Deutschland – Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden – Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Dienstliegenschaften des BMBF und BMDV. VOEK 333-24

645556-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden – Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Dienstliegenschaften des BMBF und BMDV. VOEK 333-24
OJ S 208/2024 24/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Dienstliegenschaften des BMBF und BMDV. VOEK 333-24
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen auf den Liegenschaften des BMBFund BMDV. Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: • Wartung, Inspektion und Dokumentation • Funktionsprüfung der Feststellanlagen • Sicherheitstechnische Prüfung • Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: • Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher • Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel • Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen vereinbart • Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart • Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart • Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
Kennung des Verfahrens1f395aee-3835-41f2-8099-e11a11af3eac
Interne KennungVOEK 333-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBonn
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas Verfahren beinhaltet 2 Lose. Zu beachten ist, dass auch bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere oder alle Lose jedes Los eigenständig angeboten und gesondert bezuschlagt wird. Die Abgabe eines Angebotes unter der Bedingung, den Zuschlag für mehrere oder alle Lose zu erhalten, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson für Los 1 Herr Antonio Roth E-Mail: antonio.roth@bundesimmobilien.de und für Los 2 Herr Dietmar Rehaag E-Mail dietmar.rehaag@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 13.11. bis 19.11.2024, Mo. - Do. 09.00 - 14:00 Uhr, Fr. 09:00 - 13:00 Uhr durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 08.11.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Angebote können ausschließlich elektronisch über die e Vergabe Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Für die Abgabe eines Angebots ist die Schaltfläche „Angebot abgeben“ zu verwenden. Eine Angebotsabgabe über die Schaltfläche „Vergabestelle kon-taktieren“ ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Angebotsabgabe auf postalischem Weg, per E Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden: - elektronische Angebote in Textform, Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen) - elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschritte-nem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01) - elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel;Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01). Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig Client) für elektronische Signaturen sowie die e VergabeApp (Crypto Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung A-nA Web und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüs-selungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA Web bzw. der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf http://www.evergabe-online.info bereit. Nach den Nutzungsbedingungen der e Vergabe Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein. Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de, Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 25.11.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Für das Angebot sind die Leistungsverzeichnisse (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Leistungsverzeichnis ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e Vergabe Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot zu diesem Los automatisch aus der Wertung genommen, sodass pro Los immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Leistungen sind durch die Auftragnehmerin mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit die Auftragnehmerin in ihrem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen. Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 VgV verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit1) zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Erklärung, dass - keine Person, die meinem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, i. S. d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Insbesondere aufgrund folgender Straftaten: Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung und Menschenhandel. - das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und kein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nr. 1). - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nr. 3). - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Nr. 4). - für das Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigten könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nr. 5). - das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nr. 6). - das Unternehmen bis zum heutigen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nr. 7). - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat (Nr. 8). - das Unternehmen nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen (Nr. 9), b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte (Nr. 9), oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nr. 9). - keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorliegen, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. - keine Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegen, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. - keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. - keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vorliegen, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. - keine Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen, die nach § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden sind? 2) Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. 3) Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen auf der Liegenschaft des BMBF. Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: • Wartung, Inspektion und Dokumentation • Funktionsprüfung der Feststellanlagen • Sicherheitstechnische Prüfung • Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: • Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher • Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel • Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen vereinbart • Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart • Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart • Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
