend aus: 1) Neugestaltung der Außenanlagen mit Schulhof für die Grundschule und Außen-Spielbereich für den Kindergarten gegliedert nach U3- und Ü3-Bereich und 2) Gebäudebegrünung des neu zu errichtenden Gebäudes zur Unterbringung von Grundschule und Kindergarten. Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Vorgesehener Zeitablauf: 22.10.2024: Versand Auftragsbekanntmachung an EU-Amtsblatt, 23.10.2024 - 25.11.2024: Bearbeitungszeit für Angebot, 26.11.2024, 10:00 Uhr: Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich, 13.01.2025: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat, Planungsbeginn: 03.02.2025, Abschluss LPH 2: 05/2025, Abschluss LPH 3: 11/2025, Abschluss LPH 8: 03/2029, Abschluss LPH 9: 12/2033. Es werden im Rahmen eines 1-stufigen Offenen Verfahrens, § 15 VgV, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder vergeben. Die Bedarfsplanung sowie der Lösungsvorschlag der Architekten dient hierbei als Planungsgrundlage. Der Bauherr hat für den Lösungsvorschlag im Architektenverfahren ein Holz-Systembau, entweder als reinen Holzbau oder als Holz-Hybridbau vorgegeben. Das Architektenverfahren findet seinen Abschluss in der förmlichen Beauftragung im Gemeinderat am 16.12.2024. Der Neubau ist nach den Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (N!BBW) zu errichten. Details hierzu unter Nr. 5.1.7 dieser Auftragsbekanntmachung. Der Neubau wird voraussichtlich in die Gebäudeklasse IV gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO B-W) eingeordnet. Der Auftraggeber wünscht die Zugrundelegung der HOAI 2021 für die Beauftragung. Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistungen) erforderlich. Dies macht gegebenenfalls bei fehlender fachlicher Qualifikation eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen mehreren Büros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung / Angebot unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird. Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistungen) durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung muss jeweils verfügbar sein. Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV). Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufklärung über das Angebot / Eignung) werden keine Kosten erstattet. Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgabe mit Abgabe des Angebotsschreibens wird nicht verlangt; dennoch vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet. Es soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis erwarten lässt (§ 58 VgV). Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Max. erreichbare Höchstpunktzahl: 1 000 Punkte. Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV). Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen deshalb auf 10 Jahre, 01.09.2014 bis 31.08.2024, erhöht. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -frei-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Konkurs: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Korruption: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 42 Abs.1 VgV); Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs.1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV).
Vergleichsverfahren: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Betrugsbekämpfung: Betrug (§ 123 Abs.1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bildung krimineller Vereinigung, Bildung terroristischer Vereinigung, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 42 Abs. 1 VgV)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Neubau Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 732 - Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistungen) i.S.v. §§ 38 bis 40 und Anlage 11 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen Als Planungsleistungen sind die Grundleistungen der LPH 1 - 3, 5 - 9 mit Besonderen Leistungen i.S.v. §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 zu erbringen. Der Bauherr wünscht sich ein kommunikatives, offenes und transparentes Gebäude, in welchem die Integration eines 3-gruppigen Kindergartens in eine 3-zügige Ganztagesgrundschule erfolgt. Hierbei soll die Umsetzung der Planungsaufgabe als Systembau in Holz oder Holz-Hybrid erfolgen, um somit die Vorteile der Nachhaltigkeit (N!BBW), kürzere Bauzeiten, Minimierung von Lärm und Baustelleneinrichtungsfläche auszuschöpfen. Die ermittelte Nutzungsfläche (NUF) für den Neubau liegt bei ca. 2 900 m² zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen: - Ganztagesbereich, ca. 539 m² NUF - 3-zügiger Grundschulbereich, ca. 1 790 m² NUF - 3-gruppiger Kindergarten, ca. 550 m² NUF Das Gebäude soll nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württemberg, N!BBW, errichtet werden. Dies stellt auch eine zwingende notwendige Voraussetzung dar um Fördermittel, wie z.B. Schulbauförderung und / oder Förderung nach dem GT-Beschleunigungsgesetz, aus dem Landeshaushalt zu erhalten. Erwartet wird eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche, am Bedarf orientierte Lösung. Im Rahmen der Entwicklung des Planungskonzepts durch den Architekten sollen die Synergien, die sich aus einer Raummehrfachnutzung durch Schule und Kindergarten ergeben, aufgezeigt und genutzt werden. Zudem soll im Rahmen der Freianlagen-/Außenanlagenplanung sowohl geeignete Außenflächen für den Kindergarten (u. A. Spielflächen), als auch für die Grundschule (Schulhof) berücksichtig werden sowie die Freianlagen des Grundstücks neu überplant werden. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Aufgabenbeschreibung und der Bedarfsplanung im Bauwesen, DIN 18205, zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung, 71420000 Landschaftsgestaltung, 71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung, 71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration), 71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten, 71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen, 71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen, 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung beginnend mit den Leistungsphasen 1 - 3 der Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistungen) i.S.v. §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 inkl. der angebotenen und notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der beauftragten Stufe/Abschnitt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hofstr. 22
Stadt: Graben-Neudorf
Postleitzahl: 76676
