Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK

658202-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
OJ S 211/2024 29/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEinführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
BeschreibungEinführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
Kennung des Verfahrens973b561a-01cc-414b-98ae-71c182024f46
Interne Kennung676
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000 Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKavalleriestraße 22  
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40213
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPNYH5DG4V 1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Die Rahmenvereinbarung ist nicht in Lose aufgeteilt, denn Beschaffungsgegenstand ist eine gesamtheitliche Software-Lösung. Implementierung, Customizing, Migration, Support und Pflege können nicht losgelöst von der zum Einsatz kommenden Software ausgeschrieben werden. 3. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Soweit Varianten / Alternativangebote zugelassen wurden, gilt: Bieter können (nicht. müssen) über den vorgegebenen Leistungsgegenstand hinaus zusätzliche Module und sonstige Leistungen anbieten, die mit dem ausschreibungsgegenständlichen GRC-Tool in einem Zusammenhang stehen. Hierbei handelt es sich um vorgesehenen Zusatzleistungen i.S.d. § 2 Abs. 3 lit. d.) der Rahmenvereinbarung, die die NRW.BANK abrufen kann. Diese Leistungen sind folglich als Zusatzleistungen im Vordruck 08: Preisblatt in dem gesonderten Tabellenblatt "Zusatzleistungen" einzutragen. Ihre Preise fließen nicht in die Berechnung des Angebotsvergleichspreises ein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
Beschreibung: Die NRW.BANK beabsichtigt die Einführung einer geeigneten Governance Risk & Compliance Standard-Software (on-premises) (nachfolgend "GRC-Software"). Die GRC-Software soll die Komponenten Auslagerungsmanagement, Informationssicherheitsmanagement, Informationsrisikomanagement, Datenschutzmanagement und Business Continuity Management enthalten und abdecken. Ziel ist es, die aktuell und zukünftig für die Förderbanken gültigen einschlägigen Gesetze, Verordnungen sowie sonstige regulatorische und aufsichtsrechtliche Vorgaben mithilfe der GRC-Software zu erfüllen. Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung (on-premises) der GRC-Software im Wege des Kaufs / der Miete einschließlich Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie die systemspezifische Beratung. Hauptgegenstand bilden Leistungen auf Abruf (Lizenzen, Support, Beratertage und Schulungen) nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung. Das voraussichtlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf Lizenzen für 250 User (bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), 100 Beratertage und 20 Schulungen. Es wird eine Höchstabnahmegrenze an Lizenzen (einschließlich Pflege und Support) für bis zu 500 User (bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), von bis zu 200 Beratertagen für Beratungsleistungen und von bis zu 20 Schulungen festgelegt. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insoweit nicht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 6 Jahre (= 6 Vertragsjahre) ab dem Beginn des Echtbetriebes (Erstmodul). Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf zehn Jahre ab dem Beginn des Echtbetriebes (= zehn Vertragsjahre; Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Soweit die Einzelaufträge die Miete von Lizenzen zum Gegenstand haben, haben sie - unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzabrufs - einheitlich eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Beginn des Echtbetriebes. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Lizenzen nicht sechs Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Entsprechendes gilt sinngemäß für den Systemservice beim Lizenzkauf. Im Weiteren ist die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Da es sich um eine nichtwesentliche Auslagerung gem. MaRisk AT 9, FISG handelt, gelten ergänzend die als Anlage 20 beigefügten Regelungen für nichtwesentliche Auslagerungen.
Interne Kennung: 676
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000 Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 6 Jahre (= 6 Vertragsjahre) ab dem Beginn des Echtbetriebes (Erstmodul). Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf zehn Jahre ab dem Beginn des Echtbetriebes (= zehn Vertragsjahre; Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Soweit die Einzelaufträge die Miete von Lizenzen zum Gegenstand haben, haben sie - unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzabrufs - einheitlich eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Beginn des Echtbetriebes. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Lizenzen nicht sechs Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Entsprechendes gilt sinngemäß für den Systemservice beim Lizenzkauf. Im Weiteren ist die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a. der Text der Rahmenvereinbarung b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) f. Anlage 05: Vordrucke 05 und 05a: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit g. Anlage 06: Vordrucke 07a und 07b: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer h. Anlage 07: Verantwortliche Ansprechperson (= Vordruck 06) i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz" j. Anlage 08a: Auftragsverarbeitung - Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit. k. Anlage 09: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften" l. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG m. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance n. Anlage 12: Anforderungsliste (gemäß Angebot des Bieters) (= Vordruck 09) o. Anlage 13: Beschreibender Teil (gemäß Angebot des Bieters) (= Vordruck 10) p. Anlage 14: Ergänzende Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung - EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) - (Für den Kauf von Lizenzen) bzw. Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware - EVB-IT Überlassung Typ B - (für den Miete von Lizenzen) q. Anlage 15: Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen - EVB-IT Dienstleistungs-AGB - (für IT-Dienstleistungen der Auftragnehmerin) r. Anlage 16: Ergänzende Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware - EVB-IT Pflege S-AGB - (für Software-Pflege durch die Auftragnehmerin) s. Anlage 17: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) t. Anlage 18: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz u. Anlage 19: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) v. Anlage 20: Regelungen für nicht wesentliche Auslagerungsverträge gem. MaRisk AT 9, FISG w. Anlage 21: Scientology Schutzklausel 2. Für die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen vorsehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
BeschreibungSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung
BeschreibungBieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Lieferung, Implementierung und Pflege von GRC-Standard-Software und systemspezifische Beratung) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Lieferung, Implementierung und Pflege von GRC-Standard-Software und systemspezifische Beratung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen haben.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungErforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 21.09.2019 bis zum 20.09.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: (a.) Lieferung und Implementierung einer - bereits entwickelten, am Markt existierenden - GRC-Standardsoftware, wobei der Betrieb On-Premises erfolgt, (b.) für ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar, (c.) zur Verwendung für mindestens 200 aktive Nutzer des Referenzkunden (d.) einschließlich - Customizing bzw. Konfiguration - Migration von Altdaten - Go-live, (e.) Pflege und Support für mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate (f.) Einschließlich systemspezifischer Beratung (g.) im Zeitraum vom 21.09.2019 bis zum 20.09.2024

