5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig um 4 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 15 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# - Pesonalausweis / Reisepass Der Auftragnehmer hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der Auftraggeberin vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. Ggf. werden die Fachkräfte des Auftragnehmers durch den Nutzer bzw. Beauftragte der Auftraggeberin begleitet. Die Entscheidung obliegt der Auftraggeberin bzw. dem Nutzer. Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die Auftraggeberin oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der Auftraggeberin verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. - Verschwiegenheitserklärung Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) zu verpflichten und von diesem, vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson für Los 1 Herr Antonio Roth E-Mail: antonio.roth@bundesimmobilien.de und für Los 2 Herr Dietmar Rehaag E-Mail dietmar.rehaag@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 13.11. bis 19.11.2024, Mo. - Do. 09.00 - 14:00 Uhr, Fr. 09:00 - 13:00 Uhr durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 08.11.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen: 25.11.2024. Zusätzlich ist für die Angebotsabgabe dringend die Anlage_A-01_Bewerbungsbedingungen aus den Vergabeunterlagen zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zum Unternehmen
Beschreibung: - Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft, - Angaben zum Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer und Registergericht, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail und ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, - Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR
Beschreibung: Nachweis der Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters mit dem Angebot einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung b) Angaben zu Umsätzen
Beschreibung: zu a) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. Zudem ist eine Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit dem Angebot einzureichen! zu b) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Eigenerklärung über die Leistungserbringung b) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen c) Angaben zu Referenzen
Beschreibung: zu a) Erklärung, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Erklärung, dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Erklärung, dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV – Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist. Mit Angabe der zuständigen Handwerkskammer. Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: • Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ • Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ • Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichw. Qualifikation. Die Nichtvorlage von Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. zu b) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart zu c) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen gemäß den nachfolgenden Mindestanforderungen zu den Losen 1 bis 3 erreichen. - Referenz 1 über Wartung von kraft – und / oder handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit oder ohne Feststellanlagen: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 300 Anlagen, - Referenz 2 über Wartung von kraftbetätigten Toranlagen, mit Feststellanlagen: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 10 Anlagen, - Referenz 3 über DGUV – Prüfung für kraft – und / oder handbetätigte Türen und / oder Tore, mit Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 200 Anlagen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: d) Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu d) Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. In der bereits mit Angebotsabgabe vorzulegenden Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) müssen Bietergemeinschaften ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter benennen. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Bereits mit dem Angebot sind vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) und etwaige Nachweise vorzulegen. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit Erklärungen nur zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug, 5. Wettbewerbsregister, 6. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind Umfang der zu übertragenden Teilleistungen zu beschreiben. Ist eine Eignungsleihe vorgesehen, sind in der Bieterauskunft Eignungskriterien anzugeben, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind Sie als Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen). Sie haben ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 100 % gewichtet. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/11/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: SÜ1 - einfache Sicherheitsüberprüfung (1) Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der AN verpflichtet sich, unverzüglich, nach Aufforderung durch die AG dem Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind -unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an. (2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen der AG, z. B. in den besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung formuliert und durch den AN zwingend zu beachten. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden. (3) Die AG weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen. (4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen / den Nutzer möglich. (5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u. a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. (6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten. (7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 31/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist entweder bei Festpreisangebot das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder bei Anpassung der Vergütung das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-06) auszufüllen, von denen das vom Bieter gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 5.1.12 „Bedingungen für die Einreichung“ gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
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