5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71223000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: siehe Art und Umfang der Dienstleistungen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsausübung (losübergreifend)
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV: - Los 1: "Architekt" - Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1 VgV Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. - Los 2: "Landschaftsarchitekt" - Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1 VgV Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. - Los 3: "Ingenieur" - Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 2 VgV Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. - Los 4: "Architekt" oder "Ingenieur" - Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1 oder 2 VgV Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. - Los 5: "Architekt" oder "Ingenieur" - Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1 oder 2 VgV Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung (losübergreifend)
Beschreibung: Erforderlich ist, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für Sachschäden und Vermögensschäden. Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Alternativ ist die Angabe einer Projektversicherung zulässig. Das Beibringen von Versicherungsbestätigungen oder Kopien der Police des Versicherers wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bewerbern auf gesonderte Anforderung zu verlangen, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz netto (losübergreifend)
Beschreibung: Los 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 500.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2021, 2022, 2023 die Jahre 2020, 2021 und 2022 an. Bei Bedarf wird der Auftraggeber eine G+V bzw. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen verlangen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben sind. (Gewichtungsfaktor 30 für das Auswahlkriterium nach § 51 VgV) Es handelt sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. Zudem handelt es sich um ein Auswahlkriterium nach § 51 VgV. Los 2 - Freianlagen Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 130.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2021, 2022, 2023 die Jahre 2020, 2021 und 2022 an. Bei Bedarf wird der Auftraggeber eine G+V bzw. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen verlangen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben sind. (Gewichtungsfaktor 30 für das Auswahlkriterium nach § 51 VgV) Es handelt sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. Zudem handelt es sich um ein Auswahlkriterium nach § 51 VgV. Los 3 - Tragwerksplanung Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 150.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2021, 2022, 2023 die Jahre 2020, 2021 und 2022 an. Bei Bedarf wird der Auftraggeber eine G+V bzw. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen verlangen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben sind. (Gewichtungsfaktor 30 für das Auswahlkriterium nach § 51 VgV) Es handelt sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. Zudem handelt es sich um ein Auswahlkriterium nach § 51 VgV. Los 4 - Technische Ausrüstung - Sanitär, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 190.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2021, 2022, 2023 die Jahre 2020, 2021 und 2022 an. Bei Bedarf wird der Auftraggeber eine G+V bzw. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen verlangen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben sind. (Gewichtungsfaktor 30 für das Auswahlkriterium nach § 51 VgV) Es handelt sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. Zudem handelt es sich um ein Auswahlkriterium nach § 51 VgV. Los 5 - Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 150.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2021, 2022, 2023 die Jahre 2020, 2021 und 2022 an. Bei Bedarf wird der Auftraggeber eine G+V bzw. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen verlangen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben sind. (Gewichtungsfaktor 30 für das Auswahlkriterium nach § 51 VgV) Es handelt sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. Zudem handelt es sich um ein Auswahlkriterium nach § 51 VgV.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 90
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Beschreibung: Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzkriterien, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, bewertet. Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Los 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume (Gewichtungsfaktor 70) Es gelten folgende Unterkriterien bzgl. Referenzen der Objektplanung Gebäude und Innenräume: - Referenzen, die jeweils wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume" gem. § 34 Abs. 3 HOAI umfassen - Referenzen des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume", die jeweils Baukosten der Kostengruppen 300-400 nach DIN 276 in Höhe von mind. 3.000.000 Euro (brutto) aufweisen - Referenzen des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume", deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III zuzuweisen sind Als Mindestanforderung müssen jeweils mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die den vorgenannten Anforderungen genügen. Hierbei handelt sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Zudem handelt es sich um Auswahlkriterien nach § 51 VgV. Auswahlkriterium nach § 51 VgV (keine Mindestanforderung): - Kumulierung für die Referenz des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume" bei Erfüllung der folgenden Parameter: mind. LPH 2-8, Baukosten der Kostengruppe 300-400 (nach DIN 276) von mindestens 3.000.000 Euro (brutto) und mind. Honorarzone III.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 210
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Beschreibung: Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzkriterien, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, bewertet. Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Los 2 Objektplanung Freianlagen (Gewichtungsfaktor 70) Es gelten folgende Unterkriterien bzgl. Referenzen der Freianlagen: - Referenzen, die jeweils die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI umfassen. - Referenzen, des Leistungsbilds der Objektplanung Freianlagen, die jeweils Baukosten der Kostengruppe 500 nach DIN 276 in Höhe von mind. 700.000 Euro (brutto) aufweisen. - Referenzen, des Leistungsbilds der Objektplanung Freianlagen, deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III zuzuweisen ist. Als Mindestanforderung müssen jeweils mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die den vorgenannten Anforderungen genügen. Hierbei handelt sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Zudem handelt es sich um Auswahlkriterien nach § 51 VgV. Auswahlkriterium nach § 51 VgV (keine Mindestanforderung): - Kumulierung für die Referenz des Leistungsbilds der Objektplanung Freianlagen bei Erfüllung der folgenden Parameter: mind. LPH 2-8, Baukosten der Kostengruppe 500 (nach DIN 276) von mindestens 700.000. Euro (brutto) und mind. Honorarzone III.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 210
