Deutschland – Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste – Rahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB

652405-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste – Rahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB
OJ S 210/2024 28/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
E-MailIP2@bbr.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB
BeschreibungDie Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren. Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen: • Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030), • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030) Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar. Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen. Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.
Kennung des Verfahrens5bcf67c0-4040-4615-af63-0cd8d3c8406f
Interne Kennung10.17.04-24.01
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBonn
Postleitzahl53179
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 689 075,63 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationenweitere verbindliche Regelungen siehe Dokument "Informationen zur Vergabe"
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeZwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Eigenerklärung im Angebotsformular), Bezug des Bieters zu Russland (vgl. beiliegende Erklärung zu den Russlandsanktionen), Eignungskriterien gemäß der Vergabeunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB
Beschreibung: Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren. Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen: • Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030), • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030) Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar. Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen. Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.
Interne Kennung: 10.17.04-24.01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2031
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 689 075,63 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung5 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungEignungskriterien
BeschreibungWertung anhand des vorliegenden PDF Dokumentes "Eignungskriterien 24.01"
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen Datei "Zuschlagskriterien 24.01"
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=724914
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen, welche den nachweis der Eignung betreffen, können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Ausgeschlossen ist die Nachforderung von Unterlagen, welche sich auf die Zuschlagskriterien beziehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/12/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgemeinschaftlich haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Eine anforderungsgerechte Leistungserbringung kann nur durch Bindung eines Auftragnehmers für den gesamten Evaluierungszeitraum über sieben Jahre sichergestellt werden. Erläuterung zum vorliegenden Sonderfall: Die Förderprogramme WEF und KFN haben laut der jeweiligen Richtlinien eine Laufzeit bis 2030. Sie müssen jährlich durchgehend und auch rückblickend auf ihre gesamte Laufzeit evaluiert werden, unter anderem um den nationalen und europäischen Berichtspflichten nachzukommen. Die jährlichen Evaluierungsergebnisse sollen auch als Grundlage dienen, um die Förderprogramme stetig weiterzuentwickeln. Für den Ablauf und die Inhalte der Evaluierung wurde in einem Vorgängerprojekt ein vollständiges Konzept für die Evaluierung über die gesamte Laufzeit der Förderprogramme erarbeitet. Die Evaluierung soll demnach zuerst einmalig für die gesamte Laufzeit methodisch vorbereitet werden. Dieser Schritt müsste bei einem Wechsel des Auftragnehmers innerhalb des 7-jährigen Evaluationszeitraums erneut erfolgen. Danach soll die Evaluierung kontinuierlich und aufeinander aufbauend erfolgen. Nicht alle Arbeitsschritte werden jedes Jahr durchgeführt, alle Arbeitsschritte sollen aber aufeinander abgestimmt sein. Bei einer Laufzeit von vier Jahren ist eine Amortisierung für den Auftragnehmer aufgrund des anfänglichen Aufwands für die methodische Vorbereitung und des danach kontinuierlichen und schrittweisen Aufbaus der Evaluierung unwahrscheinlich. Neben dem Argument der Amortisierung für den Auftragnehmer ist zusätzlich auch auf das Argument der Wirtschaftlichkeit für den Auftraggeber hinzuweisen, da ein Wechsel des Auftragnehmers auch auf Seiten des Auftraggebers zu einem hohen Bearbeitungsaufwand führen würde und mit einem hohen finanziellen Aufwand für die Vergütung der erneuten methodischen Vorbereitung verbunden wäre. Das Konzept sieht eine Laufzeit der Evaluierung von 2024 bis 2031 vor und stellt ein in sich abgestimmtes Gesamtkonzept dar, insbesondere auch hinsichtlich der Berichterstattung. Die Vergabe an einen Auftragnehmer über den Gesamtzeitraum gewährleistet eine einheitliche Berichterstattung und die Möglichkeit, auch im Nachhinein noch Rückfragen in Bezug auf vorausgehende Jahre klären zu können.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Registrierungsnummer: 991-10648-23
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: IP2@bbr.bund.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3a05d2ac-99d6-47e3-a2ee-2f35d7ec1f98 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 652405-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/10/2024

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