Interne Kennung: VOEK 333-24, Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig um 4 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 15 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heinemannstraße 2  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# - Pesonalausweis / Reisepass Der Auftragnehmer hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der Auftraggeberin vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. Ggf. werden die Fachkräfte des Auftragnehmers durch den Nutzer bzw. Beauftragte der Auftraggeberin begleitet. Die Entscheidung obliegt der Auftraggeberin bzw. dem Nutzer. - Einweisung von Fremdfirmen Einmal im Jahr hat der Auftragnehmer den Nachweis der Einweisung von Fremdfirmen (siehe Anlage C-08-2024 0315 F 1.0 Einweisung Fremdfirmen in den Vergabeunterlagen) vor Beginn der zu erbringenden Leistung auszufüllen und der Auftraggeberin oder dem Nutzer zu übergeben. Der Auftragnehmer hat die Anweisungen der Auftraggeberin sowie des Nutzers einzuhalten. Im Formblatt „Nachweis der Einweisung von Fremdfirmen“ sind wichtige Informationen zum Brand-, Arbeits- und Umweltschutz auf der Liegenschaft des BMBF enthalten. Die Hinweise und Verhaltensregeln sind aufmerksam durchzulesen und bei Aufenthalt bzw. Tätigkeiten auf der Liegenschaft zu berücksichtigen sowie fehlende Angaben auf dem Nachweis zu ergänzen. Das Formblatt ist vor Beginn der Arbeiten vom Vorarbeiter der Firma und dem Koordinator des Auftraggebers auszufüllen und vom Beschäftigten des Auftragnehmers zu unterzeichnen. Weitere Informationen zum Brand-, Arbeits- und Umweltschutz ist aus der Anlage C-08-2024 0315 F 1.0 Einweisung Fremdfirmen zu entnehmen. Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die Auftraggeberin oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der Auftraggeberin verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. - Verschwiegenheitserklärung Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) zu verpflichten und von diesem, vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson für Los 1 Herr Antonio Roth E-Mail: antonio.roth@bundesimmobilien.de und für Los 2 Herr Dietmar Rehaag E-Mail dietmar.rehaag@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können im Zeitraum vom 13.11. bis 19.11.2024, Mo. - Do. 09.00 - 14:00 Uhr, Fr. 09:00 - 13:00 Uhr, durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 08.11.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen: 25.11.2024. Zusätzlich ist für die Angebotsabgabe dringend die Anlage_A-01_Bewerbungsbedingungen aus den Vergabeunterlagen zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAngaben zum Unternehmen
Beschreibung- Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft, - Angaben zum Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer und Registergericht, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail und ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, - Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR
BeschreibungNachweis: Bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters mit dem Angebot einzureichen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnunga) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung b) Angaben zu Umsätzen
Beschreibungzu a) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. Zudem ist eine Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit dem Angebot einzureichen! zu b) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnunga) Eigenerklärung über die Leistungserbringung b) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen c) Angaben zu Referenzen
Beschreibungzu a) Erklärung, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Erklärung, dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Ich erkläre, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Erklärung, dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV – Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist. Mit Angabe der zuständigen Handwerkskammer. Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: • Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüf. für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ • Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ • Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichw. Qualifikation. Die Nichtvorlage von Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. zu b) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart zu c) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen gemäß den nachfolgenden Mindestanforderungen in den Referenzen 1 und 3 erreichen. - Referenz 1 über Wartung von handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit Feststellanlagen: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 250 Anlagen, - Referenz 3 über DGUV – Prüfung für kraft – und / oder handbetätigte Türen und / oder Tore, mit Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 300 Anlagen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnungd) Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibungzu d) Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. In der bereits mit Angebotsabgabe vorzulegenden Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) müssen Bietergemeinschaften ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter benennen. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Bereits mit dem Angebot sind vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) und etwaige Nachweise vorzulegen. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit Erklärungen nur zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug, 5. Wettbewerbsregister, 6. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind Umfang der zu übertragenden Teilleistungen zu beschreiben. Ist eine Eignungsleihe vorgesehen, sind in der Bieterauskunft Eignungskriterien anzugeben, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind Sie als Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen). Sie haben ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 100 % gewichtet. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen25/11/2024
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=723615
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist entweder bei Festpreisangebot das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder bei Anpassung der Vergütung das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-06) auszufüllen, von denen das vom Bieter gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 5.1.12 „Bedingungen für die Einreichung“ gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen auf der Liegenschaft des BMDV. Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: • Wartung, Inspektion und Dokumentation • Funktionsprüfung der Feststellanlagen • Sicherheitstechnische Prüfung • Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: • Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher • Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel • Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen vereinbart • Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart • Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart • Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