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Beschreibung: Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzkriterien, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, bewertet. Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 6 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Los 3 Fachplanung Tragwerksplanung (Gewichtungsfaktor 70) Es gelten folgende Unterkriterien bzgl. Referenzen der Tragwerksplanung: - Referenzen, die jeweils die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI umfassen - Referenzen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung, die jeweils Baukosten der Kostengruppen 300-400 nach DIN 276 in Höhe von mind. 3.000.000 Euro (brutto) aufweisen - Referenzen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung, deren Planungsanforderung nach der HOAI mit jeweils mind. der Honorarzone III zuzuweisen ist. Als Mindestanforderung müssen jeweils mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die den vorgenannten Anforderungen genügen. Hierbei handelt sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Zudem handelt es sich um Auswahlkriterien nach § 51 VgV. Auswahlkriterium nach § 51 VgV (keine Mindestanforderung): - Kumulierung für die Referenz des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung bei Erfüllung der folgenden Parameter: mind. LPH 2-6 des Leistungsbildes, Baukosten der Kostengruppen 300 bis 400 (nach DIN 276) von mindestens 3.000.000 Euro (brutto) und mind. Honorarzone III.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 210
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 4: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Beschreibung: Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzkriterien, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, bewertet. Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Los 4 Technische Ausrüstung - Sanitär, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen (Gewichtungsfaktor 70) Es gelten folgende Unterkriterien bzgl. Referenzen der Technischen Ausrüstung - Sanitär, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen: - Referenzen, die die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 1 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI (Kostengruppe 410 gemäß DIN 276 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) umfassen. - Referenzen, die die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 2 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Kostengruppe 420 gemäß DIN 276 -Wärmeversorgungsanlagen) umfassen. - Referenzen, die die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI (Kostengruppe 430 gemäß DIN 276 - Raumlufttechnische Anlagen) umfassen. - Referenzen, die jeweils summiert Baukosten der Kostengruppen 410 und/oder 420 und/oder 430 nach DIN 276 in Höhe von mind. 700.000 Euro (brutto) aufweisen - Referenzen aus dem Bereich Technische Ausrüstung für Sanitäranlagen, deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III zuzuweisen ist - Referenzen aus dem Bereich Technische Ausrüstung für Wärmeversorgungsanlagen, deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III zuzuweisen ist - Referenzen aus dem Bereich Technische Ausrüstung für raumlufttechnische Anlagen, deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III zuzuweisen ist. Als Mindestanforderung müssen jeweils mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die den vorgenannten Anforderungen genügen. Hierbei handelt sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Zudem handelt es sich um Auswahlkriterien nach § 51 VgV. Auswahlkriterium nach § 51 VgV (keine Mindestanforderung): - Kumulierung für die Referenz des Leistungsbildes Technische Ausrüstung: Sanitär, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen bei Erfüllung der folgenden Parameter: mind. LPH 2 - 8, brutto BK mind. 700.000 EUR, mind. HZ III
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 210
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Los 5: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Beschreibung: Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzkriterien, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht, bewertet. Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Es gelten folgende Unterkriterien bzgl. Referenzen der Technische Ausrüstung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation: - Anzahl der Referenzen, die die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI (Kostengruppe 440 - Elektrische Anlagen) umfassen. - Anzahl der Referenzen, die die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI (Kostengruppe 480 - Gebäude- und Anlagenautomation) umfassen. - Anzahl der Referenzen des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung", die jeweils summiert Baukosten der Kostengruppen 440 und/oder 480 nach DIN 276 in Höhe von mind. 700.000 Euro (brutto) aufweisen - Anzahl der Referenzen des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung" für Elektrische Anlagen, deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III zuzuweisen ist - Anzahl der Referenzen des Leistungsbilds "Fachplanung Technische Ausrüstung" für Gebäude- und Anlagenautomation, deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III zuzuweisen ist Als Mindestanforderung müssen jeweils mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die den vorgenannten Anforderungen genügen. Hierbei handelt sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Zudem handelt es sich um Auswahlkriterien nach § 51 VgV. Auswahlkriterium nach § 51 VgV (keine Mindestanforderung): - Kumulierung für die Referenz des Leistungsbildes Technische Ausrüstung: Elektrische Anlagen (KGr. 440) und Gebäude- und Anlagenautomation (KGr. 480) bei Erfüllung der folgenden Parameter: mind. LPH 2 - 8, brutto BK mind. 700.000 EUR, mind. HZ III
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 210
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer)
Beschreibung: Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrages anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche). Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich vorgesehen sind, haben auf gesondertes Anfordern im Teilnahmewettbewerb durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen im Teilnahmewettbewerb zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise an die Eignungsanforderungen: - Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. - Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr ausgewiesen (sofern 3 Jahre tätig), - Angaben zu geeigneten Referenzen (es gelten die Wertungsvorgaben gem. Unterlage 1 bzw. Unterlage 3) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beizubringen. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Diese ist jedoch nur für den Fall erforderlich, dass von dem Nachunternehmer zugleich die Eignung geliehen worden ist (Eignungsleihe) Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen bzgl. der Referenzen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstige Erklärungen, die abzugeben mit Teilnahmeantrag sind
Beschreibung: - Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wichtige Hinweise zum Verfahren:
Beschreibung: Präqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Eignungsleihe: Ein Bewerber kann (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Eigenerklärung des Bewerbers Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (zu den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind, wobei bei einer Eignungsleihe bezüglich des Umsatzes keine Referenzen gefordert werden). | Zum Umgang mit durch den Auftraggeber gestellten Musterformularen: Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Münstereifel
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