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen bzw.Besondere Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 324 468,10 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung und der erreichten Punkte eines jeden Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungspunkte eines jeden Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 1 000 Punkte. Kriterium 1: Technische Fachkräfte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung: 10% 10 Punkte, wenn alle drei geforderten Fachkräfte benannt wurden. 8 Punkte, bei Angabe von 2 Fachkräften 5 Punkte, bei Angabe von einer Fachkraft Kriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, max. 200 Bewertungspunkte, Gewichtung: 20% 8 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 500.000,00 € netto nachgewiesen wird 5 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023)von mindestens 400.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 300.000,00 € netto nachgewiesen wird 0 Punkte wenn ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von <300.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Zusatzpunkte: Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mehr als 300.000,00 € netto Kriterium 3+4: Fachliche Eignung für 2 Referenzen, max. 500 Bewertungspunkte Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 25% Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 25% Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Es werden max. 2 Referenzen bewertet. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Anforderungen a-d erfüllt sind. Es wird jede der nachfolgenden Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet: Mindestanforderungen an jede Referenz: Referenzprojekt 1: öffentlicher Auftraggeber mit Planungsleistungen für: Spielplatz, Schulhof oder Außenanlagen eines Kindergartens/Kindertagesstätte o.ä. Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber Pro Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden, die Punktebewertung ergibt sich wie folgt: 10 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 4 aus 4 Kriterien erfüllt 7,5 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 3 aus 4 Kriterien erfüllt 5 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 2 aus 4 Kriterien erfüllt 2,5 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 1 aus 4 Kriterien erfüllt 0 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 0 aus 4 Kriterien erfüllt a) Leistungen gemäß § 39 HOAI 2021 LPH 2-3 und 5-8 vollständig erbracht b) Mindesthonorarzone III oder höher c) Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum 01.09.2014 bis 31.08.2024) d) Anrechenbare Herstellkosten mindestens: 1.500.000 € netto (KG 500) Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) gem. §43 Abs. 3 Nr. 1 VgV Kriterium 5: Honorarangebot, max. 200 Bewertungspunkte, Gewichtung: 20% 10 Punkte: wirtschaftlichstes Honorarangebot 8 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot 0,1% bis 5,0% 6 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot 5,1% bis 10,0% 4 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot 10,1% bis 15,0% 2 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot 15,1% bis 20,0% 0 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >20,0%
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Das Bauvorhaben ist nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württemberg, N!BBW, zu errichten. Dies stellt auch eine notwendige Voraussetzung dar, um Fördermittel, wie z.B. Schulbauförderung und/oder Förderung nach dem GTBeschleunigungsgesetz, aus dem Landeshaushalt von Baden- Württemberg zu erhalten. Hierbei sind die im Folgenden genannten Nachhaltigkeitsanforderungen an das Gebäude nach N!BBW zu erfüllen und einzuhalten. Ökologie: Bauteile und Energieversorgung mit geringen Treibhausgas-Emissionen, Verwendung von schadstoffarmen und nachhaltigen Bauprodukten. Ökonomie: Optimierung der Herstellungskosten durch statisches Konzept des Tragwerks, geringe Energiekosten durch hohen Anteil an Stromeigenerzeugung. Soziokultur und Funktion: Sehr gute Tageslichtversorgung, sehr gute Raumakustik und Innenraumluftqualität. Technik: Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp des Nichtwohngebäudes muss mindestens 60 % unter dem errechneten Wert für das Referenzgebäude nach Anlage 2 des GEG liegen. Bei Neubauten orientieren sich die Wärmedurchgangskoeffizienten Ü der wärmeübertragenden Umfassungsflächen am EG 40 Standard. Prozesse: Ermittlung der maximalen Dämmstoffdicken für die Bauteile der Gebäudehülle mit Vorteilhaftigkeit bei Treibhauspotential und Lebenszyklus.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0732_EE_OPL_FRANL.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in oder über vergleichbarere Qualifikation wie vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit mind. 3 Jahren Ausbildung an einer technischen Hochschule. Qualifikation ist vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0732_EE_OPL_FRANL.pdf I) Nachweis gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensereignis, min. 3 Mio. € je Schadensereignis für Sachschäden und mind. 2 Mio. für Vermögensschäden je Schadensereignis bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das 3-fache der jeweiligen Mindestdeckungssumme. II) Erklärung, ob wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen bestehen III) Erklärung zur Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen IV) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) V) Erklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB und schwere Verfehlungen VI) Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium Nr. 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung, Referenz 1
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium Nr. 4: Fachliche Eignung, Referenz 2
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Teilnahmeanträge/Angebote anhand der Eignungs- bzw. Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de), Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bieter zu beachten. Es besteht keine Pflicht des Bieters sich auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle empfiehlt dies jedoch, so dass der Bieter jederzeit über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bieter nicht auf der Vergabeplattform an, so ist der Bieter selbst für die Informationsbeschaffung über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen verantwortlich, z.B. durch regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (BT-15). Über diesen Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und aufgelistet. Der nicht auf der Vergabeplattform angemeldete Bieter ist alleinig dafür verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) zu verwenden. Orientierungshilfe bietet hierbei das Inhaltsverzeichnis und der Fragen-/Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. Für die Abgabe des Angebots ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die geforderte elektronische Abgabe des Angebots zu gewährleisten und den Bieter eindeutig zu identifizieren. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch (in Textform, mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe des Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-
Registrierungsnummer: 08215099-A8731-07
Postanschrift: Werner-Juchler-Platz 1
Stadt: Graben-Neudorf
Postleitzahl: 76676
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 7255901-201
Fax: +49 7255901-350
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 10ef702d-6661-4757-9645-8e93980b6507 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/10/2024 13:51:28 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 655801-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 211/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/10/2024