Interne Kennung: VOEK 333-24, Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig um 4 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 15 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2033 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# - Pesonalausweis / Reisepass Der Auftragnehmer hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der Auftraggeberin vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. Ggf. werden die Fachkräfte des Auftragnehmers durch den Nutzer bzw. Beauftragte der Auftraggeberin begleitet. Die Entscheidung obliegt der Auftraggeberin bzw. dem Nutzer. Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die Auftraggeberin oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der Auftraggeberin verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. - Verschwiegenheitserklärung Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) zu verpflichten und von diesem, vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson für Los 1 Herr Antonio Roth E-Mail: antonio.roth@bundesimmobilien.de und für Los 2 Herr Dietmar Rehaag E-Mail dietmar.rehaag@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 13.11. bis 19.11.2024, Mo. - Do. 09.00 - 14:00 Uhr, Fr. 09:00 - 13:00 Uhr durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 08.11.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen: 25.11.2024. Zusätzlich ist für die Angebotsabgabe dringend die Anlage_A-01_Bewerbungsbedingungen aus den Vergabeunterlagen zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAngaben zum Unternehmen
Beschreibung- Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft, - Angaben zum Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer und Registergericht, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail und ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, - Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR
BeschreibungNachweis der Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters mit dem Angebot einzureichen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnunga) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung b) Angaben zu Umsätzen
Beschreibungzu a) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. Zudem ist eine Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit dem Angebot einzureichen! zu b) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnunga) Eigenerklärung über die Leistungserbringung b) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen c) Angaben zu Referenzen
Beschreibungzu a) Erklärung, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Erklärung, dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Erklärung, dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV – Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist. Mit Angabe der zuständigen Handwerkskammer. Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: • Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ • Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ • Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichw. Qualifikation. Die Nichtvorlage von Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. zu b) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart zu c) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen gemäß den nachfolgenden Mindestanforderungen zu den Losen 1 bis 3 erreichen. - Referenz 1 über Wartung von kraft – und / oder handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit oder ohne Feststellanlagen: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 300 Anlagen, - Referenz 2 über Wartung von kraftbetätigten Toranlagen, mit Feststellanlagen: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 10 Anlagen, - Referenz 3 über DGUV – Prüfung für kraft – und / oder handbetätigte Türen und / oder Tore, mit Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 200 Anlagen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnungd) Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibungzu d) Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. In der bereits mit Angebotsabgabe vorzulegenden Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) müssen Bietergemeinschaften ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter benennen. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Bereits mit dem Angebot sind vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) und etwaige Nachweise vorzulegen. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit Erklärungen nur zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug, 5. Wettbewerbsregister, 6. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind Umfang der zu übertragenden Teilleistungen zu beschreiben. Ist eine Eignungsleihe vorgesehen, sind in der Bieterauskunft Eignungskriterien anzugeben, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind Sie als Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen). Sie haben ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 100 % gewichtet. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen25/11/2024
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=723615
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: SÜ1 - einfache Sicherheitsüberprüfung (1) Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der AN verpflichtet sich, unverzüglich, nach Aufforderung durch die AG dem Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind -unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an. (2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen der AG, z. B. in den besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung formuliert und durch den AN zwingend zu beachten. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden. (3) Die AG weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen. (4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen / den Nutzer möglich. (5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u. a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. (6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten. (7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 31/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist entweder bei Festpreisangebot das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder bei Anpassung der Vergütung das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-06) auszufüllen, von denen das vom Bieter gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 5.1.12 „Bedingungen für die Einreichung“ gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7be2791f-a726-49ed-9006-625d3c8a0fdb - 04
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 645556-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 208/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/10/2024

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