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungBeschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
BeschreibungErforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen Bieter müssen über ein Informationssicherheitsmanagement (ISMS) und ein Informationsrisikomanagement verfügen und damit angemessene organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der für die NRW.BANK betriebenen informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse sicherstellen können. Darunter fällt auch ein etabliertes Schwachstellenmanagement sowie die Verpflichtung, die für die NRW.BANK relevanten Informationssicherheitsereignisse zu melden. Der Nachweis muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungErklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
BeschreibungBieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2021, 2022 und 2023) ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2021, 2022 und 2023 pro Jahr mindestens 10 Vollzeitäquivalente betragen haben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anforderungskatalog
Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschreibender Teil
Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/11/2024 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie in der Rahmenvereinbarung und ihren Bestandteilen geregelte Leistung stellt eine Auslagerung im Sinne des § 25 a Abs. 1 KWG dar. Im Hinblick hierauf sind die Vorgaben der jeweils einschlägigen Gesetze und Aufsichtsbehörden (insbes. der MaRisk sowie der EBA/GL/2019/02) einzuhalten.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Da die von der Rahmenvereinbarung umfasste Leistung ein umfassendes Leistungsspektrum beinhaltet (Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie die systemspezifische Beratung), erfordert die damit einhergehende Komplexität bankseits eine Kontinuität in der Leistungserbringung, die - auch im Hinblick auf die Notwendigkeit der Störungsvermeidung - die vorgenannte Regellaufzeit überschreitet.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNRW.BANK AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
Telefon: +49 21191741-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung86b2359a-2977-450e-8451-e449932b800b-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDie Angebotsfrist wird verlängert bis zum Montag, 4. November 2024, 10:00 Uhr. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen verschiebt sich entsprechend auf den 28. Oktober 2024
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDie Angebotsfrist wird verlängert bis zum Montag, 4. November 2024, 10:00 Uhr. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen verschiebt sich entsprechend auf den 28. Oktober 2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018b1ce8-8712-4deb-80dc-eeab73bb9f01 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 17:35:28 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 658202-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 211/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/10/2024

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Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
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