Deutschland – Event-Organisation – Konzession Köln-Deutzer Volksfeste

651555-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Event-Organisation – Konzession Köln-Deutzer Volksfeste
OJ S 209/2024 25/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAmt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKonzession Köln-Deutzer Volksfeste
BeschreibungDie Stadt Köln sucht eine*n Konzessionär*in für die Ausrichtung der Frühlings- und Herbstvolksfeste auf dem Festplatz in Köln-Deutz (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1285; Anschrift: Siegburger Str. 66, 50679 Köln) für den Zeitraum 2025-2029
Kennung des Verfahrens862b95ef-d32b-4002-9afd-691d858fc0ed
Interne Kennung2024-0005-320-21
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79952000 Event-Organisation
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKöln-Deutz
Postleitzahl50679
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Im Bereich "Information über die öffentliche Öffnung, Datum der Angebotsöffnung (BT-132)" muss aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union ein Datum eingetragen werden. Er dient ausschließlich als Information über den Angebotsöffnungstermin.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Konzession Köln-Deutzer Volksfeste
Beschreibung: Es handelt sich um zwei Volksfeste (Frühling und Herbst) pro Jahr, welche auf dem Festplatz in Köln Deutz in dem Zeitraum von 2025-2029 stattfinden. Die Beschaffung erfolgt als Konzession auf Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Die Rechtsgrundlage ist Richtlinie 2014/23/EU.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79952000 Event-Organisation
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die zu schließende Konzession hat ab dem 01.01.2025 jeweils eine Laufzeit von einem Jahr und beinhaltet das Frühlings- und Herbstvolksfest. Die Konzession verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres eine Vertragspartei schriftlich die Auflösung der Konzession erklärt. Die Konzession verlängert sich maximal 4-mal, sodass sich längstens eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31.12.2029 ergibt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köln-Deutz
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEignung zur Berufsausübung - Eigenerklärung als Anlage zum Angebotsschreiben - Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, die erkennen lassen, dass gegen Sie als verantwortliche Person in strafrechtlicher Sicht keine negativen Erkenntnisse vorliegen -Vorlage von gewerblichen Unterlagen (Auszug aus dem Gewerbezentralregister) der vertretungsberechtigten Personen der bietenden Firma oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, die erkennen lassen, dass gegen Sie als die verantwortliche Person in gewerberechtlicher Sicht keine negativen Erkenntnisse vorliegen. -Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, die erkennen lassen, dass die bietenden Firma gewerberechtlich angemeldet und existent ist. Hinweis: Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als neun Monate sein.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit -Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der bietenden Firma vom zuständigen Finanzamt oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, die erkennen lassen, dass gegen die bietende Firma in steuerrechtlicher Sicht keine negativen Erkenntnisse vorliegen. -Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der bietenden Firma von der zuständigen Stadt/Steuerkasse oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, die erkennen lassen, dass gegen die bietende Firma in kommunalsteuerrechtlicher Sicht keine negativen Erkenntnisse vorliegen. -Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der bietenden Firma vom zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, die erkennen lassen, dass gegen die bietende Firma keine negativen Erkenntnisse vorliegen beziehungsweise kein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Gegebenenfalls sind Nachweise öffentlicher Kassen, Institutionen, Anstalten und Behörden beizubringen, aus denen dann die notwendigen Eintragungen hervorgehen. -Finanzierungsplan und Kalkulation (detailliert und nach Jahren getrennt sowie unterteilt nach Personalkosten, Sachkosten, Eigenmittel, Drittmittel und Sponsoring) Hinweis: Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als neun Monate sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDas Angebot muss einen maßstabsgetreuen digitalen Lageplan mit den geplanten Aufbauten enthalten. Aus dem Lageplan muss das von dem Bieter geplante bauliche Veranstaltungskonzept deutlich werden. Die für die Erstellung des Lageplans benötigten Auszüge aus den Katasterunterlagen können beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln angefragt werden. Vergleichbare Katasterpläne sind ebenfalls zugelassen. Der Lageplan zu den geplanten Aufbauten muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Aus- und Eingänge - Eventuelle Absperrungen - Flucht- und Rettungswege - Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Der Maßstab des Lageplans ist so zu wählen, dass der Veranstaltungsort einschließlich der geplanten Aufbauten sowie der weiteren Angaben für einen informierten Dritten gut erkennbar ist. Es kann beisp. ein Maßstab von 1:200 gewählt werden. Zudem muss aus dem Lageplan hervorgehen, ob an dem jeweiligen Stand unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausgeübt werden oder ob volksfesttypische Waren feilgeboten werden. Bei der Erstellung des Lageplans sind folgende Vorgaben zu beachten: Sämtliche Aufbauten sind nur auf der als Spiel- und Festplatz gekennzeichneten Fläche erlaubt (s. beigefügter Plan; gelbe Mark.). Die als Standplatz für Schausteller-Wohnwagen und Freifläche gekennzeichnete Fläche (s. beigefügter Plan; violette Mark.) darf nur als Abstellfläche für Logistikfahrzeuge sowie Schausteller*innen Fahrzeuge und -wagen genutzt werden. Die an beide Flächen angrenzenden Grünflächen sind von jeglichen Aufbauten freizuhalten. Davon abweichende Nutzungen der Grünflächen sind nur im Einzelfall mit Zustimmung des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln zugelassen. Mit den Aufbauten ist zur Severinsbrücke sowie zur Deutzer Brücke ein Mindestabstand von jeweils 5m einzuhalten. Das Abstellen von Wohn- und Packwagen, Kühlanhängern oder ähnlichen Fahrzeugen unterhalb der Brücken ist grundsätzlich untersagt. In Abstimmung mit dem Amt für Tunnel, Brücken und Stadtbahnbau der Stadt Köln ist ein kurzzeitiges Abstellen von Fahrzeugen möglich. Die Vorgaben zur Ufermauer/Kaimauer sind zu beachten (s. 2.2.3). Detailliertes bauliches Veranstaltungskonzept einschließlich maßstabsgetreuer Pläne Von dem Bieter ist ein Veranstaltungskonzept einzureichen, in dem mindestens Angaben zu den nachfolgend genannten Punkten enthalten sein müssen. - Be- und Überwachungskonzept - Logistikkonzept - Veranstaltungsleitung - Sanitär-, Reinigungs- und Entsorgungskonzept - Angebotsvielfalt und -entwicklung - Zielgruppenspezifische Angebote - Umweltschutz und Nachhaltigkeit - Qualitätssicherung und -management Eine techn.-organ. Konzeption und Planung durch den Konzessionär ist Grundlage der Nutzung des Festplatzes. Diese Konzeption hat nicht nur den genauen Ablauf und die Auf- und Abbauplanung darzustellen, sondern umfasst ein detailliertes und auf das jeweilige Volksfest zugeschnittenes Lärmschutzkonzept. Das Konzept ist dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln spätestens sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Volksfests vorzulegen. Bestandteil des Lärmschutzkonzepts ist eine schalltechnische Prognose. Bei der Erarbeitung des Lärmschutzkonzepts sind folgende Punkte zwingend zu beachten: Die Vorschriften der TA Lärm und des Freizeitlärmerlasses NRW gelten grundsätzlich. Die Lautsprecher sind so auszurichten, dass die Schallübertragung jeweils zum eigenen Geschäft hin erfolgt. Außerdem sind die Lautsprecher in einem solchen Neigungswinkel anzuordnen, dass sie in das Publikum hineinstrahlen und nicht über die Besucher*innen hinweg. Zudem hat die Ausrichtung der Lautsprecher überall dort, wo es betriebstechnisch möglich ist, in Richtung Westen / Rhein zu erfolgen. Zur Vermeidung eines besonders störenden Missklangs durch verschiedenen durcheinander schallende Musiktitel und damit nicht ein Kirmesstand den anderen Kirmesstand in der Lautstärke übertönen muss, ist eine einheitliche Musikwiedergabe vorzusehen, welche von einer zentralen Stelle (beispielsweise Tontechnik) ausgesteuert wird. Die schalltechnische Prognose ist auf Grundlage der TA Lärm in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW zu erstellen. Der in der Schallprognose zu betrachtende Immissionspunkt wird in Absprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln festgelegt. Die Inanspruchnahme einer Ausnahme nach Nummer 3.4 Freizeitlärmerlass NRW ist unter Würdigung des Kriteriums Brauchtum nach aktuellem Stand an 18 Kalendertagen jährlich möglich. Wenn das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln dem Konzessionär nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Volksfest mitteilt, ist von dem Konzessionär eine bekanntgegebene Messstelle nach § 29 BIm-SchG mit einer begleitenden Dauerschallmessung zu beauftragen. Die zu beauftragende Messung erfolgt auf Grundlage der TA Lärm unter Einbeziehung der tieffrequenten Geräusche am Immissionspunkt. Die genauen Details, wie Messorte, Messzeitpunkte sowie -dauer, werden in Einvernehmen mit dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln bestimmt. Für die Einhaltung der Lärmschutzauflagen durch die Drittunternehmen, wie z. B. einzelne Fahrgeschäfte, Stände aller Art, ist der Konzessionär verantwortlich. Beschallungsanlagen jeglicher Art sind so einzustellen, dass auf Grundlage der TA Lärm in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW die vom Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln noch vorzugegebenen Lärmwerte eingehalten werden. Der Konzessionär ist verpflichtet, die Einhaltung durch Einpegelung der Anlagen sicherzustellen. Bei Zuwiderhandlungen durch Drittunternehmen hat der Konzessionär die Schallquelle auszustellen und ggf. von den Sanktionsmöglichkeiten (z. B. Vertragsstrafe, Kündigung) gegenüber den Schaustellern Gebrauch zu machen. Die Messprotokolle der Messungen sowie die Belege zur Einpegelung der Anlagen sind dem Amt f. öffentliche Ordnung zu übermitteln
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Be- und Überwachungskonzept
Beschreibung: Einsatzplanung et cetera
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Logistikkonzept
Beschreibung: Auf- und Abbaulogistik
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Veranstaltungsleitung
Beschreibung: Kenntnis und Erfahrungen et cetera
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sänitar-, Reinigungs- und Entsorgungskonzept
Beschreibung: Toilette, Reinigung et cetera
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotsvielfalt und Entwicklung
Beschreibung: Breites Angebot der Vielfältigkeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zielgruppenspezifisches Angebot
Beschreibung: Angebot für Familien et cetera
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Meidung von Abfall et cetera
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung und Management
Beschreibung: Gewährleistung von fairen Preisen et cetera
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertungsmatrix
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen Siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAmt für Recht, Vergabe und Versicherungen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Registrierungsnummer: 07999
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Internetadresse: https://www.stadt-koeln.de
Profil des Erwerbers: https://www.stadt-koeln.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f6e3196d-691f-4214-b093-0fd8042385cb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/10/2024 14:20:31 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 651555-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/10/2024

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